Hallo!!
Seit dem 4.10. arbeite ich als Haushaltshilfe, täglich 3 Std. von mo-fr.
Ich betreue einen Jungen, hole ihn vom Kindergarten ab, bis er dann
vom Grossvater abgeholt wird.
Nun habe ich bisher noch kein Geld erhalten, ein Antrag für Haushaltshilfe
von der zuständigen KK der Mutter wurde ausgefüllt, mehr habe ich
selber nicht mehr gehört.
Was würdet ihr tun, so langsam möchte ich dann doch mal mein Geld
haben, sind immerhin 400,- die aufkommen... wie gesagt, bekommen
habe ich von der Krankenkasse nichts und es wird immer beteuert, dass
ich das Geld schon noch bekomme.
Nun möchte die Mutter ihre stationäre Therapie abbrechen um sich
beruflich weiter zu qualifizieren, heisst also ab dann (wäre am kommenden
Mo.) zahlt die Kasse nicht mehr für die Betreuung - das soll dann wohl
übers Jugendamt laufen.
Wie gehe ich nun vor, ich habe keine Lust mich auf dem Arm nehmen zu
lassen, ich habe selbst 2 Kleinkinder und es ist jeden Tag ein Aufwand
da ich auch kein Auto habe sondern an den Öffentlichen gebunden bin.
Was also tun...danke für die Antworten.
noch kein geld bekommen
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Beitrag von tunez - 05.11.11 - 22:13 Uhr
Beitrag von kerstini - 05.11.11 - 22:54 Uhr
Versteh ich nicht. Bei wem bist du denn eingestellt? An den wendest du Dich auch wenn es um die Bezahlung geht!
LG
Kerstin mit Ida
an der Hand und Madita, Leo &
im
Beitrag von arkti - 05.11.11 - 23:54 Uhr
Klingt irgendwie merkwürdig.
Sie bricht also die Therapie ab um sich beruflich zu quallifizieren, dann kann sie ja nicht so krank sein.
Beitrag von curlysue2 - 06.11.11 - 09:45 Uhr
Hi,
ich würde bei der zuständigen KK anrufen und nachfragen wie das da genau läuft und wann das Geld gezahlt wird. Ob es direkt an Dich geht oder über die Familie läuft.
Dann würde ich mich mit dem zuständigen Jugendamt in Verbindung setzen, wenn sicher ist,dass die Mutter tatsächlich wie geplant die Therapie abbricht und nachfragen wie es nun läuft. Ich vermute, dann wirst Du wohl als Kinderfrau beschäftigt. Wichtig ist dann ob das JA das bezuschußt und Du Dein Geld direkt von denen bekommst oder ob Du von der Mutter angestellt bist, dann musst Du Dich mit der Bezahlung direkt an sie wenden. Und nimm in den neuen Vertrag dann auch mit auf, bis wann das Gehalt gezahlt werden soll.
LG
curlysue
Beitrag von manavgat - 06.11.11 - 10:50 Uhr
Dein Vertragspartner ist die Mutter des Jungen. Fordere sie schriftlich auf bis zum ..... (1 Woche ab Zugang) die offenstehenden Beträge zu zahlen, widrigensfalls Du das einklagen wirst.
Gruß
Manavgat
