Ich muß grad mal Dampf ablassen!!

Ich hab meinem Ex wegen dem Kindesunterhalt ständig den Rücken freigehalten... Weil ich ja weiß, das da nichts zu holen ist. Warum pfänden wo nichts ist und dadurch den Umgang gefährden.
Und was macht der Trottel??? Schickt dem Jugendamt (hab da ne Beistandschaft) nen Brief, das er 200€ Unterhalt zahlen will. Gut und schön. Zum Termin der ersten Zahlung bekommen die Kids kein Geld- nein weit gefehlt!! Nen Brief vom Anwalt, dass sie komplett verzichten sollen.... Drehen sämtliche Tatsachen um so das ich als böse Exfrau dastehe!!
Ich hab die Schnauze so voll!!!!
Sorry für das bla bla. Musste einfach raus- und besser hier, als vor Gericht.
Unterhalt- ich hasse meinen Ex!! SILOPO
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Beitrag von liebeszauber2807 - 08.11.11 - 11:42 Uhr
Beitrag von myimmortal1977 - 08.11.11 - 11:58 Uhr
Jetzt also nochmal langsam.... Für die, die auf der Leitung stehen, so wie ich anscheinend 
Dein (Ex-) Mann schickt dem Jugendamt einen Brief, dass er freiwillig 200 € zahlen will und Dir geht quasi parallel ein Schrieb von seinem Anwalt zu, dass die Kinder bzw. Du einen Unterhaltsverzicht unterschreiben sollen?
Über so was würde ich mich gar nicht aufregen, denn er macht sich mit so was ja unglaubwürdig vor Gericht....
Wenn ich es so richtig verstanden habe, denke ich mal, dass der Anwalt "die Schuld" an dem ganzen trägt. Er hat ihm wahrscheinlich ins Gewissen geredet, warum er zahlt, wenn er gar nicht zahlen müsste, da nichts zu holen ist....
Oder Dein Verflossener wurde vom JA malträtiert und erhoffte sich durch Vortäuschung falscher Tatsachen etwas Luft.....
Beitrag von liebeszauber2807 - 08.11.11 - 12:05 Uhr
Hallo,
er hat dem Jugendamt ca. drei Wochen vorher geschrieben, dass er zahlen möchte. Und die haben ihn nicht malträtiert- da ich denen ja gesagt/ geschrieben habe, das er nicht genug verdient, um Unterhalt zu zahlen.
Ich hab ihm auch gesagt- schick denen ne Abrechnung und dann hast du erstmal wieder Ruhe. Und ich hab die Abrechnungen gesehen...
Der Anwalt hat alles verdreht! Und ich stehe als die böse Ex da. Ich hab es so satt!!
Beitrag von myimmortal1977 - 08.11.11 - 12:19 Uhr
Aber Du bist Dir sicher, dass Dein Ex ggf. keinen besser bezahlten Job in Aussicht hat?
Ich meine, ich weiß nicht, wie viel der Anwalt im Vorlauf schon verbockt hat. Man sollte allerdings annehmen, da er ja studiert haben muss und Examen abgelegt haben muss, um als niedergelassener Anwalt überhaupt tätig werden zu können, dass er sein Handwerk schon verstehen sollte.... Ansonsten wäre das ein echtes Armutszeugnis.
Beitrag von liebeszauber2807 - 08.11.11 - 12:40 Uhr
Hallo,
soweit ich weiss nicht. Er geht ja angeblich in Drei Schichten arbeiten- wobei er uns immer erzählt hat, er dürfte wegen seinem Sohn (5Jahreund aus seiner 2. Ehe) nur Frühschicht machen.Vom Jugenamt und Gericht aus. <Ist ne andre Geschichte.
Und seit neuestem auch noch auf 400€ Basis. Und seine Frau (dritte Ehe jetzt) geht auch arbeiten. Auch wenn viele das nicht meine- es ist auch relevant beim Unterhalt!
Das wurd alles nicht berücksichtigt.
Lügen, alles Lügen.
Beitrag von kittythecat - 08.11.11 - 12:01 Uhr
Hallo,
manchmal frage ich mich schon, ob es Anwälte gibt, die ihr Examen in der Baumschule abgelegt haben. Es ergibt sich schon klar aus dem Gesetz und ohne dass man hierfür noch groß die Rechtsprechung bemühen müsste, dass auf den zukünftigen Kindesunterhalt nicht verzichtet werden kann, § 1614 BGB. Es kann allenfalls auf den rückständigen Unterhalt verzichtet werden.
