Kautionsbürgschaften?

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von ichweisses - 05.11.11 - 15:16 Uhr

Hallo,

ich muss dringend umziehen, die neue Wohnung (Vermieter) möchte 3 MM Kaution haben.

Nun überlege ich im Internet so eine Kautionsbürgschaft zu machen.

Wer kennt sich damit aus ?

Was für Vorteile und Nachteile gibt es?

Was passiert wenn ich irgendwann ausziehe, muss ich dann trotzdem weiterhin die Kautionsbürgschaft weiter zahlen?

Wer kennt sich aus?

LG
ichweisses (diesmal nicht)

Beitrag von betti1977 - 05.11.11 - 16:44 Uhr

Hallo

als erst mal muss dein neuer Vermieter damit einverstanden sein, dass Du Ihm eine Kautionsbürgschaft geben möchtest. Ich hatte bei meinem letzten Vermieter keine Probleme und ziehe nun wieder um. Mein Neuer hat auch nichts dagegen. Letztendlich ist es ja auch wirklich egal, auf welceh Weise Sie die Kaution bekommen, mit dem Geld können Sie sowieso nicht arbeiten.

Ganz einfach funktioniert das bei https://kautionsfrei.de/ diese ist dann von der R+V - du füllst die Formulare aus, schickst Sie mit Unterschrift dorthin und bekommst die Bürgschaftsurkunde zurück die du dann deinem Vermieter gibst. Du musst dann die Versicherungssumme zahlen ( bei 900 Euro waren es ca. 50 Euro Sollte der Fall eintreten, dass er davon Gebrauch machen muss, reicht er seinen Anspruch bei der Versicherung ein, du wirst von der Versicherung befragt, sollten Sie der Meinung sein, dass dem Vermieter das Geld zusteht, wird es an Ihn ausbezahlt und Sie stellen Dir die Summe in Rechnung. Sollte das nicht der Fall sein und Du z.B. eher wieder ausziehen - verlangst Du die Bürgschaftsurkunde zurück und den zuviel gezahlten Betrag erhälst Du von der Versicherungssumme zurück.

Eigentlich ganz einfach :-) ich hoffe das war verständlich geschrieben #winke

Beitrag von ichweisses - 05.11.11 - 17:22 Uhr

Hallo

danke erstmal für deine Antwort....

<<....Sollte der Fall eintreten, dass er davon Gebrauch machen muss, reicht er seinen Anspruch bei der Versicherung ein, du wirst von der Versicherung befragt, sollten Sie der Meinung sein, dass dem Vermieter das Geld zusteht, wird es an Ihn ausbezahlt und Sie stellen Dir die Summe in Rechnung.....>>>>

Ja aber wenn sie mir die Summe in Rechnung stellen, wie soll ich dann denn die Summe bezahlen????

Was ist wenn ich z.B. 700 Euro Kaution habe, die Bürgschaft abschließe und jedes Jahr 50 Euro zahle, muss ich dann 14 Jahre zahlen um die 700 Euro komplett abgezahlt zu haben? (weil sind ja ungefähr 50 Euro im jahr, die Kaution aber 700 Euro)

Was passiert wenn ich mich entschliesse nach 3 Jahre aus der Wohnung auszuziehen, muss ich dann wenn ich 3 Jahre a 150 euro gezahlte habe, die restlichen 550 Euro an den Vermieter zahlen?

Ich glaube ich verstehe das System nicht ganz?????

Kannst du mir das nochmal erklären???

LG
ichweisses (immer noch nicht)

Beitrag von nick71 - 05.11.11 - 18:25 Uhr

"Ja aber wenn sie mir die Summe in Rechnung stellen, wie soll ich dann denn die Summe bezahlen????"

Du hast dann praktisch einen Kredit bei dem Institut, das für dich gebürgt hat...und der muss natürlich zurückgezahlt werden.

"Was ist wenn ich z.B. 700 Euro Kaution habe, die Bürgschaft abschließe und jedes Jahr 50 Euro zahle, muss ich dann 14 Jahre zahlen um die 700 Euro komplett abgezahlt zu haben? (weil sind ja ungefähr 50 Euro im jahr, die Kaution aber 700 Euro)"

Du zahlst nichts ab. Die 50 Euro, die hier genannt wurden (bei dir wären es 36,75 Euro), sind die Gebühren, die jährlich für die Bürgschaft anfallen.

