Wer kennt sich mit Kündigung aus?

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Beitrag von rotelocke - 04.11.11 - 09:27 Uhr

Hallo,

ich arbeite seit August im Service. Vereinbart war 1mal die Woche, Freitag abend. Mein Chef hat mich als Kurzzeitbeschätigte eingestellt bis Dezember, danach auf 400€ Basis, weil das für ihn angeblich besser ist.

Ich arbeite nun schon das zweite Wochenende nicht, da wenig los ist und er meiner Meinung nach zu viele Bedienungen hat. Die Mädels die schon länger da sind, wollen natürlich arbeiten. Jetzt ist es aber so, dass z.B. an Silvester keiner arbeitet will und dann bin ich wieder gut. Wenn ich, wie vereinbart immer Freitags arbeiten würde, wäre es für mich selbstverständlich Silvester zu arbeiten, dass gehört nunmal dazu, wenn man sich so einen Job sucht. So wie es aber gerade aussieht sehe ich es auch nicht ein. Außerdem gibt es hier viele Angebote an Minijobs, ich könnte mir also leicht etwas anderes suchen.

Ich habe keinen Vertrag unterschrieben.

Jetzt wollte ich mal wissen, ob ich eine Kündigungsfrist habe? Bevor ich mit dem Chef rede, würde ich einfach gerne wissen, wie es rechtlich aussieht.

#danke

Beitrag von marion2 - 04.11.11 - 09:44 Uhr

Hallo,

wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Gruß Marion

Beitrag von rotelocke - 04.11.11 - 10:52 Uhr

#danke

Ist das auch so, wenn der Chef sich nicht an die Absprache hält, nämlich, dass ich immer Freitags arbeite. Kann er denn so sagen, dass ich da frei habe und fertig. Ich bekomme ja dann auch kein Geld.

Beitrag von arkti - 04.11.11 - 11:58 Uhr

In der Gastronomie können die Chefs nie abschätzen was los ist, also brauchen sie Aushilfen die da sind wenn viel zutun ist.
Wenn nichts zutun ist wird man halt nicht gebraucht.

Beitrag von marion2 - 04.11.11 - 13:20 Uhr

Hallo,

wenn ihr vereinbart habt, dass du jeden Freitag arbeitest, dann muss er dich grundsätzlich auch für jeden Freitag bezahlen.

Wenn ihr vereinbart habt, dass du jeden Freitag, den du arbeitest, bezahlt bekommst, dann muss dein Chef dich nicht bezahlen.

Wahrscheinlich ist zweiteres.

Hättest du eine Alternative zu diesem Job?
Bist du auf das Geld angewiesen?
Füllt der Job eine Lücke im Lebenslauf?

Gruß Marion

Beitrag von rotelocke - 04.11.11 - 19:48 Uhr

Hallo,

ih bin in Elternzeit, also keine Lücke im Lebenslauf. Angewiesen bin ich auf das Geld nicht, ich wollte halt mal raus kommen und mir macht die Arbeit ja auch Spaß.

War gerade bei meinem Chef und hab mit ihm gesprochen. Ich hoffe er hält sich daran und es geht wieder regelmäßig weiter.

LG

Beitrag von kathi.net - 04.11.11 - 09:50 Uhr

Wenn nichts vereinbart, gelten gesetzliche Fristen. Also 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

Beitrag von sunny-sun - 04.11.11 - 22:16 Uhr

kathi.net hat genau das Richtige gesagt!

Noch eine Ergänzung von mir: Wenn er Dich momentan eh nicht beschäftigen kann, weil so wenig los ist, dann lässt er Dich bestimmt auch früher gehen. Denn es spricht ja nichts dagegen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich auf eine sofortige Lösung des Beschäftigungsverhältnisses einigen!