Ergo, du lehnst dich total entspann zurück und freust dich, dass dein Ex anscheinend den schlechtesten Anwalt deines Jahrgangs erwischt hat und wenn er das wirklich durchklagen (oder jetzt durchantragen....geklagt wird im Familienrecht ja nicht mehr, klingt ja zu sehr nach streit
) möchte damit ganz übel baden geht!
VG,
kitty
Beitrag von liebeszauber2807 - 08.11.11 - 12:08 Uhr
Hallo,
in der Anhörung soll es jetzt auf einmal "nur" um die Abänderung des Titels gehen...
Ich bin es so leid. Ich hoffe, ich explodiere nicht im Gericht... Die haben alles so verdreht!!
Beitrag von kittythecat - 08.11.11 - 12:18 Uhr
Hallo,
hm, das ist natürlich was anderes als der Verzicht. Der Verzicht schließt ja quasi den Anspruch an sich aus, bei der Abänderung wird dafür der Anspruch bejaht, nur ist der Schuldner nicht leistungsfähig.
Bist du denn anwaltlich vertreten? Und der Unterhalt wurde damals durch das Jugendamt tituliert, oder? Wie lange ist das denn genau her? Bei einem Abänderungsantrag müsste dein Ex nämlich vortragen, dass sich seit Erstellung der Urkunde neue Tatsachen ergeben haben, die eine Abänderung rechtfertigen (z.B. Job verloren, neues Kind ggü. dem er auch unterhaltspflichtig wäre).
Weißt du, ich kann total verstehen, dass du ihm am liebsten den Hals umdrehen möchtest, aber ich versichere dir aus persönlicher Erfahrung, dass Familienrichter Erfahrung damit haben, den wesentlichen Sachverhalt rauszufiltern und sich da sicherlich auch nicht von keifenden Anwälten blenden lassen. Und in der Anhörung fällt bestimmt die Person am positivsten auf, die ruhig und sachlich erklären kann, warum er genau das schuldet, zu dem er sich in dem Titel verpflichtet hat und dass sich seitdem nichts wesentliches verändert hat.
Viel Erfolg!
VG,
kitty
Beitrag von liebeszauber2807 - 08.11.11 - 12:34 Uhr
Hallo,
nein, ich bin bis jetzt nicht anwaltlich vertreten, da ja das Jugendamt die Beistandschaft hat. Aber bis jetzt scheinen die (Gericht und Awalt) das konsequent ignoriert zu haben!
Wozu hat man den sonst eine Beistandschaft?
Eine Abänderung ist gerechtfertigt. Meine Güte, soll er doch machen. Aber alles so zu verdrehen... Tatsachen, die ich beweisen kann! Was bringt denen das denn?
Ich bin so wütend und aufgebracht, weil die mich als Lügnerin und "Geldgeil" dahin stellen. Und er ist der arme Exmann, der ausgenommen werden soll.
Beitrag von kittythecat - 08.11.11 - 12:42 Uhr
Lass dich doch von den Ausführungen der Gegenseite nicht ins Bockshorn jagen. Manche Anwälte (und in bestimmten Rechtsgebieten auch gehäuft
), glauben, dass die mit Polemik alles erreichen können, ignoriere den Blödsinn einfach.
Und ganz ehrlich: Solange es um Kindesunterhalt geht, kannst du gar keine geldgleile, böse Ex sein, denn da ist es sogar deine Aufgabe den Kindesunterhalt für und im Sinne der Kinder beizutreiben.
Bei Betreuungsunterhalt könnte man ja noch über eine moralische Ebene reden, aber Kindesunterhalt hat sicherlich nichts mit einer bösen, geldgeilen Ex zu tun. Soll er doch einfach schauen, dass er leistungsfähig wird, du leistest deinen Unterhaltsbeitrag schließlich auch - jeden Tag - nämlich durch Betreuung und Versorgung der gemeinsamen Kinder, da ist es einfach nur Recht und billig, dass er seinen Beitrag - wenn auch nur monetär - auch irgendwie leisten sollte.
VG,
kitty
Beitrag von nick71 - 08.11.11 - 14:06 Uhr
"Ich bin so wütend und aufgebracht, weil die mich als Lügnerin und "Geldgeil" dahin stellen. Und er ist der arme Exmann, der ausgenommen werden soll."
Wen meinst du mit "die"? Seinen Anwalt?
Es ist doch allgemein bekannt, dass von (gegnerischen) Anwälten ne Menge Mist geschrieben wird...lohnt wirklich nicht, sich darüber zu ärgern.
