Lohnsteuerkarte - eingetragene Kinder

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Beitrag von nsd - 09.11.11 - 08:39 Uhr

Hi!

Es kam die Tage Post hereingeflatter vom Finanzamt zum Überprüfen der Daten für die elektronische Lohnsteuerkarte. Nun meine Frage:

Mein Mann und ich sind in Steuerklasse 4 und haben ein Kind. Muss auf der Lohnsteuerkarte bei jedem dann 0,5 Kinder oder 1 Kind stehen?

Habe im Netz nichts 100% gefunden.

Danke für euere Antworten.

Beitrag von nebula - 09.11.11 - 08:41 Uhr

Hallo,

ich weiß nur wie es bei uns war. Als wir unverheiratet waren konnte bei jedem ausschließlich 0,5 Kinder stehen, erst dann als wir verheiratet waren, konnte EINER ein Kind auf die LK bekommen.

Entweder haben beide 0,5 oder einer 1.

LG

Beitrag von susannea - 09.11.11 - 12:38 Uhr

Falsch, bei verheiratet und 4/4 muss bei jedem 1 Kind stehen, da müssen die Zahlen nämlich immer gleich sein!

Beitrag von nebula - 09.11.11 - 16:01 Uhr

#sorry#danke

Beitrag von mullifinne - 09.11.11 - 08:42 Uhr

Na Ihr müßt doch wissen wie es vorher war ???

Beitrag von nsd - 09.11.11 - 08:46 Uhr

Na ja,

vor der Geburt unserer Tochter hatten wir keine Kinder --> also bei jedem 0. Seitdem habe ich meine Lohnsteuerkarte nicht mehr gesehen.

Beitrag von lady_chainsaw - 09.11.11 - 09:06 Uhr

Bei Steuerklasse IV hat dann jeder einen Kinderfreibetrag von 1,0 bei einem Kind.

LG

Karen

Beitrag von susannea - 09.11.11 - 12:39 Uhr

0,5 bei unverheiratet, verheiratet mit 4/4 1 Kind und bei 3/5 der mit 3 1 Kidn und der mit 5 keines.

Beitrag von darkmoon66 - 09.11.11 - 14:20 Uhr

mh...wie ist es dann mit verheiratete beide in Klasse IV ein eheliches Kind und eins von ersten Ehemann?

Beitrag von susannea - 09.11.11 - 14:30 Uhr

Dann hat jeder 1,5 Kidner dort stehen. Das Stiefkind wird dann auch mit eingetragen.

Beitrag von darkmoon66 - 09.11.11 - 14:31 Uhr

mh...dann frag ich mit warum wir beide nur 1 drauf haben.....

Beitrag von susannea - 09.11.11 - 14:33 Uhr

Deswegen sollt ihr das ja kontrollieren, es sind bei den elektronischen Dingern ganz viele Kinder "verlorengegangen" warum auch immer.
Außerdem muss man Kinder eintragen lassen (das passiert nicht unbedingt automatisch), also evtl. habt ihrs vorher einfach vergessen, wenns schon auf der Steuerkarte nicht drauf stehen sollte ;)

Beitrag von darkmoon66 - 09.11.11 - 14:44 Uhr

komisch..waren erst 1,5 kids bei uns beiden drauf und irgendwann nur noch 1....werde da mal anrufen.... dank dir

Beitrag von susannea - 09.11.11 - 14:48 Uhr

Ist das nicht gemeinsame Kind evtl. schon über 18? Dann muss das jedes Jahr neu beantragt werden.

Beitrag von darkmoon66 - 09.11.11 - 15:02 Uhr

nein ist erst 10 Jahre,hab gerade mit dem Finanzamt telefoniert Du hast recht...#danke und ich Depp hab das bestimmt 2 Jahre lang nicht gemerkt :-[,naja nun flugs die Schreiben ans Amt zurück zum ändern lassen.

Nochmals lieben Dank

Beitrag von susannea - 09.11.11 - 15:05 Uhr

DAnn finde ich es aber interessant, dass es verschwunden ist. Aber bei der Einkommenssteuererklärung habt ihr es ja sicherlich angegeben, so dass das dann egal ist, was im Jahr damit war.

Kein Problem.

Beitrag von darkmoon66 - 09.11.11 - 15:08 Uhr

ja klar hab ich das immer angegeben,macht ja auch nicht sonderlich was aus,aber trotzdem.....#aerger alleine dafür das ich nicht darauf geachtet habe.....

naja lass es jetzt wieder berichtigen und gut

Beitrag von susannea - 09.11.11 - 15:18 Uhr

Wenn du es da angegeben hast, dann ist das auch egal, dass es nciht auf der Lohnsteuerkarte stand ;)

Beitrag von darkmoon66 - 09.11.11 - 15:19 Uhr

#danke

Beitrag von ujn1 - 09.11.11 - 15:04 Uhr

Hi,

bei einem gemeinsamen Kind und wenn Die Voraussetzungen zur gemeinsamen Veranlagung vorliegen: 1,0 bei jedem von Euch.

Falls es interessiert: gesetzliche Grundlage ist § 39 Absatz 3, Nummer 2 EstG, Buchstabe b), Doppelbuchstabe aa).

Dieser wiederum verweist auf § 32 Absatz 6 Satz 2 EstG, wonach sich die normalen Freibeträge (d.h. Freibetrag 0,5) verdoppeln (d.h. Freibetrag 1,0), bei Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, wenn das Kind zu beiden Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis steht.

LG