Kinderfreibeträge aud Lohnsteuerkarte

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Beitrag von morgenstern66 - 07.11.11 - 10:34 Uhr

Guten Morgen,

ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt, bzl. Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte. Klasse IV/IV

Ich habe zwei volljährige Kinder aus erster Ehe:

Kind A in Ausbildung

Kind B in Ausbildung bis August '12 danach duales Studium mit eigenen Einkünften und eig. Wohnung

Mein Mann hat ein mind. Kind aus erster Ehe, in Schulausbildung, unterhaltsberechtigt.

Laut Datenerfassung beim Finanzamt haben wir beide je -- Kinderfreibeträge, wobei wir auf der letzten Karte noch je 1,5 Freibeträge hatten.

Ein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter ergab, dass ich wohl 1,0 Freibeträge erhalte und mein Mann 0,5.

Mir scheint das nicht richtig zu sein, man sagte uns letztes Jahr, bei IV/IV müssen die Freibeträge identisch sein...also 1,5/1,5.

Wenn Kind B im Oktober auszieht und das Duale Studium beginnt, müsse ich erneut prüfen lassen.

Vielleicht kann mich jemand aufklären, weil die Dame nach mehrmaligem Nachfragen bei Kollegen nach 22 Minuten immer noch nicht wirklich durchblickte.

Vielen Dank

Bine aus BW

Beitrag von susannea - 07.11.11 - 11:02 Uhr

Ein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter ergab, dass ich wohl 1,0 Freibeträge erhalte und mein Mann 0,5.

Mir scheint das nicht richtig zu sein, man sagte uns letztes Jahr, bei IV/IV müssen die Freibeträge identisch sein...also 1,5/1,5.

Ja, die müssen identsich sein, also würde für das Kidn deines Mannes 0,5 Freibeträge vergeben und für deine 1,0 sind zusammen 1,5!

Beitrag von morgenstern66 - 07.11.11 - 11:11 Uhr

Dann muss doch aber auf beiden 1,5 stehen????

Beitrag von susannea - 07.11.11 - 11:14 Uhr

Ja natürlich. Unterschiedliche Zahlen Anazhlen dürft ihr bei LST IV nicht haben!

Beitrag von morgenstern66 - 07.11.11 - 11:17 Uhr

Laut der Dame schon.....#kratz

Beitrag von susannea - 07.11.11 - 12:06 Uhr

DAnn weiß sie nciht, was sie redet ;)

Beitrag von jurbs - 08.11.11 - 08:45 Uhr

warum sollen die Freibeträge identisch sein müssen?

hab unsere Kinder dieses Frühjahr eintragen lassen und wir haben IV/IV und ich wurde gefragt wie wirs gern hätten, darum hat er beide und ich keinen (Elternzeit) ... ab kommendem Jahr werde ich wieder mehr verdienen und dann werden wir wechseln in V/III und beide Freibeträge bei mir ...

Beitrag von morgenstern66 - 08.11.11 - 09:46 Uhr

War gestern noch vorort und konnte das klären.

Die Freibeträge müssen bei IV/IV identisch sein.