Warum gibt es zum Behindertenparkausweis KFZ-Steuer-Befreiung?

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Beitrag von nic-mz - 08.11.11 - 18:56 Uhr

Hallo,

gerne hätten wir einen Ausweis für Behindertenparkplätze. Dieses Merkzeichen ist uns nicht zugesprochen worden. Bei meinen Erkundigungen habe ich erfahren, dass gleichzeitig eine KFZ-Steuerbefreiung ausgesprochen wird. Dabei verstehe ich den Zusammenhang gar nicht. KFZ-Steuer würden wir ja zahlen, aber einen Ausweis würde uns eine erhebliche Erleichterung im Alltag bedeuten. Ist für mich auch nicht logisch nachzuvollziehen. Aber logisch dennoch, dass sie dann mit dem Merkzeichen "AG" natürlich umgehen und dieses Zeichen nur den entsprechenden Gesetzesvorlagen entsprechen.

Unser Sohn hat Duchenne und sollte viel getragen werden. Z.B. zum Turnen hintragen, austoben lassen, aber dann wieder tragen. Oder beim Einkaufen genauso. Diese Empfehlung kam vom SPZ Essen.

Gibt es da eine Möglichkeit, beides zu trennen?

Viele Grüsse

Nic-mz

Beitrag von ninna68 - 08.11.11 - 19:13 Uhr

Hallo nic,

du hast da was durcheinandergebracht bzw. habe ich Schwierigkeiten dein Posting zu verstehen.

Man kann eine KFZ-Steuerbefreiung beantragen, wenn das Auto nur für den Transport des Ausweisinhabers mit aG beantragt wird. Dann dürft ihr es aber nicht anderweitig nutzen.

AG setzt voraus, dass der Mensch nicht laufen kann bzw. einem beidseitig Beinamputierten "gleichgesetzt" wird. Der Behindertenparkausweis muss dann extra beantragt werden. Es gibt allerdings auch einen Ausweis (der aber nicht alle Möglichkeiten des blauen Parkausweises bietet), den man auch ohne aG bekommen kann- dazu muss (soweit ich weiss) die Funktionsstörung der unteren Etremitäten einen GdB von 70 betragen. Du hast nicht geschrieben, wie hoch euer GdB ist.

Ich vermute aber, dass ihr mit Duchenne, wenn der Arzt bestätigt, das das Kind nicht laufen kann oder soll- kommt sicher auch auf das Stadium drauf an- eventuell Anspruch darauf habt.

LG Ninna

Beitrag von kati543 - 08.11.11 - 20:39 Uhr

Also deinem Post muss ich teilweise "geraderuecken".
Die KfZ-Steuerbefreiung ist nicht nur, um Ausweisinhaber mit aG zu transportieren, gedacht. Vielmehr darf das KfZ dann nur noch für den Ausweisinhaber (und der muss noch nicht mal aG haben, das H reicht schon) genutzt werden. Du darfst also dein Kind in den Kiga bringen und in Leerfahrt zurückfahren oder Rezepte vom Kinderarzt auch ohne dein Kind, jedoch für dein Kind holen oder einkaufen gehen für die gesamte Familie....aber NIEMALS, absolut NIEMALS darfst du damit auf Arbeit fahren.

Der "andere" Parkausweis ist der orangene. Das Problem des Orangenen ist nur, dass den nicht alle Bundesländer kennen und akzeptieren.

Bei den GdB 70 muss auch das Merkzeichen G mit vergeben wurden sein.

Beitrag von ninna68 - 09.11.11 - 18:34 Uhr

Dann rück meinem Post mal gerade...

Wer soll den überprüfen können, ob du eine Leerfahrt ohne Kind machst oder auf die Arbeit fährst? Ich möchte keinem erklären müsse, weshalb der Ausweisinahber nicht an Bord ist. Unter rehakids gibt es viele unangenehme Schilderungen dazu...

Mir ist egal, welche Farbe der Ausweis hat- es gibt eben eine Sonderregelung und die ist nicht so umfassend , wie die Möglichkeiten des Blauen.

Es gibt bestimmt viele 70% für die Beine, wenn man kein G hat....

