Suche: gesetzliche Grundlage Umrechung Urlaub vorher Teilzeit dann Vollzeit

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Beitrag von littlequeen - 07.11.11 - 10:40 Uhr

Hallo,

ich suche die gesetzliche Grundlage für die Umrechnung von resturlaub von teilzeit auf Vollzeit.

Konkreter Fall: 3 Tage Resturlaub aus einer Teilzeitstelle = 20 Stunden Woche beruhend auf 5 Tagen a 4 Stunden laut Arbeitsvertrag (tatsächlich arbeite ich immer 12 Stunden pro Schicht, weswegen die Arbeitstage etwas unregelmäßig sind). Nun Wechsel ich nach der Elternzeit wieder in Vollzeit (5 Tage a 8 stunden laut Arbeitsvertrag, wieder 12 stunden Schichten) .

Die 3 Tage Resturlaub aus der Teilzeitstelle nehme ich aber mit, übertrag wurde bereits genehmigt. Wie ist das nun? Werden die 3 Tage mit 4 Stunden gerechnet oder als 3 Arbeitstage und somit dann in der Vollzeitanstellung mit 8 Stunden?

Also habe ich in der Vollzeitanstellung dann 1,5 Tage oder 3 Tage Gutschrift?

Hierfür benötige ich eine gesetzliche Grundlage, da ich im Internet leider sehr wiedersprächliche aussagen gefunden habe, aber leider keine gesetzliche Grundlage mit der ich das auch begründen könnte. Kann mir hier jemand helfen?

Vielen dank

littlequeen

Beitrag von susannea - 07.11.11 - 11:01 Uhr

HAst du im BurlG geguckt, da wird ja immer in Wochen gerechnet und somit solltest du auch weiterhin 3 tage haben.

Beitrag von morgenstern66 - 07.11.11 - 11:01 Uhr

Eine Bekannte hatte den Umkehrfall. Urlaub von Vollzeit mitgenommen auf Teilzeit.
ANwalt sagte ihr, sie hat kein Anspruch darauf, dass der anteilige *Vollzeiturlaub* mit 8 STdunden berechnet wird.

Beitrag von myimmortal1977 - 07.11.11 - 11:11 Uhr

Da kann man auch mit Logik rangehen ;-)

Wie Du schon selbst schreibst, hast Du an 5 Tagen in der Woche vorher TZ gearbeitet. Maßgebend in dem Satz ist nicht die Teilzeitarbeit, sondern die 5 Tage Woche.

Nehmen wir mal an, Du arbeitest für einen 5 Tage d. W. Betrieb. Es steht ein Jahresurlaub von 35 Tagen zu, wenn man 5 Tage die Woche arbeitet. Reduziert an weniger Tagen nur anteilig.

Dir würden in Teilzeitarbeit genauso wie bei Vollzeitarbeit bei 5 Tagen erscheinen am Arbeitsplatz diese 35 Tage zustehen.

Die 35 Tage sind also nicht abhängig von der täglich gearbeiteten Zeit, sondern basieren nur auf die Anzahl der anwesenden Tage.

Demnach stehen Dir 3 ganze Arbeitstage zu.

Würde ich jetzt sagen.

Denn Urlaub bemisst sich eigentlich nicht an Stunden, sondern anhand der tatsächlich gearbeiteten Tage in der Woche.

LG Janette

Beitrag von ujn1 - 07.11.11 - 11:55 Uhr

Hi,

das Bundesurlaubsgesetz kennt als kleinste Einheit für den Erholungsurlaub den Tag.
Vom Gesetz her ist es daher egal, ob man an einem Urlaubstag 2 oder 12 Stunden gearbeitet hätte. Und auch Urlaubsansprüche bemessen sich in Tagen, nicht in Stunden, jedenfalls solange das gesetzliche Minimum an freien Tagen eingehalten wird. Es kommt dem Gesetzgeber nur darauf an, dass der Arbeitgeber eine Mindestzahl an Tagen frei hat.

LG

Beitrag von tigerbaby1976 - 07.11.11 - 15:00 Uhr

Hallo,
Du kannst Glück, aber auch Pech haben. Grds ist es möglich, dass der Urlaub in Stunden umgerechnet wird. Wir haben damals auch recherchiert und nichts gefunden, dass dem widerspricht. Und wir haben uns ausgiebig erkundigt und festgestellt, dass es legitim ist, den Urlaub umzurechnen in Stunden und somit mal die hälfte an Urlaubstagen flöten geht.
Was sagt denn Dein Arbeitgeber?

Beitrag von littlequeen - 07.11.11 - 17:18 Uhr

Bis jetzt ist es leider genau das was ich im Internet schon gefunden haben, lauter Vermutungen oder "logisches herangehen", aber leider kein Gesetztestext indem es explizit steht, auch im Bundesurlaubsgesetz steht dieses nicht genau drin - oder ich erkenne es nicht ;)

Trotzdem danke

Wenn jemand jedoch einen Gesetztestext oder Urteil oder der gleichen hat indem dieses steht wäre ich serh dankbar für einen Link!