Ich bin vor wenigen Wochen zu meinem Freund gezogen, arbeite auf Steuerkarte als Teilzeitkraft, zahle aber keine Lohnsteuer weil mein Lohn niedrig aus fällt und bin in Steuerklasse 2 da geschieden und 2 Kinder/ 1 auf der Karte.
Jetzt sagte mir gestern Abend jemand das ich auch wenn mein Freund nicht der Vater der Kinder sei, wir nicht verheiratet sind in Steuerklasse 1 wechseln müsse? Ich habe davon nie vorher gehört das ein Wechsel der Steuerklasse bei einer eheähnlichen Gemeinschaft gemacht werden muß und auch mein Arbeitgeber hat dahingehend bisher nichts gesagt aber ich möchte natürlich das alles ordentlich abläuft.
LG mizie
Frage zur Steuerklasse
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Beitrag von mizie - 08.11.11 - 07:28 Uhr
Beitrag von zwillinge2005 - 08.11.11 - 09:05 Uhr
Hallo mizie,
Den Arbeitgeber sollte nicht interessieren in welcher Art von Partnerschaft Du lebst. Deshalb kann er Dich auch nicht darauf hinweisen, welche Steuerklasse Du wählst.
Allerdings schützt nichtwissen nicht vor Strafe. Unwissend stellen ändert also nichts daran, dass Du Deine günstige "alleinerziehend" Steuerklasse (2) selbstverständlich wechseln musst, sobald Du wieder eine eheähnliche Beziehung eingehst. Genau heisst es "eine Haushaltsgemeinschaft mit einer volljährigen Person, für die sie kein Kindergeld beziehen".
http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/11/23/wer-kann-steuerklasse-2-beantragen-und-bekommen/
Der Steuervorteil der Stkl. II wird übrigend meist übersschätzt. Der zusätzliche Steuerfreibetrag beträgt 1300,- Euro pro Jahr.
Alle Angabe OHNE GEWÄHR - bin kein Steuerfachmann - nur LAIE!
LG, Andrea
Beitrag von lichtchen67 - 08.11.11 - 09:13 Uhr
so ist es wie Zwillinge sagt. Da Du eben nicht mehr alleinerziehend mit Kind bist sondern in einer Gemeinschaft mit einer anderen erwachsenen Person lebst musst Du Deine Steuerklasse von II in I ändern lassen.
Ich weiß nicht wieviel Du verdienst aber bei mir waren das 40 Euro im Monat Unterschied. Lachhaft wenn man davon Mehrkosten für ein "Kind" bestreiten soll
.
Lichtchen
Beitrag von hauke-haien - 08.11.11 - 09:39 Uhr
Davon soll man auch nicht die Mehrkosten für ein Kind bestreiten, sondern es stellt nur eine steuerliche Entlastung für diejenigen da, die ALLEIN mit Kindern im Haushalt leben.
Für das andere ist der Kinderfreibetrag oder ersatzweise das Kindergeld da.
Reicht auch nicht, ich weiß, aber ich wollte nur ein bisschen klugscheißen 
LG, H.H.
Beitrag von lichtchen67 - 08.11.11 - 09:51 Uhr
hehe... in dem Moment wo ich das abschickte wusste ich das "Klugscheißer" kommen werden.
Ach weißte... das war eben mein damaliger Gedanke.... 40 Euro Unterschied ob alleine mit Kind oder nicht.... eine Entlastung war das nun nicht... mein Kind ist dennoch groß und stark geworden
.
Es ist wie es ist, nicht wahr? Und über Deutschland Deine Steuergesetze kann man sicherlich vieles wunderliches schreiben....
lichtchen
Beitrag von nick71 - 08.11.11 - 14:13 Uhr
"Ich habe davon nie vorher gehört das ein Wechsel der Steuerklasse bei einer eheähnlichen Gemeinschaft gemacht werden muß"
Nicht nur bei einer eheähnlichen Gemeinschaft, sondern bereits beim Zusammenleben mit einer anderen volljährigen Person wird davon ausgegangen, dass du nicht mehr alleinerziehend bist und ergo keinen Anspruch auf Stkl. 2 hast. Du wirst deine Steuerklasse also ändern lassen müssen...