Beitrag von kati543 - 10.11.11 - 14:27 Uhr

Genau aus diesem Grund würde ich niemals die paar Hundert Euros für die Steuer sparen wollen für die Steuer - illegal - und dann permanent die Angst mitfahren lassen. Ich gebe ja zu, dass es relativ selten Verkehrskontrollen hier gibt, aber was, wenn es doch mal einen Unfall gibt? Und glaube mir, in dem Fall wird so lange geforscht, bis die genau wissen, woher du kommst und wohin du gehst. Lieber nehmen wir da die Wertmarke für die Öffentlichen Verkehrsmittel. Das mögen meine Soehne sowieso lieber und da mein Jüngster ein B hat, fahre ich auch kostenlos.
Ich kenne die Schilderungen unter rehakids...

Beitrag von kati543 - 08.11.11 - 20:43 Uhr

Hallo,
Ich würde dir empfehlen, einen Widerspruch zu schreiben und das SPZ zu bitten eine entsprechende Wrklaerung abzugeben bzw. Einen Bericht mitzuschicken, wo dies schon drinsteht und gleichzeitig schreibst du nochmal, dass du deinen Sohn immer trägst. Denn für die Vergabe für aG ist es wichtig, dass man noch nicht mal die kurze Strecke zwischen Auto und Supermarkteingang allein (mit Hilfsmitteln) zurücklegen kann.

Beitrag von inselkind74 - 09.11.11 - 00:21 Uhr

Hallo,

die TE schrieb aber, daß sich ihr Sohn beim Turnen austoben soll, danach soll sie ihn wieder tragen. Das mit aG könnte sehr schwierig werden, außer er robbt oder krabbelt nur beim Turnen #kratz

Beitrag von kati543 - 10.11.11 - 14:16 Uhr

Schau dir mal das Krankheitsbild des Kindes an. Das aG wird er früher oder später bekommen...leider. Das Turnen soll den Muskelschwund wahrscheinlich gezielt verlangsamen bzw. Irgendwelchen Spastiken oder Verkrampfungen vorbeugen. Das ist sicher kein normales Kinderturnen.

Beitrag von inselkind74 - 09.11.11 - 00:16 Uhr

Hallo,

KFZ-Steuerbefreiung und Anspruch auf Benutzung von Behindertenparkplätzen hängen nicht zwingend zusammen.

Anspruch auf vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer habt ihr, wenn dein Sohn die Merkmale H, Bl oder aG zuerkannt bekommen hat.

aG ist dafür also für eine Befreiung nicht zwingend erforderlich. H = Hilflos reicht völlig
Wie bereits geschrieben, darf das Auto dann nur noch für Fahrten mit deinem Sohn bzw. für ihn (z.B. wenn du seine Medikamente aus der Apotheke holst) benutzt werden.

Die Hürden für aG und damit einem Ausweis für Behindertenparkplätze sind sehr hoch:

>Als schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind nur solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.
Hierzu zählen Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte ...<

Dein Sohn soll sich beim Turmen austoben, danach wieder getragen werden.
Ich gehe also davon aus, daß er sich außerhalb des Autos selbst bewegen kann.
aG wird da sehr schwer zu begründen sein.

Mein Sohn hat die Merkzeichen H,B und G. Durch das Merkzeichen H könnten wir ein Auto auf ihn ummelden und die KFZ-Steuer sparen. Da ich das Auto aber auch für Fahrten zur Arbeit nutze, kam das für uns nicht in Frage.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen

VG

Beitrag von krokolady - 09.11.11 - 07:33 Uhr

die Steuerbefreiung bekommt jeder, auch ohne Ag! Man darf dann halt nur Fahrten mit oder für den Behinderten machen.

Das Ag ist schwer zu bekommen - leider. Ich habs schon 2 Mal versucht....erfolglos.
Meine Tochter hat schwere Epi, und grad in warmen Geschäften z.B. krampft sie oft. Ich muss sie dann jedesmal tragen - und das teilweise quer über die Parkplätze......ätzend. Zumal sie jetzt mittlerweile recht schwer geworden ist.
Auch ihre Gangataxie wird nicht berücksichtigt, ebenso das sie sehr hypoton ist, und sich nicht körperlich anstrengen darf.

