Kündigung in der Probezeit, wie ist das mit dem Urlaub?

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Beitrag von sanny18877 - 09.11.11 - 13:58 Uhr

Hallo Ihr Lieben,

ich werde nächste Woche meine Kündigung abgeben da ich eine neue, besser bezahlte Stelle gefunden habe. Die Arbeit bei der neuen Stelle geht am 01.12. los.

So nun habe ich ja 8 Tage Urlaub erarbeitet. Bin seit 11.07. beim jetzigen AG angestellt. Ich würde den Urlaub gerne nehmen. Meine Frage ist, kann ich darauf bestehen oder nicht? Also wenn der AG nein sagt, muss ich das so hinnehmen?

Wäre schön, wenn das jemand von Euch weiß.

Vielen Dank schonmal.

Liebe Grüße

Sandra #sonne #katze #hasi

Beitrag von zwillinge2005 - 09.11.11 - 14:15 Uhr

Hallo,

dann müsste er Dir den Urlaub wohl auszahlen, oder? Zu wann kündigst Du denn? Zum Monatsende?

Das kommt sicher auch auf die Firma an. Manche lassen den Arbeitnehmer bei einer Kündigung gar nicht mehr an den Arbeitsplatz, sondern schicken Ihn in den Zwangsurlaub (Freistellung unter Weiterzahlung der Bezüge).

LG, Andrea

Beitrag von ujn1 - 09.11.11 - 14:34 Uhr

Hi,

so einfach geht das mit dem Ausbezahlen nicht. Das Gesetz geht von einem generellen Abgeltungsverbot für Urlaub aus. Eine Ausnahme ist in § 7 (4) BUrlG nur vorgesehen, wenn der Urlaub wegen der Beendigung des Vertrages ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden kann. Es müssten also dringende betriebliche Belange dem Urlaub entgegen stehen.
Eine weitere Ausnahme regelt § 17 (3) BEEG ausdrücklich für den Fall, dass ein Vertrag während einer Elternzeit endet.

LG

Beitrag von sanny18877 - 09.11.11 - 14:57 Uhr

Hi,

danke für Deine Antwort.

Also genug Zeit zum Urlaub nehmen ist ja wenn ich sagen wir mal am Dienstag den 15.11. die Kündigung zum 30.11. einreiche. Hab ja 14 Tage Kündigungsfrist.

LG Sandra

Beitrag von sanny18877 - 09.11.11 - 14:55 Uhr

Hallo Andrea,

erstmal vielen Dank für Deine Antwort.

Ja müsste er mir auszahlen. Ich kündige zum 30.11. Bin in der ambulanten Pflege tätig und habe eine 6-Tage-Woche. Also Samstag muss ich Urlaub mitrechnen.

LG Sandra

Beitrag von ujn1 - 09.11.11 - 14:18 Uhr

Hi,

da Du noch keine sechs Monate im Job bist, trifft auf Dich die Regelung zum Teilurlaub in § 5 (1) Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) zu. Also 1/12 des Jahresurlaubs pro Monat der Beschäftigung, wobei Teile von Tagen auf- oder abgerundet werden. Du hast also Anrecht darauf.

LG

§ 5 BUrlG
Teilurlaub

(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt; b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet; (...)

(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.
(...)

Beitrag von sanny18877 - 09.11.11 - 15:01 Uhr

Bin ab Freitag 4 Monate im Job. Hab somit dann 8 Tage Urlaubsanspruch weil ab 11.07. gezählt wird. So hat es mir mein AG erzählt. Ich habe 24 Tage Urlaub aber muss den Samstag mit Urlaub nehmen.

Beitrag von ujn1 - 09.11.11 - 15:32 Uhr

Hi,

das klingt vernünftig. Man kann auch sagen, Du hast, wenn Du zum 30.11. kündigst, 4 volle Monate (August - November) gearbeitet und daher Anrecht auf Teilurlaub von 4/12 = 1/3 des Jahresurlaubs.

Ist aber im Effekt dasselbe, 8 Werktage Urlaub, also z.B. 22. - 30.11.

LG

Beitrag von sanny18877 - 09.11.11 - 18:12 Uhr

Hi,

komisch, dass mir mein AG erzählt hat, dass mein Urlaub ab 11.07. gezählt wird dann eben bis 10.08. usw.

