Hallo hab ja hier schon paarmal geschrieben 
Ich arbeite in der Pflege nach meiner Elternzeit bin ich nun auf 20h/Woche ..mehr ist zur zeit leider nicht möglich.
Da ich noch freie kapazität hab ich mich um einen 400 Eu job beworben und prompt einen bekommen..also abgeklärt mit meinem AG ist es schon
..er hat nix dagegen..nun frag ich mich..wo muss ich den 2. job noch anmelden und wie wird er verrechnet ?
Danke für eure hilfe
Teilzeitstelle + 400 Euro Job...was muss ich beachten
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Beitrag von sinastern - 08.11.11 - 18:21 Uhr
Beitrag von gelberblizz - 08.11.11 - 20:04 Uhr
Hallo,
ganz einfach, du musst ihn nur bei der 1. Arbeitsstelle anmelden und bei deinem neuen AG angeben dass Du noch eine TZ Stelle hast!
Abgerechnet wird mit Lohnsteuerklasse 6 da die 1. Lohnsteuerkarte dein 1. Arbeitgeber benötigt! Googel mal was bei Lst. Kl. 6 übrig bleibt, kommt dann darauf an ob du das Geld dringend benötigst oder ob du es nur aus Spaß an der Feude machst!
Beitrag von sinastern - 08.11.11 - 20:11 Uhr
oh danke..juhu mir antwortet jemand 
ja würde es schon größtenteils fürs geld machen..hab auch schon mächtig gegoogelt....also ist es leider ni so das ein 400 eu job anrechn ungsfrei ist
schade
Beitrag von ujn1 - 08.11.11 - 20:46 Uhr
Sorry, aber das ist schlicht falsch.
Eine geringfügige Beschäftigung neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei. Anderes gilt nur, wenn der Arbeitgeber keinen Gebrauch von der Pauschalbesteuerung macht.
LG
Beitrag von ujn1 - 08.11.11 - 20:52 Uhr
Hi,
Ich nehme an, Dein Hauptjob ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Dann wird Dein Arbeitgeber den 400€-Job bei der Minijob-Zentrale der Knappschaft anmelden und dorthin auch die pauschalisierten Abgaben abführen.
Für Dich bleibt - wenn Dein Arbeitgeber den 400€ Job pauschal besteuert, was die meisten tun - die geringfügige Beschäftigung neben Deiner Hauptbeschäftigung steuer- und sozialversicherungsfrei. Du brauchst deshalb i.d.R. dem Arbeitgeber der geringfügigen Beschäftigung auch keine zweite Lohnsteuerkarte auszuhändigen.
Auch in der Steuererklärung ist dieser 400€ Job, falls schon pauschal vom AG besteuert, nicht mehr anzugeben.
LG
Beitrag von sinastern - 08.11.11 - 21:17 Uhr
oh vielen dank......aber wie ist das denn wenns nun keine lohnsteuerkarten mehr gibt..ist das dann automatisch ?
Beitrag von sinastern - 08.11.11 - 21:18 Uhr
achso..ja mein hauptjob ist steuerpflichtig
..ich denke es klappt so wie ich es mir ausgerechnet hab..danke
Beitrag von ujn1 - 09.11.11 - 13:04 Uhr
Hi,
im Prinzip läuft es ohne Lohnsteuerkarte im elektronischen System genauso (so ist es jedenfalls geplant, ist ja noch nicht da).
Wenn der AG die Pauschalbesteuerung wählt, wird er Deine Steuerdaten nicht abrufen, falls nicht, dann schon. Und dann siehst Du es auf Deiner Abrechnung, und erhälst auch am Jahresende bzw. im Folgejahr einen Ausdruck der dem Finanzamt elektronisch übermittelten Daten.
Die Entscheidung darüber, ob Pauschalbesteuerung oder nicht, d.h. mit oder ohne Lohnsteuerkarte, obliegt übrigens ausschließlich dem Arbeitgeber.
LG
Beitrag von sinastern - 09.11.11 - 17:43 Uhr
wäre ab nächsten jahr daher die lohnsteuerkarten frage .....
würde mich ja interssieren welche kriterien der AG da wählt...hm.....hätte ja gern die 400 eus so..mal sehen ob ich das noch rausbekomme