Beitrag von manavgat - 08.11.11 - 13:05 Uhr
Typisch Weibchen, erst dem Kerl "den Rücken freihalten", anstatt offensiv Unterhalt beizutreiben und dann beleidigt sein, wenn der Kerl sich drückt.
Gruß
Manavgat
Beitrag von liebeszauber2807 - 09.11.11 - 08:23 Uhr
Ja genau... 
Ich hab damals gewußt, das nichts zu holen ist und wollte wegen vielleicht 50€ den Umgang nicht gefährden. Die beiden haben ein ganzes jahr nichts von ihm gehört oder gesehen- nicht mal zum Geburtstag! Und wir waren froh, das es endlich wieder klappt.
Und das er sich drücken will- meine Güte so ist das halt. Aber WIE er das macht!!!
Wenn er Tatsachen angiebt- dann soll er wenigstens bei der Wahrheit bleiben und nicht so dumme Lügen erfinden, die jederzeit widerlegbar sind- nur um mich schlecht hinzustellen.
Beitrag von daisy80 - 08.11.11 - 14:28 Uhr
Ich dachte, man kann auf den Unterhalt gar nicht offiziell "verzichten"... oder was habe ich da falsch verstanden? So von wegen §1614 BGB?
Beitrag von kittythecat - 08.11.11 - 15:06 Uhr
Es geht hier wohl um einen Abänderungsantrag des bestehenden Titels zwecks Mangelfall bzw. Leistungsunfähigkeit und damit nur untechnisch um einen "Verzicht". Der Ex will nicht den Anspruch an sich angreifen, sondern nur seine Leistungsunfähigkeit geltend machen.
War zuerst auf demselben Dampfer wie du, die TE hat`s dann genauer erklärt.
VG,
kitty
Beitrag von daisy80 - 08.11.11 - 15:09 Uhr
Ich les nochmal genauer
Beitrag von kittythecat - 08.11.11 - 15:14 Uhr
Kann man aus dem ersten Beitrag ja auch nicht ersehen, war die Antwort auf meinen Beitrag zu diesem Thema.
Habe mich nämlich auch gleich mit 1614 BGB "gewehrt"
.
Beitrag von daisy80 - 08.11.11 - 15:16 Uhr
Dann war der Gedanke ja nicht gar so weit hergeholt
Beitrag von liebeszauber2807 - 09.11.11 - 08:30 Uhr
Nein, nicht ganz richtig.
Im ersten Brief des Anwaltes stand drin, dass ich auf sämtliche Rechte bezüglich des Unterhaltes verzichten soll!
Aber da denen mittlerweile wohl klar geworden ist, das ich auf keinen Fall
verzichten werde- soll der Titel jetzt geändert werden. Da hab ich ja nichts gegen, ist ja sein gutes Recht! Doch soll er es dann doch nicht mit Lügen versuchen!
Beitrag von cazie71 - 08.11.11 - 16:06 Uhr
Hallo.
Hab ich das richtig verstanden? Du lässt nicht pfänden, weil du nicht willst, dass der Kerl dann nichts mehr mit den Kindern zu tun haben will???
Glaube du hast da was missverstanden..... Die Kinder können nicht auf Unterhalt "einfach so verzichten". Das weiß der Anwalt sicher auch.
Beitrag von hermina - 08.11.11 - 17:38 Uhr
Hallo.
Geh zum Anwalt und mach eine Unterhaltsklage. Warte nicht mehr auf den nächsten Zug deines Ex.
Ich habe meinem Ex auch zwei Jahre "Zeit" gegeben, da er immer sagte, wenn er zahlen kann, dann zahlt er. Haha, habe es dummerweise zwei lange Jahre mit mir machen lassen. Dann hat es mir gereicht und ich bin zur Anwältin. Sie hat es gut hinbekommen. Er muss jetzt regelmäßig Unterhalt zahlen, was bis jetzt toitoitoi immer regelmäßig kam. Er hatte zwar gegengeklagt, aber der Unterhalt der Kinder geht beim Gericht immer vor.
Vielleicht wollte der Anwalt deines Ex*s deshalb eine Verzichtserklärung. Macht das bloß nicht, denn der Kindsunterhalt steht vor allen Pfändungen, die dein Ex noch hat, wenn er noch welche haben sollte.
Ich drück dir die Daumen, das steht den Kindern zu, zu bist nur die Vertretung, da sie noch nicht volljährig sind.
LG Hermina
Beitrag von no-limit - 08.11.11 - 19:36 Uhr
Beantrage UVG und das Jugendamt beschäftigt sich dann mit dem Gedöns, wenn Herr von und zu seine Pflichten anscheinend immer noch nicht verstanden hat.
