44,00 Euro Benzingutschein bei Minijob?

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Beitrag von 147741 - 08.11.11 - 16:04 Uhr

Hallo!

Darf man bei einem Minijob, wo man genau auf die € 400,00 kommt, einen Benzingutschein bekommen, der steuerfrei ist, oder geht das nur bei Arbeitskräften über € 400,00?

Danke!

LG

Beitrag von vwpassat - 08.11.11 - 16:11 Uhr

Mach doch endlich mal einen Ganztagsjob.

Dann hast Du auch keine Zeit mehr, hier xxxxxx Fragen zu stellen.

Gegenfrage: Warum soll man den Gutschein nicht bekommen dürfen? :-p

Beitrag von 147741 - 08.11.11 - 16:25 Uhr

weil man keine Steuern zahlt

Beitrag von butterfinger - 08.11.11 - 16:42 Uhr

Wenn Sie Ihren Mitarbeitern mit Minijob auch weiterhin einen Zuschuss zu den Fahrtkosten gewähren möchten, ohne dass dies zur Sozialversicherungspflicht des Beschäftigungsverhältnisses führt, können Sie den Mitarbeitern monatlich einen Benzingutschein zukommen lassen. Halten Sie hier die entsprechenden Vorgaben ein, bleibt dieses Extra steuer- und sozialabgabenfrei und zählt nicht zum regelmäßigen Gehalt. Wichtig ist, dass der Benzingutschein ein Sachbezug ist. Das ist er, wenn er folgende Voraussetzungen erfüllt:

Beitrag von butterfinger - 08.11.11 - 16:44 Uhr

ups :...
Er muss auf eine ganz konkrete Sache ausgestellt sein. Beispiel: Ein Gutschein über 25 l Diesel.

Der Gutschein darf keine betragsmäßigen Angaben in Euro oder einer sonstigen Währung enthalten.

Ihr Unternehmen muss als Arbeitgeber Vertragspartner des Anbieters sein, bei dem der Warengutschein eingelöst werden kann. Ihr Unternehmen muss den Gutschein bei einem bestimmten Unternehmen, das auf dem Gutschein genau bezeichnet ist, erwerben.

Beitrag von kitty1979 - 08.11.11 - 20:51 Uhr

Das ist nicht mehr aktuell!!!

Guckst Du: http://www.wp-steuerberatung.de/aktuelles/detailansicht/artikel/gutscheine-sind-sachbezug-auch-bei-wertangabe/24/2011/03.html?no_cache=1

Lg Nicole