Hallo,
ich habe mal eine Frage. Ich arbeite seit fast 2 Jahren in einem Büro als Sekretärin. Im September habe ich dann meinen unbefristeten Vertrag bekommen, der allerdings erst im Januar beginnt.
Nun bin ich unverhofft schwanger geworden.
Meine Frage nun, kann mein Arbeitgeber den unbefristeten Vertrag wieder widerrufen wenn er erfährt, das ich schwanger bin?
Ich habe schon ziemlich Angest davor.
Ich danke im Voraus für Eure Antworten.
Schwanger und Unbefristung erst ab Januar
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Beitrag von mystiquedark - 09.11.11 - 19:36 Uhr
Beitrag von coonurba - 09.11.11 - 19:37 Uhr
Sag ihm das doch erst im Januar
Beitrag von zwillinge2005 - 09.11.11 - 19:58 Uhr
Hallo,
dann warte doch mit der Bekanntgabe der SS. Als Sekretärin wirst Du wohl keine Probleme mit dem Mutterschutz am Arbeitsplatz haben, oder?
LG, Andrea
Beitrag von aleasmama - 09.11.11 - 20:07 Uhr
Ich würde auch bis Januar warten. Viele Frauen warten bis nach der 12. SSW und berichten erst dann von den andern Umständen.
Alles Gute
Beitrag von vwpassat - 09.11.11 - 20:14 Uhr
Wie kann man im September einen unbefristeten AV bekommen und dieser ist erst ab Januar gültig?
Beitrag von mystiquedark - 09.11.11 - 20:17 Uhr
Natürlich geht das. Immerhin müsste man sich ja 3 Monate vor Vertragsende beim AA melden. Ich musste das nicht, da ich schriftlich bekommen habe, das ich ab Januar in ein unbefristes Arbeitsverhältnis aufgenommen werde.
Verheimlichen möchte ich allerdings nicht solang, da habe ich echt ein schlechtes Gewissen. Aber die Angst um den Arbeitsplatz ist auch da!
Beitrag von ichbins04 - 09.11.11 - 21:50 Uhr
hallo,
wenn du vom schlechten gewissen essen leben und miete zahlen kannst, dann sagst du es vorher.
wenn nicht ,dann erst im januar !!!
gruß
Beitrag von susannea - 09.11.11 - 23:00 Uhr
Nein, der AG kann den Vertrag nicht widerrufen, aber ich würde wohl trotzdem noch etwas warten mit der Bekanntgabe. Also vielleicht nicht unbedingt verheimlichen, aber auch nicht direkt ansprechen.
Ich habe übrigens schon Pferde kotzen sehen, wo selbst im öffentlichen Dienst versucht wurde das wieder rückgängig zu machen!
Beitrag von manavgat - 10.11.11 - 00:55 Uhr
Verheimlichen möchte ich allerdings nicht solang, da habe ich echt ein schlechtes Gewissen
Was soll denn der Quatsch!
Meinst Du, die Kerle posaunen immer all ihr Pläne und Zukunftsfragen überall heraus? Nein. Die sind strategisch.
Gruß
Manavgat
Beitrag von manavgat - 10.11.11 - 00:53 Uhr
Kann er nicht.
Allerdings würde ich an Deiner Stelle so lange wie möglich den Mund halten und dann was von "Unfall/unverhofft" usw. faseln.
Gruß
Manavgat
Beitrag von 71068 - 10.11.11 - 08:49 Uhr
Rechtlich ist die Situation einwandfrei. Du hast bereits einen neuen Vertrag und die Schwangerschaft darf dem nicht im Weg stehen.
Aber, um alle Streitigkeiten zu vermeiden, würde ich die Zeit nutzen und im Januar nicht nur die Schwangerschaft bekanntgeben, sondern gleich den von dir geplanten Ablauf, z.B.:
Mutterschutz
Elternzeit bis zum 1. Geburtstag
Krippenplatz mit Betreuungszeit von ... bis.....
Wiedereinstieg mit .... Stunden ab dem ......
Dann hat dein Arbeitgeber etwas, nach was er sich richten kann und die Organisation der neuen Situation ist für alle einfacher.
Schwangerschaft ist schließlich kein Unglück, sondern die Sicherung von zukünftigen Arbeitnehmern und -gebern!
Alles Gute.
Beitrag von nele27 - 10.11.11 - 12:17 Uhr
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Schwangerschaft ist schließlich kein Unglück, sondern die Sicherung von zukünftigen Arbeitnehmern und -gebern!
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Das sollte man mal den AG zu lesen geben, die bei Bekanntgabe von Schwangerschaften so tun, als treffe sie das Schicksal unverhofft mit voller Härte
Beitrag von 71068 - 10.11.11 - 13:46 Uhr
Das kann ich als Arbeitgeber dann nachvollziehen, wenn meine einzige Mitarbeiterin schwanger ist oder man den ersten Fall von Schwangerschaft im Betrieb hat - da kommt verwaltungstechnisch eine Menge auf einen zu.
Aber wenn das wiederholt vorgekommen ist, kommt Routine. Und meine teilzeitarbeitenden Mütter sind bei uns die katastrophenresistenten und flexiblen Mitarbeiter, die nichts aus der Ruhe bringt......
