Hallo
ich konnte dieses Jahr meinen Urlaub nicht nehmen, da ich im BV war und jetzt im Mutterschutz bin. Mein AG möchte mir meinen Urlaub evtl. erst auszahlen 1/12 oder 2/12.
Naja nun meine Frage. Es sind 24 Tage die mir zustehen + der 1 oder die 2 Tage für 1/12. Könnte ich diesen Urlaub im Anhang an den Mutterschutz nehmen und dann erst Elterngeld beantragen?
Wenn ja könnte mich mein AG dann gleich im Anschluss an den Mutterschutz kündigen bevor ich in Elternzeit gehe (also wenn ich die 24 + 1 od. 2 Tage Urlaub vorher nehme)?
Was ist den besser Urlaub ausbezahlen lassen oder vorher nehmen?
Ich weiß dass mich mein AG nach Ende der Elternzeit kündogt dass hatte er mich gleich eröffnet als ich ihm mitteilte dass ich schwanger bin. Aber da ich dies weiß möchte ich mich in der Elternzeit um eine neue Anstellung kümmern und dann würde der Urlaub ja verfallen wenn ich ihn nicht vor Antritt der Elternzeit nehme oder mir ausbezahlen lasse.
Danke euch für einen Rat bzw. einen Tipp
Jahresurlaub vor Elternzeit nehmen oder ausbezahlen lassen? Frage dazu
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Beitrag von pummelchen7182 - 04.11.11 - 10:36 Uhr
Beitrag von verena32 - 04.11.11 - 10:42 Uhr
Hallo!
Wieso nimmst du nicht den Urlaub direkt im Anschluss an die Elternzeit? Würde ich so machen.
Dein AG kann dich eh nicht zum Ende der Elternzeit kündigen sondern am ersten Tag an dem du wieder arbeitest. Du hast ja denn eh noch Kündigungsfrist. In der würd ich dann eben den Urlaub nehmen und nicht mehr arbeiten gehen.
Andere Frage: wieso stehen dir 1 oder 2 Tage in 2012 zu?? Urlaubsanspruch ist doch bis ende Mutterschutz oder hab ich da jetzt was falsch verstanden??
lg, verena
Beitrag von susannea - 04.11.11 - 11:38 Uhr
Weder noch, ist sinnvoll. Nehmen wird evtl. aufs Elterngeld angerechnet, wenn du nicht den Rest des angefangen Lebensmonates durch den Mutterschutz und einen kompletten Monat abdecken kannst.
Außerdem muss der AG dies nicht hinnehmen.
Auszahlen lassen heißt es wird aufs Elterngeld angerechnet, ein Anrecht hast du auch nicht.
Also behalten und nach der Elternzeit nehmen, denn der AG darf dir zum einen erst am ersten Tag nach der Elternzeit mit entsprechender Fristkündigen und du kannst so evtl. noch vollzeitgehalt beziehen!
Sonst muss er dir den Urlaub auszahlen.
Und wieviel MItarbeiter hat dein Ag denn, dass er damit so einfach durchkommen würde dir aus langerweile zu kündigen?
Beitrag von susannea - 04.11.11 - 11:40 Uhr
Achso, Urlaub für 2012 steht dir 1/12 des Jahresurlaubes, also 2 Tage zu. KOmmt das Kidn später evtl. sogar 4 Tage!
Beitrag von jeannylie - 04.11.11 - 20:08 Uhr
Gant ehrlich? Du hast zwar das Anrecht den Urlaub mitzunehmen, aber ich würde ihn mir ausbezahlen lassen.
Wenn der Ag Dir nach dem Mutterschutz direkt kündigt, wäre ich die restliche Zeit eh krank! Und bevor dafür der Urlaub drauf geht, nehm ich doch vorher das Geld.
