Hallo,
mein Sohn war ein Extremfrühchen und wir hatten seit seiner Entlassung Pflegestufe 1 für ihn bekommen. Mittlerweile ist er 3,5 Jahre alt und nun lief die Pflegestufe zum November aus. Ich bekam das Schreiben, dass der Medizinische Dienst sich demnächst bei uns melden wird, zur Begutachtung. Nun kam heute ein Schreiben, dass eine Wiederholungsbegutachtung nach Aktenlage durchgeführt wurde und die Untersuchung ergeben hat, dass die Voraussetzungen der Pflegestufe weiterhin erfüllt sind.
Nun hat sich aber in den letzten zwei Jahren natürlich viel verändert. Mein Sohn geht in den Heilpädagogischen Kindergarten und bekommt die notwendigen Therapien dort. Er braucht keine Spezialnahrung mehr, usw. Natürlich haben wir noch einen Mehraufwand gegenüber einem gesunden Kind, aber meines Erachtens eben nicht mehr so wie noch vor zwei Jahren. Deswegen hab ich auch garnicht damit gerechnet, dass wir die Pflegestufe weiterhin bekommen.
Nun freue ich mich natürlich über die Pflegestufe, frage mich aber, ob ich irgendwie "anzeigepflichtig" bin. Also ob ich nun melden muss, dass wir z.B. keinen Zeitaufwand mehr haben, um ihn zu den Therapien zu fahren. Oder kann ich die Verlängerung der Pflegestufe einfach annehmen? Was ist, wenn die Krankenkasse dann plötzlich meint, dass er doch keine Pflegestufe benötigt hätte - können die dann auf eine Rückzahlung bestehen?
Vielleicht kann mir ja jemand hier weiterhelfen... bei der KK will ich nicht anrufen - will ja keine schlafenden Hunde wecken 
Viele Grüße
Turbokristel
Frage zur Pflegestufe
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Beitrag von turbokristel - 03.11.11 - 21:37 Uhr
Beitrag von kati543 - 04.11.11 - 04:58 Uhr
Nein, freue dich, dass du die PS bekommen hast. Oft übersehen die Eltern einfach, welchen Aufwand sie aus Liebe jeden Tag mit ihren Kind betreiben.
Dein Kind ist 3,5 Jahre...da müsste es jetzt trocken sein, größerenteils allein essen und trinken und dich eigentlich gar nicht mehr brauchen. Die Minuten gegenüber dem 1. Jahr sind massiv gefallen.
Wenn du seit seiner Geburt die PS 1 hast, dann hättest du eigentlich nach seinem 1. Geburtstag eine Wiederholungsbegutachtung beantragen sollen. Du hättest mit Sicherheit die PS 2 oder hoeher bekommen. Dein Kind zählt zu den ganz wenigen Kindern, die noch vor ihrem ersten Geburtstag eine PS bekommen haben. Das ist eigentlich quasi unmöglich, wenn man nicht wirklich extrem schwerst Pflegebedürftig ist als Säugling...und das sind die eigentlich immer. Lass dich mal wirklich von der Lebenshilfe oder einem ähnlichen Verein beraten und erstelle ein Pflegetagebuch. Und falls du noch nicht dort angemeldet bist....www.rehakids.de
Beitrag von turbokristel - 04.11.11 - 13:08 Uhr
Vielen Dank für deine Antwort.
Eben musste ich erst mal ganz lange über deine Aussage "Oft übersehen die Eltern einfach, welchen Aufwand sie aus Liebe jeden Tag mit ihren Kind betreiben" nachdenken. Ich habe ja keinen wirklichen Vergleich zu anderen gleichaltrigen Kindern, jedoch merke ich bei meinem Kleinen (1,5 und gesund) jetzt schon, wie "einfach" er im Vergleich zu meinem Großen ist. Ja, mein Sohn ist mit 3,5 noch nicht trocken und davon momentan noch weit entfernt. Er kann sich noch nicht allein ein Brot schmieren, er kann sich noch nicht allein anziehen, ausziehen klappt auch noch nicht wirklich. Er hängt motorisch hinterher, eine Flasche aufdrehen? - keine Chance, Fleisch kauen? - geht nicht, usw.... vielleicht rechtfertigt wirklich die Summe all dieser Kleinigkeiten die Pflegestufe.
Wir hatten übrigens nach einem Jahr die Wiederbegutachtung und blieben in PS1. Ich habe damals (und auch heute) keinen Anlass gesehen, dort Einspruch zu erheben, da ich schon damals überrascht war, dass wir die PS behalten durften.
Mich wundert eben nur diese "Wiederbegutachtung nach Aktenlage" - davon habe ich jetzt das erste Mal gehört...
Beitrag von zauber04 - 04.11.11 - 08:33 Uhr
hallo ,also soviel ich weiss muss man jede veränderrung und somit jede verbesserung melden . und wenn er nicht mehr pflegebedürftig ist .und das hört sich ihn dem beitrag so an ,dann bräuchte er eigentlich auch keine pflegestufe mehr . und da kann es gut sein das man wenn man trotzdem geld kassiert das man das dann auch wieder zurück zahlen muss.also ich würde mich schon noch mal erkundigen ,denn wenn man doch zurückzahlen muss dann kann das teuer werden .gruß
Beitrag von kati543 - 04.11.11 - 10:25 Uhr
Sorry, aber es war ja gerade eine Begutachtung. Es ist ja nicht so, dass die PS auf lebenslänglich genehmigt wurde und nun plötzlich ein Wunder geschehen ist und das Kind gesund ist. Nein. Die pflegekasse hat gerade eben eine Wiederholungsbegutachtung durchgeführt. Wie sie die macht, ist ihre Sache. Viel eher befürchte ich, dass dem Kind der TE eine höhere PS zusteht. Denn solche Genehmigungen per Aktenlage machen die Kassen nur, wenn sie hoffen, Geld zu sparen. Und sie haben definitiv sehr viel Geld im 1., 2. Und 3. Lebensjahr des Kindes gespart. Da wäre eine höhere PS garantiert gewesen. Daher mein Rat an die TE, sich dringendst mit der Lebenshilfe in Verbindung setzen und mal das Pflegetagebuch erstellen und durcharbeiten, welche PS realistisch wäre und notfalls eben in Widerspruch gehen und auf einen Gutachter vor Ort bestehen.
Solange die TE keine falschen Angaben gemacht hat, muss sie keine Rückzahlungen fürchten.
