Hallo,
Ich hab mal eine frage...Ich hoffe das ich hier richtig bin...
Ich hab gerade was von ner Freundin gehört...
Das der ihr Bruder sich irgendwas von Notar holen will bzw. beglaubigen lassen will das er nicht für die Eltern auf kommen muss,wenn die schulden haben oder so...
Kann da mir jemand dazu was sagen oder weiß das jemand was das ist???
Meine Freundin is ein wenig ratlos...
Kann mir einer Helfen?
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Beitrag von schnuckimaus29 - 05.11.11 - 23:14 Uhr
Beitrag von sassi31 - 06.11.11 - 00:54 Uhr
Keine Ahnung, was du meinst.
Niemand muss für die Schulden seiner Eltern haften. Außer, man hat eine Bürgschaft unterschrieben.
Beitrag von babe2006 - 06.11.11 - 14:29 Uhr
Oder man hat nachdem Tode der Eltern das Erbe angenomm,en und somit eventuelle Schulden geerbt!
Beitrag von sassi31 - 06.11.11 - 18:50 Uhr
Das ist klar. Aber da stand ja nicht, dass die Eltern verstorben sind.
LG
Sassi
Beitrag von ansahe - 06.11.11 - 18:31 Uhr
Hallo,
für die Schulden der Eltern muss man in der Regel nicht aufkommen. Zu Lebzeiten nicht (es sei denn, man hat einen evtl. Kredit, Kauf o.ä. mit unterschrieben) und nach dem Tod, schlägt man bei Schulden das Erbe aus und muss somit auch nicht für die Schulden aufkommen.
Anders sieht es aus, wenn die Eltern z.B. in ein Pflegeheim müssen und dies selber nicht bezahlen können. Für diese Kosten wird man natürlich schon herangezogen. Bzw. soweit es das eigene Einkommen zulässt.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man sich da irgendwas einfach vom Notar "holen" kann.
LG, Anja