Naja erstmal abwarten was sie zur Kündigung sagen. Sind bestimmt nicht begeistert.

LG

Beitrag von demy - 09.11.11 - 16:47 Uhr

Hallo,
der Urlaubsanspruch wird ab dem 01.08.2011 gezählt.
Der Monat Juli zählt nicht, deshalb hast du auch nur Anspruch auf 8 Tage Urlaub.
Es zählt August, September, Oktober und November, da du bis zum 30.11.2011 dort beschäftig bist.
Damit sind es dann 8 Tage, da 2 Tage pro Monat.

Es zählen zum Urlaubsanspruch ausschließlich volle Monate, so wie es im Bundesurlaubsgesetz steht wie hier schon jemand zitiert hat.

Gruß
Demy

Beitrag von sanny18877 - 09.11.11 - 16:58 Uhr

Hi Demy,

mein AG hat mir aber erklärt, dass bei mir ab 11.07. gezählt wird. Also vom 11.07. bis 10.08. dann vom 11.08. bis 10.09. usw.

LG

Beitrag von demy - 09.11.11 - 17:21 Uhr

Hallo,
dann weiß er es selber nicht richtig.

Fakt ist, im Gesetz steht, es gelten volle Beschäftigungsmonate.
Das Ergebnis ist jetzt in deinem Fall das selbe mit 4 Monaten.

Stell dir mal dein Arbeitsbeginn 11.07.2011 vor und du hättest zum 15.11.2011 gekündigt.
Dann würden dir nur 6 Tage Urlaub zustehen, da du nur volle 3 Monate beschäftigt warst.

Gruß
Demy

Beitrag von sanny18877 - 09.11.11 - 18:08 Uhr

Hi Demy,

danke Dir. Ich glaube auch, dass die so manches nicht richtig wissen. Komischer AG.

Ich musste mich am 24.10. leider krank schreiben lassen (ich weiß, sollte man in der Probezeit nicht machen aber ging nicht anders). Da hatte die Chefin mich angerufen und mir mit Kündigung gedroht wenn ich nicht am nächsten Tag den Frühdienst mache. Ich hab natürlich nein gesagt, wenn man krank ist, ist man krank. So weit so gut. Hab mich immer wieder gemeldet wie lange ich noch krank bin und ja bin noch bis diesen Freitag krank geschrieben. Am WE darf ich natürlich arbeiten obwohl ich normalerweise frei hätte (hatte es auch beantragt und es war genehmigt). Dann hat mir mein AG vorgeschlagen, dass ich mich noch bis Sonntag den 13.11. krank schreiben lassen soll. Ist schon sehr komisch der Vorschlag nachdem sie vor kurzem noch gedroht haben. Versteh einer die Firma.

Also vielen Dank nochmal für Deine Antwort.

Viele Grüße

Sandra

Beitrag von parzifal - 09.11.11 - 16:03 Uhr

Generell muss der AG Urlaubswünsche des AN berücksichtigen. Wenn der Resturlaub aus betrieblichen Gründen aber zu Recht nicht genehmigt wird, dann wird dieser ausbezahlt.

Einen zwingenden Anspruch auf Auszahlung hast Du also nicht.

Beitrag von sanny18877 - 09.11.11 - 16:28 Uhr

Hi, danke für Deine Antwort.

Naja ich will ihn ja nicht ausgezahlt haben sondern gerne nehmen. Und da wollte ich gerne wissen ob ich darauf bestehen kann?

LG

Beitrag von parzifal - 13.11.11 - 06:10 Uhr

Der letzte Satz hätte heißen sollen "es besteht kein zwingender Anspruch auf Urlaubserteilung".

Rechtslage (BUrlG):

Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs muss der AG Deine Urlaubswünsche berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

Du kannst also Urlaub einreichen und bei Ablehnung um Erläuterung auffordern welche dringenden Belange entgegenstehen. Diese lassen sich m.E. bei einer Kündigung aber nicht allzu schwer begründen, wenn nur eine kurze Kündigungsfrist besteht.

Letztlich könntest Du eine Ablehnung noch gerichtlich prüfen lassen. Wer tut sich das aber an?