Aber das wird alles abgelehnt - denn wir können die Kinder ja in Buggys setzen. Stimmt zwar auch, aber beim Einkaufswagen schieben noch nen Buggy oder Rollie schieben ist schon doof.

Es gibt aber die Möglichkeit der Parkerleichterung, denk mal in NRW gibts das auch......bekommst beim Amt vor Ort. Das ist ein ausweis der dir erlaubt länger auf gewissen Flächen zu parken, oder halt ohne Parkschein z.B.

Beitrag von kuschelwauwau - 10.11.11 - 23:28 Uhr

Aber das Argument mit dem Buggy ist ja eigentlich totaler Quatsch!? Behinderte die nicht laufen können, werden ja auch im Rollstuhl oder Kinder im Rehabuggy geschoben.

Aber ich denke, genau darum geht es - wenn man Hilfsmittel braucht, braucht man z.B. etwas mehr Platz auf dem Parkplatz beim Aussteigen und in Rolli setzen. Und oft hat man dann ein größeres Auto - z.B. mit Rampen oder Hebebühne.

Wenn dein Kind so häufig Anfälle hat und dann nicht laufen kann oder darf und du auf einen Buggy o.ä. angewiesen bist, dann würde ich es weiter versuchen! Vor allem mit Ärztlicher Begründung ! Am besten vom Kinderarzt und zusätlich von einem Facharzt (von einem SpZ).

Alles Gute Euch #winke

Beitrag von krokolady - 11.11.11 - 07:03 Uhr

hatten wir alles schon probiert.....Kopien der Arztbriefe etc. beigefügt.
Allerdings ist das bereits 2,5 Jahre her und es war nen anderes Bundesland.
Vielleicht würde es jetzt sogar klappen.......aber ich glaub es nicht.
Kimberly kann ja laufen, wenn auch nicht so gut und auch nicht so weit - aber es geht halt. Und sobald das geht besteht kein Anspruch auf aG.
Kann ich einerseits auch verstehen.....und so häufig kommt es zum Glück nicht vor das ich sie ewig weit schleppen muss

Beitrag von kuschelwauwau - 11.11.11 - 13:02 Uhr

Hi,
ich weiß, es ist nervig und anstrengend immer wieder diesen Papierkram und Widersprüche usw.#schwitz. Das kennen wir. Mein Kind hat einen Gendefekt - kann nicht laufen, krabbeln, sprechen. Wir haben das Merkzeichen aG schon für ihn bekommen, da war er glaub ich grade erst 1 Jahr alt. Da kann fast noch kein Kind laufen ;-)
Versucht es doch nochmal - viel #klee
LG Kerstin

Beitrag von alpenbaby711 - 09.11.11 - 20:44 Uhr

Mein Sohn hat einen SBA mit 100% und bekam auf jeden fall ohne Merkzeichen aG eine KFZ Steuerbefreiung. Ab 70 % oder so ähnlich kriegst du zumindest eine KFZ Steuer Ermässigung.
ela

Beitrag von nic-mz - 13.11.11 - 11:06 Uhr

Danke für die Antworten!

Möchte folgendes klarstellen:

KFZ-Steuer-Befreiung wollen wir gar nicht.

Wir würden gerne den Behindertenparkausweis erhalten.

Warte jetzt einmal ab, was das Widerspruchsverfahren durch den VdK ergibt.

Der VdK hat eben auch darauf hingewiesen, dass bei "aG" eine Steuerbefreiung einhergeht. Wie gesagt, erscheint für mich nicht logisch.

Werde mir ansonsten tatsächlich einen kleinen Buggy besorgen, denn tragen kann ich ihn nicht immer. Alleine der Weg von den Parkplätzen zur Ergo ist so weit, dass ich jedes Mal richtig fertig bin, wenn wir dort ankommen bzw. umgekehrt. Durch die Erkrankung klammert er bzw. hält er sich bei mir auch nicht richtig fest. Er fühlt sich an, wie ein Sack Kartoffeln, dass hier und da zwischen den Armen runterrutscht... #schmoll

Übrigens habe ich beim SPZ Essen nachgefragt, ob sie eine schriftliche Empfehlung erstellen könnten. Aber dies wurde verneint mit der Begründung, dass es eine gesetzlichge Grundlage nicht gebe. Toll #aerger

LG nic