"Was passiert wenn ich mich entschliesse nach 3 Jahre aus der Wohnung auszuziehen, muss ich dann wenn ich 3 Jahre a 150 euro gezahlte habe, die restlichen 550 Euro an den Vermieter zahlen?"

Der VM befriedigt seine Ansprüche (sofern denn welche bestehen) aus der Bürgschaft. Du musst dann (siehe oben) an das Institut zahlen, das für dich gebürgt hat.

Sofern die Bürgschaft nicht in Anspruch genommen (sprich; an den VM ausgezahlt) wurde, ist der Vertrag jederzeit kündbar.

Beitrag von betti1977 - 05.11.11 - 18:29 Uhr

Ok ich versuchs nochmal ;-)

1. Ja... es ist eine Versicherung, du zahlst jedes Jahr deinen Versicherungsbeitrag! Wenn Du natürlich in einem Jahr die Kaution komplett hinterlegen kannst, dann kannst Du die Versicherung kündigen und Du hinterlegst die Summe bei deinem Vermieter! Die Versicherungen verdienen natürlich auch Geld damit.

( Vergleichbar mit einer Haftpflicht- du zahlst und wenn ein Schaden ensteht zahlt die Versicherung, wenn nicht zahlst Du ganz normal die Beiträge )

Ich persönlich finde es gut, dass man nicht gleich die Summe aufbringen muss und erst mal ist es ja ein Vorteil.

2. Solltest Du als Mieter bestrebt sein, deinem vermieter keinen Anlaß zu geben, einen Betrag zu beanstanden. Das wird er ja nur tun, wenn irgendwas nicht so von Dir hinterlassen wurde wie er es Dir zu Verfügung gestellt hat.

3. wenn Du aus Deiner Wohnung ausziehst und es ist alles in Ordnung, gibt der Vermieter Dir die Urkunde zurück und Du bekommst anteilig die Summe zurück, die Du im Jahr gezahlt hast.

Die Mietkaution würdest Du ja im normalen Fall auch zurück bekommen.

noch Fragen ? :-)

Beitrag von betti1977 - 05.11.11 - 18:32 Uhr

Nachtrag

3. wenn Du aus Deiner Wohnung ausziehst und es ist alles in Ordnung, gibt der Vermieter Dir die Urkunde zurück und Du bekommst anteilig die Summe zurück,

die Du in dem Jahr gezahlt hast. z.B.

6 Monate von einem Jahr wohnst du in der Wohnung - hast aber für ein ganzes Jahr gezahlt- so erhälst du das andere halbe Jahr zurück!

Beitrag von wasteline - 05.11.11 - 22:16 Uhr

Geh zu Deiner Bank und frage dort nach einer Bankbürgschaft für eine Kaution. Dort kommst Du u.U. preiswerter weg als übers Internet.

http://www.focus.de/immobilien/mieten/mietrecht-tausche-kaution-gegen-buergschaft_aid_349496.html

Beitrag von karola-1 - 08.11.11 - 14:00 Uhr

Hi,

Vorteile der Bürgschaft: Du kannst flexibel einziehen, bist nicht aus Erspartes angewiesen. Der Vermieter ist abgesichert.

Nachteile: Du bekommst keine Zinsen für Dein Geld und im Fall eines Schadens musst Du das geld an den Bürgschaftsgeber zurückzahlen.

Wenn Du ausziehst, ist es wichtig, dass Du einen Mietkautionsbürgschaftsanbieter hast, der taggenau abrechnet, wie zum Beispiel http://www.eurokaution.de Hier bekommst Du nur in Rechnung gestellt, was Du auf den Tag des Auszugs genau an Versicherungssumme zahlen musst.

LG

Beitrag von ichweisses - 08.11.11 - 16:46 Uhr

Hallo...

was heisst Tag genau abrechnen?

Was bekomme ich dann in rechnung gestellt? Und wie soll ich das dann zahlen???

LG

Beitrag von karola-1 - 11.11.11 - 09:08 Uhr

Hallo, taggenau bedeutet, dass auf den Tag genau ausgerechnet wird, wie hoch die zu zahlende Summe ist und Du nicht z.B. für den Rest des Vertragsjahres oder des angebrochenen Monats zahlen musst. Du zahlst via Rechnung oder Lastschrift, zumindest bei http://www.eurokaution.de