hallo:)
ich hab eine frage .vielleicht kann mir jemand helfen?!
mein mann und ich haben im juni geheiratet. mein mann ist nun in steuerklasse 3 und ich in 5. ich verdiene wesentlich weniger als mein mann. ich bekomme nun in den nächsten tagen mein erstes kind. und meine frage ist ,ob jemand weiß,wie sich die steuerklasse auf mein elterngeld auswirkt?
irgendwie hab ich noch nix wirklich hilfreiches im netz gefunden.
lg daniela
steuerklasse 5 und elterngeld
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Beitrag von danimaus110 - 09.11.11 - 16:36 Uhr
Beitrag von zwillinge2005 - 09.11.11 - 16:57 Uhr
Hallo,
sei mir nicht böse, aber sofort nach der Hochzeit die Steuerklassen (zum schlechteren) zu wechseln, wenn man innerhalb der nächsten 12 Monate Lohnersatzleistungen erwartet ist - entschuldige bitte- ich spare mir die passende Bezeichnung.
Durch den Wechsel von IV in V hast Du Dein Netto deutlich vermindert (wie Du sicher bemerkt haben wirst).
Lohnerstzleistungen (also auch Elterngeld) wird nach dem Nettoeinkommen berechnet.
Damit sollte Deine Frage beantwortet sein. Selbstverständlich wirkt sich die verminderung Deines Nettoeinkommens sich negativ auf Deinen Elterngeldbezug aus. Also die Monate in denen Du Dein Gehalt nur nach dem Nettolohn erhalten hast und natürlich auch das dadurch verminderte Mutterschutzgeld.
LG, Andrea
Beitrag von ujn1 - 09.11.11 - 17:04 Uhr
Hi,
wenn das Kind schon in den nächsten Tagen kommt, ist es für eine Aktion Eurerseits leider zu spät. Die Steuerklasse wirkt sich insofern aus, als sich das Elterngeld nach Deinem Einkommen in den letzten 12 Monaten vor dem Mutterschutz berechnet. Es wäre also - um das Elterngeld zu erhöhen - günstiger gewesen, während der Schwangerschaft in die Klasse 3 zu gehen und Dein Mann in die 5, um Deinen Nettolohn zu maximieren.
Für die Jahressteuer ist das eh egal, die in diesem Fall viel zu hohen Abzüge Deines Mannes hättet Ihr Euch über die Steuererklärung zurück geholt.
Aber dafür ist es jetzt zu spät. Änderungen der Lohnsteuerklasse nach dem Monat vor Beginn des Mutterschutzes wirken sich nicht mehr auf das Elterngeld aus.
LG
Beitrag von ballroomy - 09.11.11 - 19:10 Uhr
Wie die anderen schon geschrieben haben, das war dämlich!
Elterngeld wird nach dem Nettogehalt berechnet. Die Monate seit Juni hast Du daher weniger Einkommen gehabt und verringerst damit Dein Elterngeld.
Ist aber jetzt nicht mehr zu ändern.
Die 12 Nettolöhne vor Beginn des Mutterschutzes addieren und durch 12 teilen, davon dann 65 Prozent ist die Höhe Deine Elterngeldes.
Gruß
ballroomy
Beitrag von susannea - 09.11.11 - 23:01 Uhr
Jetzt hats keinerlei Auswirkung mehr, denn du hast ja vorher die Berechnungsgrundlage durch, sagen wir mal Dummehit, vermindert!
