Teilzeit =Geringfügig verdiener??

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Beitrag von katrinredrose - 08.11.11 - 18:51 Uhr

bin ich als Teilzeitkraft automatisch geringverdiener odergilt das nur für vollzeitangestellte?
weiss da einer von euch bescheid?

danke im voraus.

Beitrag von bi_di - 08.11.11 - 19:10 Uhr

Das kommt drauf an, wieviel Du verdienst, nicht wieviel Du arbeitest...

Grüsse
BiDi

Beitrag von ichbins04 - 08.11.11 - 21:25 Uhr

hallo,

wenn du 400 euro oder weniger verdienst dh. keine sozialabgaben hast, bist du geringverdiener

gruß

Beitrag von zwillinge2005 - 09.11.11 - 07:58 Uhr

Halllo katrinredrose,

Du benutzt zwei unterschiedliche Begriffe.

"Geringverdiener" - was genau meinst Du damit bzw. in welchem Zusammenhang? Dein Verdienst hängt von der Qualifikation und der Arbeitsplatzbeschreibung ab. Als Ärztin mit 50% Teilzeit verdient man Brutto mehr als unqualifizierte Arbeiter in Vollzeit - das sollte selbstverständlich sein. Also ist man asl TZ-Kraft nicht automatisch geringverdiener.

"Geringfügig verdiener" - meinst Du vielleicht "geringfügig Beschäftigt"? Das bezieht sich über geringfügige Beschftigungsverhältnisse über die Minijobzentrale - max. Verdienst 400,- Euro / Monat, dafür aber steuer - und sozialversicherungsfrei. Also klassischer "Nebenjob" oder Hausfrauenbeschäftigungsmassnahme. Leider immer häufiger.....

LG, Andrea