Auflösungsvertrag => Abfindung? Sperrtet?

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Beitrag von shreek - 09.11.11 - 13:34 Uhr

Hallo zusammen!
Ich befinde mich bis 07/11 noch im Elterzeit. Dann werdeneine Kleinen 3 Jahre.
So wie es aussieht werde ich bei meinem alten AG nicht mehr arbeiten können.
Es wird wahrscheinlich auf nen Auflösevertrag rauslaufen.
1. Sollte ich vorher schon nen neuen Job finden, muss ich dann kündigen oder könnte ich trotzdem einen Auflösevertrag bekommen? Bekomm ich beim Auflösevertrag immer eine Abfindung?
Kann ich das mit meiner personalabteilung klären oder sollte ich das eher mit meinem Betriebsrat klären?

Danke für eure Hilfe!
Schöne Grüße!

Beitrag von zwillinge2005 - 09.11.11 - 14:20 Uhr

HAllo,

wann ist Dein Kind geboren worden? Wann läuft die EZ aus? Was bedeutet 07/11?

Oder meinst Du Juli 2012? Warum willst Du einen Auflösungsvertrag unterschreiben? Hast Du keine Kinderbetreuung? Willst Du nicht mehr arbeiten? Hat Dein Arbeitgeber keine Arbeit mehr für Dich? Das sind alles Details, die man wissenmüsste um Dir einen Rat zu geben.

Grundsätzlich hast Du einen Anspruch auf Deine Stelle. Kannst Du die Stelle nicht mehr antreten musst Du kündigen. Warum sollte Dein AG interesse an einem Auflösungsvertrag haben, wenn Du den AV nicht mehr erfüllen kannst?

Kann der AG den AV nicht erfüllen, sollte man sich eher kündigen lassen - dann könnte es eine Abfindung geben. V.a. hat man dann noch eine feste Stelle und kann sich aus einer Stelle bewerben bzw. für die Übergangszeit ohne Lügen zu müssen ALGI beziehen.

LG, Andrea

Beitrag von lichtenstein - 09.11.11 - 15:13 Uhr

Lass die Finger vom Aufhebungsvertrag! Falls Du Dich arbeitslos melden musst, wird ein Aufhebungsvertrag wie eine Eigenkündigung behandelt.

Wenn Du einen neuen Job hast (und, ganz wichtig, den Vertrag schon unterschrieben hast) kannst Du entweder regulär kündigen oder nach einem Aufhebungsvertrag fragen.

Bei Eigenkündigungen ist der Betriebsrat nicht zuständig. Warum Dir eine Abfindung zustehen sollte, lässt sich aus Deinem Eingangsposting nicht ersehen.