Wer kann mir da weiterhelfen??
Beantragt habe ich das LAndeserziehungsgeld ONLINE ca. 5 Tage vor dem 1. Geburtstag meines Sohnes. Dann kam ein Ausdruck, dass ich noch verschiedene Nachweise erbringen muss - Verdienstbescheinigung 400Euro-JOb, Nachweis über U6, Gehaltsbescheinigung meines Mannes vom letzten Jahr und ein paar mehr - darunter auch den letzten Steuerbescheid. Leider kann ich das blöde Ding von 2009 nicht mehr finden - habe mittlerweile schon ein paar Stunden in die Suche investiert - er ist nicht zu finden. Jetzt wollte ich eben auf den von 2010 warten - wir haben die Einkommensteuererklärung am 25.09. abgegeben.
Jetzt habe ich irgendwo gelesen, dass man das Geld rechtzeitig beantragen muss, da es nur eine bestimmte Zeit rückwirkend gezahlt wird. Kann mir jemand sagen, bis wann ich das spätestens beantrage muss? - Beantragt habe ich es ja eigentlich auch schon, nur die Nachweise fehlen ja noch.....
Vielleicht weiss ja einer genau, wie das abläuft. Aus der online-Erklärung bei der Elterngeldstelle steige ich leider nicht durch....Oder kann mir das jemand erklären????:
Landeserziehungsgeld kann frühestens mit Beginn des neunten Lebensmonats des Kindes beantragt und rückwirkend höchstens für drei Lebensmonate des Kindes vor dem Monat der Antragstellung gewährt werden. Unabhängig von einer rechtzeitigen Antragstellung kann über den Antrag allerdings erst entschieden werden, wenn der Nachweis über die entsprechende Früherkennungsuntersuchung (U 6 oder U 7) vorgelegt wird.
Das Bayerische Landeserziehungsgeld ist eine Anschlussleistung an das Elterngeld und nicht an das dritte Lebensjahr des Kindes gebunden. Bitte achten Sie auf eine rechtzeitige Antragstellung.
Wie lange kann ich Landeserziehungsgeld beantragen????
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Beitrag von josie32 - 07.11.11 - 23:05 Uhr
Beitrag von jetteraake - 07.11.11 - 23:40 Uhr
Hi,
geh statt mit dem Steuerbescheid mit der letzen Gehaltsbenachrichtung von deinem Mann hin. Anhand dessen können sie das auch ausrechnen. Hatte damals auch keinen vorliegen, war aber kein Problem. es geht ja vor allem darum zu sehen, ob euer einkommen höher liegt, und das wird anhand des Einkommens im Jahr der Geburt berechnet.
Ich hab immer gute erfahrungen damit gemacht direkt zu denen ins Zentrum für Familie und Soziales zu fahren.
LG Jette
Beitrag von josie32 - 07.11.11 - 23:50 Uhr
Ja, die Gehaltsabrechnung vom gesamten letzten Jahr brauche ich ja auch noch. Ich denke, ich mache das mal so, dass ich den ganzen Papierkram hinschicke (die Stelle ist 50km entfernt, da möchte ich nicht unbedingt nur deswegen hinfahren) - mal schauen, was passiert.
Meinst Du, ich bin da jetzt noch im Rahmen oder hätte ich das schon früher beantragen müssen. Aber man kann ja erst im 12. Lebensmonat zur U6 - was bringt denn dann der Antrag früher????
Beitrag von jetteraake - 10.11.11 - 20:13 Uhr
Hi,
hab deine Antwort erst jetzt gesehen. Ich hab damals den Antrag schon vorher fertigemacht und die Bescheinigung von der U6 dann nachgereicht, wobei du aber ab dem 10. Monat gehen kannst (bei uns stehen da von der Geburtsklinik immer die Zeiträume drauf und ich war auf jeden Fall vor seinem Geburtstag)
Ich habs einfach auch nur 25 km - da kann man schneller fahren, zu mal man eh öfter in die Stadt zum einkaufen muss. Sonst ruf doch bei denen noch mal an und frag nach - die müßten das doch auch telefonisch beantworten können.
Lg Jette
