Hallo,
heute muss ich Euch auch mal nerven, zu einem Thema, welches hier schon zu hunderten existiert, alle anderen Threads haben meinen Freund und mich aber nicht unbedingt schlauer gemacht... 
Mein Freund ist Schweisser und hat nun von einem Bekannten mit Werkstatt die Anfrage bekommen, ob er ihm an manchen Wochenenden zur Hand gehen könnte.
Eine Anstellung auf 400€-Basis reicht nicht, da wohl mal Monate mit mehr Arbeit anfallen, Schwarzarbeit kommt natürlich auch nicht in Frage und nun sind wir dabei uns darüber zu informieren wie es so abläuft ein Gewerbe anzumelden und auf Kleingewerbe nebenbei zu arbeiten.
Was wir bislang herausgefunden haben: Gewerbeschein vom Amt, (logisch...) Höchstbetrag für Einnahmen 17.500 Euro, Rechnung ohne Mehrwertsteuerausweis schreiben, (So wird man fürs 2. Jahr auch nicht vorrausbesteuert / geschätzt vom FA, richtig??).
Nun steht in dem Onlineformular zur Gewerbeanmeldung "Art des Angemeldeten Betriebs" 1. Industrie 2. Handwerk 3. Handel 4. sonstiges
Was genau gibt man jetzt da an?
Handwerk? Ist es ja eigentlich im ursprünglichen Sinne, wobei mein Freund ja nur Hilfstätigkeiten ausübt, da habe ich aber gelesen, stehen Industrie- und Handelskammer gleich vor der Tür und halten die Hand auf, zudem wird ein Meisterbrief benötigt. (Nicht vorhanden)
Sonstiges? Wie formuliert man dann genau? Allgemeine Tätigkeiten? Hausmeister- und Hilfsarbeiten in einer Werkstatt?
Oh man, bei dem Ganzen raucht mir jetzt schon der Kopf, wir haben soviel hin und her gegoogelt, waren auch schon bei einem Steuerberater und haben nachgefragt, aber vielleicht gibt es hier ja auch jemanden, der das alles mal durchgemacht hat und uns ein paar Tipps geben kann, evtl. in gut verständlichem (Nicht-) Beamtendeutsch?? 
Ach ja, und wir schaut es da mit Versicherungen aus? Muss mein Freund sich anders Krankenversichern, braucht er eine zusätzliche Haftpflicht?
So, ich glaube das wars erstmal, wäre klasse, wenn sich hier jemand findet, der sich auskennt, vielen lieben Dank!! 
Grüße Steffi
P.S. Bin erst heut abend wieder hier, falls Nachfragen sind...
Gewerbeschein, Kleingewerbe wie läuft das ab?
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Beitrag von glitzereisi - 09.11.11 - 13:55 Uhr
Beitrag von lavala - 09.11.11 - 14:01 Uhr
Am einfachsten wäre wohl, er arbeitet mit der Stkl. 6, dann fällt dieser ganze Aufwand mit der Gewerbeanmeldung weg.
Beitrag von sini60 - 09.11.11 - 15:47 Uhr
Er kann kein Gewerbe anmelden, da nicht er eine Werkstatt hat sondern sein Bekannter. In diesem Fall muss dein Freund mit LStkl. 6 arbeiten.
LG
Sini
Beitrag von glitzereisi - 09.11.11 - 19:55 Uhr
Hallo,
Danke für Eure Antworten.
Auf LSK 6 arbeiten will er nicht machen, da es auch mal sein kann, dass er für jemand anderes einen "Auftrag" erledigt. Wir dachten an Rechnung schreiben für die geleistete Arbeit, also doch Gewerbe anmelden?!
Grüße Steffi
Beitrag von sini60 - 10.11.11 - 10:58 Uhr
WEnn er ein Gewerbe anmelden will, darf er nicht nur für einen Arbeitgeber oder evtl. mal auch für einen anderen arbeiten. Es ist sonst eine Scheinselbständigkeit. Ansonsten würden alle Arbeitnehmer einen Teil ihres Lohnes über Selbständigkeit laufen lassen um so Steuern zu sparen.
Beitrag von jeannylie - 09.11.11 - 20:59 Uhr
Hi,
ich würde da mal bei der Handwerkskammer nachfragen.
Es ist ja schon ein Handwerk, und wenn es dort einen Meisterzwang gibt, dann solltest Du Dir in der Art und Weise das zu umgehen sehr sicher sein!
Ein Bekannter hat das gleiche beim Gewerk "Stukkateur" versucht, er hat also Verputzarbeiten gemacht, ohne Meister... ums kurz zu machen, die HWk ist dahiner gekommen hat ihn angezeigt und das ganze hat 4000 € !!!! Strafe gekostet... und das wohlgemerkt für Arbeiten für ein paar hundert Euro (also mitnichten Großauftrag).
Lg
