Wie sind die Umgangsregelungen bei einem Kleinkind und 50 km Entfernung

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Beitrag von nully - 06.11.11 - 12:51 Uhr

Hallo, ich bin gerade so ziemlich am Ende und weiß einfach nicht weiter. Viell. kann mir hier jmd. aus Erfahrung oder so sagen, wie die Umgangsregelungen bei einem 1 jähringen Kleinkind zu handhaben sind.

Mein Mann und ich haben uns vor einem Monat getrennt, er ist ausgezogen und hat eine neue Wohnung in 50 km, ca. 45 Min Autofahrt von uns weg genommen. Die scheint auch noch vollkommen leer zu sein (sagt er).

Ich habe bis jetzt immer die Meinung vertreten, dass ich dem Umgang zwischen Vater und Sohn nicht im Wege stehen möchte und alles machen möchte, damit der Kontant aufrecht erhalten bleibt. Nur macht er in letzter Zeit Dinge und möchte Sachen, die das alles nicht gerade einfach für mich machen. Und zwar hat er bei seinem Auszug und ohne mich zu informieren, das gemeinsame Konto, sowie alle gemeinsamen Sparbücher geplündert und mich und meinen Sohne ohne einen Cent sitzen gelassen. Habe jetzt alles beantragt, was geht, aber bis eine erste Zahlung eingeht, dauert es. Seit 3 Wochen sitze ich ohne einen Cent, wenn meine Eltern mich nicht unterstützen würden, wüßte ich nicht, von was ich leben sollte. Kindergeld und mein Elterngeld hat er ebenfalls eingesackt, weil es auf dem Konto war. Mittlerweile hab ich alles geändert.

So jetzt habe ich ein Schreiben seiner Anwältin bekommen, die darauf besteht, dass er den Kleinen JEDES Wochenende zu sich nehmen möchte, weil er Schichtarbeit hat, geht es während der Woche nicht, er möchte ihn am Freitag Nachmittag abholen und Sonntag Abend wiederbringen. Ich muss dazu sagen, dass der Kleine gerade letzte Woche 1 Jahr alt geworden ist und nachts immer noch nicht durchschläft. Er ist nachts einfach nicht aus dem Schlaf zu kriegen, da kann eine Bombe einschlagen, wie will er denn nachts für den Kleinen sorgen?? Und außerdem bin ich der Meinung, dass er einfach noch zu Klein dafür ist oder? Das geht doch nicht!!!

Wir hatten das bisher so gehandhabt, dass er den Kleinen für 2-3 Std. zum Spazierengehen oder so abgeholt hat, weil er ja weit weg wohnt. Jetzt reicht ihm das nicht mehr. Ich bestehe aber darauf, dass der Kleine hier sein Mittagsschläfchen hält, weil er woanders einfach nicht schläft. Außerdem hat er ja, wie er sagt eine leere Wohnung. Was soll der Kleine dort? Außerdem hat er auch während der Ehe nie wirklich Zeit mit ihm verbracht, er hat ihn immer zu mir oder meinen Eltern abgeschoben, damit er was anderes machen konnte. Und jetzt das?!

Welche REchte hab ich als Mutter? Worauf kann ich bestehen? Mir ist nur wichtig, dass es dem Kleinen gut geht, mehr nicht. Ich möchte ja, dass er weiterhin Umgang hat, aber nicht auf Ungunsten des Kleinen. Wenn es vor Gericht geht, muss ich mich fürchten, dass er den Kleinen bekommt?

Bitte helft mir!! Ich habe Angst!

Nully

Beitrag von comapo - 06.11.11 - 15:00 Uhr

Hallo Nully,

zu der Geldsache, ich hoffe, Du hast Kontoauszüge, wobei das unterm Strich nicht viel bringen wird, weil es keinen Diebstahl in der Ehe gibt. Du solltest aber die Anwältin anschreiben und ihr sagen, sie möge ihn dazu auffordern, das Elterngeld und Kindergeld an Dich auszuzahlen.

Besser noch: suche DU DIR sofort einen Anwalt, der ihn noch jetzt im November in Verzug setzt mit Zahlungen.

Zum Umgang: Er hat keinerlei Chance, das Kind für jedes WE zu beanspruchen. Da er aber mit dem Kind bis vor kurzem zusammengelebt hat, würde ich es schon befürworten, dass er es jedes 2. WE zu sich holen kann. Ob das mit dem Schlafen dann klappt oder nicht, wird sich zeigen. Und die Wohnung wird nach Kontenplünderung nicht lange leer bleiben. Und ne Einrichtung ist einem 1jährigen ja auch herzlich egal.

Weiterhin würde ich ihm anbieten 1-2x pro Woche weiterhin für Spaziergänge vorbei zu kommen.

Da er aber auf Krieg aus zu sein scheint, würde ich mir an Deiner Stelle ebenfalls einen Anwalt holen.

LG

Beitrag von nully - 06.11.11 - 15:31 Uhr

Danke für deine Antwort. Ich hab mir auch schon einen Anwalt besorgt, der wird jetz nächste Woche mal was schreiben. Mit dem Konto ist das halt so ne Sache, wahrscheinlich kann ich mich von dem Geld verabschieden. Mit dem Umgang ist das halt eine andere Sache. Grundsätzlich habe ich ja nichts gegen, ich habe was gegen die lange Autofahrt einzuwenden, d. h. fast eine Stunde hin und fast eine Stunde zurück. Und der Kleine mag grundsätzlich keine Autofahrten. Daher bleibt ihm ja auch nicht viel Zeit für den Kleinen, da zwei Stunden nur auf die Fahrt draufgehen, daher möchte er ihn den ganzen Tag haben. Da ist das eigentliche Problem aus meiner Sicht. Wo will er ihn denn schlafen legen, wie will er ihn zum Schlafen bringen, wenn er das bis dato noch nie gemacht hat.

