Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Elternzeit. Wenn man z.B. zwei Jahre Elternzeit nimmt und am Ende des zweiten Jahres den Arbeitgeber wechselt, behält man dann trotzdem den Anspruch auf das dritte Jahr Elternzeit? Man könnte ja z.B. das dritte Jahr nehmen wollen, wenn das Kind in die Schule kommt und bis dahin beim neuen Arbeitgeber Vollzeit arbeiten? Geht sowas? Oder erlischt der Elternzeitanspruch auf das dritte Jahr durch den Arbeitgeberwechsel?
Viele Grüße vom Sonnenstern
Elternzeit / Arbeitgeberwechsel
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Beitrag von sonnenstern-115 - 08.11.11 - 10:01 Uhr
Beitrag von susannea - 08.11.11 - 11:00 Uhr
Du behältst den Anspruch aufs 3. Jahr im 3. Lebensjahr, den Anspruch auf Übertragung nast du nciht mehr, den musst du erst neu beantragen beim neuen AG!
