Zur Vorgeschichte:
Mein Noch-Mann und ich haben uns vor 6 Wochen getrennt, er ist wieder zu seinen Eltern gezogen. Distanz zwischen der Wohnung und seinen Eltern sind knapp 220 km.
Er verweigert jeglichen persönlichen Kontakt zum Jugendamt, obwohl er von der zuständigen Sachbearbeiterin wohl schon mehrfach zu einem Gespräch geladen wurde.
Er möchte Umgang zu seiner Tochter haben (1,5 Jahre alt), was ich auch befürworte.
Allerdings teilte mir sein Anwalt gestern mit, möchte er den Umgang über unsere Eltern regeln (diese wohnen nur knapp 4 km voneinander weg).
Da ich wieder berufstätig bin, fahre ich nur noch alle 6 bis 8 Wochen zu meinen Eltern.
Muss ich dem zustimmen, dass der Umgang über unsere Eltern geregelt wird und ihm quasi "nachfahren"?
LG, Dynastria
Muss ich da einwilligen?
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Beitrag von dynastria - 06.11.11 - 16:42 Uhr
Beitrag von netzhaut - 06.11.11 - 18:55 Uhr
Hallo 
Er erscheint nicht persönlich beim JA,und fordert er,dass der Umgang über eure Eltern geregelt wird (ich wundere mich gerade,was Anwälte so alles herausschicken)?Und dann sollst du ihm mit dem Kind 220Km hinterher fahren?
Ihr solltet wirklich nochmal vernünftig miteinander reden (falls das möglich ist) und eine Lösung finden mit der beide zufrieden sind und die zum Wohle eurer Tochter ausfällt.
Und den Umgang über eure Eltern zu regeln finde ich absolut kindisch für einen erwachsenen Mann,ganz abgesehen davon das es "die Sache" noch verkomplizieren dürfte was die Kommunikation zwischen euch angeht.
Alles Gute und liebe Grüße
Beitrag von netzhaut - 06.11.11 - 18:56 Uhr
Achso...müssen musst du natürlich erstmal nichts,was nicht mit einem Gerichtsurteil besiegelt wurde und ich kann mir nicht vorstellen,dass irgendein Richter so eine Idee unterstützen würde
Beitrag von sternenschnee - 06.11.11 - 19:52 Uhr
Hey,
er hat die Entfernung geschaffen,also musst du nicht hin fahren wenn er das will.Wird er auch vom Gericht so gesagt bekommen da er soweit weg gezogen ist.Hinzu kommt das er nicht bereit ist mit dem Jugendamt Kontakt auf zu nehmen.Er hat wohl keine gute Karten wenn er so kindisch reagiert,anstatt mal ein vernünftiges Gespräch mit dir zu führen.
Beitrag von dynastria - 06.11.11 - 19:54 Uhr
Er hat sich ja auch seit über 4 Wochen nicht mehr nach seiner Tochter erkundigt.
Ja, wir sind im Krach auseinander. Aber muss man das am Kind auslassen? Ich find das unmöglich!
Beitrag von comapo - 06.11.11 - 21:08 Uhr
Hallo,
nein, das musst Du nicht. Mir scheint, dass er diese Art der Übergabe nicht nur (aber vielleicht auch) dazu nutzen will, DIR nicht zu begegnen sondern vor allem eben um die Fahrstrecke einzusparen.
Da ER aber der ist, der die Entfernung geschaffen hat, muss er neben der Tatsache, dass idR immer der Umgangselternteil die Umgangskosten und -wege zu tragen hat, diese sowieso tragen.
Du musst das also nicht tun, genauso wenig wie er sich auf das Jugendamt einlassen muss.
LG
Beitrag von mummyleon2010 - 07.11.11 - 10:12 Uhr
Hallo,
Sorry was ist dann das für ein Kindergarten?
geht das zum wohl des kindes nicht anders zu regeln?
Wenn Dein Ex schon so weit wegzieht und dann soll er auch zusehen wie er sein besuchsrecht vereinbahrt! ich würde ihm nicht hinterherfahren, oder das über die eltern regeln lassen!
LG