Beitrag von comapo - 06.11.11 - 21:11 Uhr

Ich verstehe Deine Bedenken, denke aber, dass das eben Sachen sind, die wie viele erste Male eben einfach gemacht bzw. ausprobiert werden müssen.

Wenn bspw. die Autofahrten zum Horror werden, wird er sich schon selbst was ausdenken. Vielleicht schläft das Kind auch irgendwann ein, wenn es merkt, dass die Fahrt einfach nicht aufhört. Und auch das mit dem Mittagschlaf, vielleicht läuft es bei Papa anders, aber er wird einen Weg finden im Umgang mit dem Kind die Dinge zu erlernen, die nötig sind.

Trau ihm zu, dass er schafft Erfahrungen und Lösungen zu finden. Und wenn Du ihm nicht besserwisserisch gegenüber trittst, nimmt er vielleicht auch mal einen Rat von Dir an.

Gib ihm eine Chance für einen Tag mit dem Kind und vernachlässige auch Du nicht, dass Du auch mal Zeit für Dich hast.

LG

Beitrag von lunacy - 09.11.11 - 09:27 Uhr

Was das Schlafen angeht, kann ich Dich etwas beruhigen. Auch so kleine Kinder wissen sich der Situation anzupassen. Mein Sohn hat mit 1 Jahr und 2 Monate das erste Mal bei seinem Papa übernachtet. Zu Hause schlief er mit in meinem Bett, schlief nur ein, wenn ich daneben lag. Bei Papa wurde er in ein Reisebett gelegt, bekam noch was vorgelesen und ist alleine (!) eingeschlafen. Ohne Theater.

Was aber nichts daran geändert hat, dass er zu Hause weiterhin mit Mama einschlafen wollte ;-)

Beitrag von an-mi - 06.11.11 - 16:26 Uhr

Hallo,

das kam mir jetzt so bekannt vor als ich deine zeilen las.hab keine angst wegen dem umgang...
er hat die entfernung geschaffen...er muss zusehen,das er den jungen zum umgang holt.du bist ledeglich in der pflicht ihm den umgang mit seinem sohn zu ermöglichen,d.h.du hast nichts dagegen,das er ihn sieht und unterstützt das auch.
aber jedes wochenende musst du nicht mitmachen..da stimmt kein gericht zu.
da euer kind so klein ist,die gefahr der entwöhnung gegeben ist,kann man ihm ja anbieten,das er den kleinen 2-3 die woche stundenweise abholt u.s.w.
es kommt auch darauf an wie die entfernung ist aber das ist nicht dein problem,er hat sich die wohnung gesucht.nun muss er schauen wie er das wuppt.

ich habe es gerade alles hinter mir....

er sollte die kleine täglich 2 stunden sehen und samstag von 11-18 uhr.aber keine übernachtung....so das gericht.es sollte erst mal geschaut werden,das die bindung gefördert wird und dann wird neu entschieden.ich habe vor der trennung die hauptbetreuung der kleinen inne gehabt,da er schichtarbeiter ist.

Beitrag von nick71 - 06.11.11 - 20:05 Uhr

"Er ist nachts einfach nicht aus dem Schlaf zu kriegen, da kann eine Bombe einschlagen, wie will er denn nachts für den Kleinen sorgen??"

Ganz allgemein: Es ist ja zumindest kein Ding der Unmöglichkeit, dass er alleine besser mit dem Kind klar kommt...also mach dich da mal nicht schon im Vorhinein verrückt.

"Und außerdem bin ich der Meinung, dass er einfach noch zu Klein dafür ist oder?"

Wie sieht es mit Übernachtungen bei dem umgangsberechtigten Elternteil aus?

Wann Übernachtungen des Kindes beim Umgangsberechtigten in Frage kommen, hängt einerseits vom Alter des Kindes ab. Andererseits spiet es eine wichtige Rolle, wie stabil das Verhältnis des Kindes zum Umgangsberechtigten ist. Wichtig ist ferner, ob das Kind die (neue) Umgebung des Umgangsberechtigten, insbesondere seine Wohnung, kennt. Bei insgesamt in zeitlich angemessenem Umfang bestehenden Besuchskontakten kommen Übernachtungen des Kindes beim anderen Elternteil gegen den Willen des betreuenden Elternteils vor der Einschulung nicht in Betracht.

Quelle: http://www.scheidungsrecht-praxis.de/nuetzliches/kuendigung/510572994d130242f.html

"Wenn es vor Gericht geht, muss ich mich fürchten, dass er den Kleinen bekommt?"

Warum sollte der KV scharf drauf sein, dir das Kind "wegzunehmen", wenn er unter der Woche eh keine Zeit hat? Unter dem Gesichtspunkt wäre es doch vollkommen unsinnig, das alleinige ABR einzuklagen.

BTW: Ich finde, du solltest dir auf jeden Fall einen eigenen Anwalt nehmen, um das Umgangsrecht zu regeln.