Ohman , ich könnt kotzen

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Beitrag von dani1306 - 03.11.11 - 19:21 Uhr

Huhu, bin ab heute im MuSchu. War heute beim Chef um das für den Elterngeldantrag abzugeben, das er es ausfüllt und ich alles dann beisammen habe. Nun ist es so das ich seid anfang Mai (seid 8+0) ein Beschäftigungsverbot habe und ich dadurch meinen Urlaub nicht nehmen konnte. Mein Vertrag läuft am 31.12.2011 aus, weil wir immer nur Jahresverträge bekommen. Nun habe ich gefragt wie wir es mit dem Urlaub machen, da ich den nicht nehmen konnte... Da kam von Ihm für ihn hat sich das erledigt. Da habe ich ihm gesagt das mir der Urlaub rechtlich zusteht weil das BV als normale Arbeitszeit steht und ich nix dafür konnte das ich eine Risikoschwangerschaft habe. Auf gut Deutsch meinte er ich hatte ja lange genug "URLAUB" was ich von ihm noch will... Nun muss ich irgendwo das Gesetz finden das er mir den Urlaub auszahlen muss das ich ihn das vorlege und ich noch den Uralub ausbezahlt bekomme...
Wo finde ich was was ich ausdrucken kann und ihn das vorlegen kann, das er mir das Geld auszahlen muss.... Will dann Montag noch mal zu Ihm hin und ihm das vorlegen das er das muss... das sind über 20 Tage die mir noch zustehen die will ich den nicht schenken...

LG Dani , die etwas GRRRRR drauf ist

Beitrag von muppi75 - 03.11.11 - 19:29 Uhr

§ 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz

Beitrag von mamavonyannick - 03.11.11 - 19:55 Uhr

Hallo,

er muss dir den Urlaub nicht auszahlen. Er muss ihn dir nach der Elternzeit noch gewähren, da du ihn vor der Entbindung aufgrund des BV nicht nhemen konntest. Aber auszahlen MUSS er ihn nicht.

vg, m.

Beitrag von smokefighter - 03.11.11 - 20:03 Uhr

Wenn sie ihn aufgrund des Vertragsendes nicht mehr nehmen kann muss er ausgezahlt werden ... laut §17 MuSchG verfällt er nicht und nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz muss er bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden .... von Ausnahmen nach BVs und Mutterschutz find ich da nix im Gesetz....

Beitrag von mamavonyannick - 03.11.11 - 20:04 Uhr

sorry, hab auch gerade gelesen, dass das Arbeitsverhältnis nur befristet war. Mein Fehler.

Beitrag von smokefighter - 03.11.11 - 19:58 Uhr

und siehe Mutterscutzgesetz §17 http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/BJNR000690952.html