Zahlt das die private Haftpflicht? Brauche Rat!!

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Beitrag von cybergirlsh - 04.11.11 - 23:43 Uhr

hallo!!

folgender sachverhalt:
wir haben eine kleinanzeige bei ebay kleinanzeigen aufgegeben, dass wir anderer leute gärten gerne von lästigen bäumen befreien würden. Preis dafür: das Holz!

heute waren wir dann das 1. mal los, haben uns gestern das montrum angesehen und uns entschieden 1-3 Äste davon abzunehmen. der eigentümerin war es heilig, dass nichts auf die laube fällt,. die genau unter dem baum steht... gut, wir uns darauf konzentriert und der 1. Ast ist dann direkt auf 2 Lamellenzäune gefallen (liegen NP bei ca 50,--/Stück denke ich) und auf die Wäschespinne, bei der 1 Arm abgeknickt ist.

Nun meine Frage: war es für uns sehr teures holz und wir zahlen aus eigener tasche oder greift dort die private haftpflicht?

#danke schonmal für eure antworten!!
Schönen abend noch,
cybergirl

Beitrag von mamavonyannick - 05.11.11 - 08:34 Uhr

hallo,

nein, dafür kommt die private Haftpflicht nicht auf.

vg, m.

Beitrag von ein-ein-halb - 05.11.11 - 08:36 Uhr

Da ihr ja dort "gearbeitet" habt... kommt wohl drauf an wie man es der Haftpflicht verkauft dass ihr in fremden Gärten an Bäumen rumsägt...

Allerdings würde ich mir das mit dem "Nebenjob" nochmal überlegen... steht wohl nicht so im Verhältnis :-P

Beitrag von mamavonyannick - 05.11.11 - 08:43 Uhr

Wenn doch aber das Holz umsonst ist#schein;-)

Beitrag von ein-ein-halb - 05.11.11 - 08:48 Uhr

Achso... stimmt ja #gruebel

Ich bin echt immer wieder überrascht auf welche Ideen die Leute kommen... ;-)

Beitrag von nightwitch - 05.11.11 - 08:54 Uhr

Hallo,

da du - meiner Meinung nach - gewerblich gehandelt hast, würde höchstens eine gewerblich abgeschlossene Haftpflicht bezahlen.

Also von daher würde ich mal sagen, nö zahlt sie nicht. Außer man kann es als Gefälligkeitsdienst verkaufen. Was allerdings schwer fallen würde, wenn die Versicherung Nachforschungen anstellt und herausfindet, dass ihr es gewerblich ausgeführt habt.

Gruß
Sandra

Beitrag von mamavonyannick - 05.11.11 - 09:22 Uhr

Gefälligkeitsdienste müssen aber extra mitversichert sein.

vg, m.

Beitrag von nightwitch - 05.11.11 - 09:32 Uhr

Hallo,

bei mir waren diese sog. Gefälligkeitsdienste im Standard-Paket mit drin, daher bin ich davon ausgegangen, dass sie immer dabei sind.

Danke für die Aufklärung, wieder was gelernt :-)

Gruß
Sandra

Beitrag von anja1968bonn - 05.11.11 - 09:32 Uhr

Ich glaube nicht, dass die private Haftpflicht da mitzieht. Hätten die Leute einen Fachmann beauftragt und der hätte bei der Arbeit etwas beschädigt, würde das u. U. eine gewerbliche Haftpflicht übernehmen.

Wenn ich etwa einer Freundin beim Renovieren helfe und versehentlich mit der Farbe das Parkett versaue, würde ich nicht auf die Idee kommen, dass da die Haftpflicht greift.

LG

Anja

Beitrag von manavgat - 05.11.11 - 09:49 Uhr

Da ihr das nicht gewerblich betrieben habt, sondern für Euch privat Holz dort holen wolltet, könnte es durchaus sein, dass die Haftpflicht zahlt. Schließlich war es ja keine bezahlte und damit gewerbliche Gärtnerarbeit.

Genau so würde ich das schildern: wir wollten uns dort kostenlos das Holz holen und das und das ist passiert.

Schlimmstenfalls lehnen sie ab.

Ich verstehe nicht, dass Du Dir keine "Holzsammelerlaubnis" (oder so ähnlich) beim Forstamt holst. Das ist sicherlich zielführender.

Gruß

Manavgat

Beitrag von tigaluna - 05.11.11 - 10:07 Uhr

Ich könnte mir schon vorstellen, das die Haftpflicht zahlt. Ihr wolltet euch Holz bei jemandem holen und habt dabei etwas beschädigt. Die Haftpflicht ist doch dafür da, wenn man versehentlich etwas fremdes kaputt macht. Man könnte euch lediglich fragen, warum ihr die Äste nicht vernünftig abgesichert habt. Aber ihr habt weder gewerblich gearbeitet noch wolltet ihr schwarz arbeiten.

Beitrag von vwpassat - 05.11.11 - 10:07 Uhr

Da hilft nur ein Blick in Eure Police.

In einer einfachen Haftpflicht sind Gefälligkeitshandlungen nicht versichert, ich z.B. habe aber eine, da wäre es versichert.

Ich würde an Eure Idee, an Feuerholz zu kommen, aber auch nochmal überdenken.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 05.11.11 - 15:17 Uhr

Hallo

Wenn man es nicht kann, sollte man es lassen. Ihr habt pffensichtlich wenig Ahnung davon, wie man Bäume fällt. Also lasst diese Art von Arbeit lieber, bevor noch größerer Schaden entsteht.

Bianca

Beitrag von miau2 - 06.11.11 - 11:28 Uhr

Hi,
ich gehe ja mal ganz stark davon aus, dass ihr überhaupt erst mal überprüft habt ob ihr das "Monstrum" fällen dürft.

Hier zumindest darf nämlich nicht einfach jeder jeden x-beliebigen Baum fällen, egal, ob der auf einem Privatgrundstück steht und der Besitzer sagt "der soll weg".

Egal wie, guck in die Police. Wenn nicht mal Gefälligkeitsschäden abgesichert sind sieht es sehr mau aus. Ansonsten kann ich dir leider nicht sagen, wo die Abtrennung zum gewerblichen Handeln ist und ob Euer "Tauschgeschäft" schon unter solches fällt (was ja dann evtl. noch ganz andere Folgen haben könnte).

Viele Grüße
miau2

Beitrag von cybergirlsh - 06.11.11 - 22:55 Uhr

naja, zum glück war's kein baum mit 3 m umfang, welcher einem montrum gleichen könnte, sondern nur ein l#ngerer ast mit max durchmesser von 20 cm :-P