Hallo Foris,
hier nachzulesen:
http://www.tagesschau.de/inland/kuckuckskinder100.html
Interessant, dass hier (fast) nur vom Geld die Rede ist.
Keine Erwähnung einer bedingt vorsätzlichen Personenstandsfälschung, keine Einbeziehung irgendwelchen Kindesrechtes auf Kenntnis der eigenen Herkunft, kein Regress der Mutter....
MfG krypa
BGH-Urteil zu "Kuckuckskindern"
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Beitrag von krypa - 09.11.11 - 21:23 Uhr
Beitrag von karna.dalilah - 10.11.11 - 07:37 Uhr
"Keine Erwähnung einer bedingt vorsätzlichen Personenstandsfälschung, keine Einbeziehung irgendwelchen Kindesrechtes auf Kenntnis der eigenen Herkunft, kein Regress der Mutter...."
vielleicht, weil das einfach nicht Gegenstand DIESER Verhandlung war?
Hier ging es um die Nennung des Vaters damit der vermeintliche Vater fianzielle Schäden haftbar machen kann.
Hier geht es doch nicht um das Recht des Kindes, um Strafverhalten der Mutter ect. Das sind doch Dinge die zwar Ursache und Folgen sind aber eben getrennte Sachen sind.
Unterhalt und Besuchsrecht und Sorgerecht werden schließlich auch nicht gemeinsam verurteilt. zb wer seiner Unterhaltspflicht seinem Kind nicht oder nicht in voller Höhe nachkommt , sondern sein tatsächliches Einkommen falsch angibt dem wird auch nicht das Sorgerecht entzogen oder der Umgang eingestellt usw.
Jemanden der den Umgang nicht wahrnimmt, wird nicht der Unterhalt erhöht usw....
Die Rechte des Kindes sind ja durch das Urteil nicht eingeschränkt worden.
Nachdem die Nichtvaterschaft festgestellt wurde, muss ja lt neuem Urteil der leibl Vater festgestellt werden. Der leibliche Vater hat so dieMöglichkeit sein leibl Kind kennenzulernen und der bisherige "Vater" hat ein Umgangsrecht.
Der bisherige Vater fordert die Schulden beim tatsächlichen Vater ein usw
Ich verstehe echt nicht was du noch willst... den Scheiterhaufen?
Dann stelle bitte die Unterhaltspflichtigen die ihr Einkommen schmälern und die die heimlich mit noch einer anderen Frau ein Kind haben bitte mit dazu!
LG
Karna
PS.: bisher war ich der Meinung das die Mutter bei Feststellung der "Nichtvaterschaft " eh den evt Vater nennen muss, um eben Unterhalt für das Kind zu bekommen, das Kind seinen Vater kennenlernt und der Nichtvater seine Ansprüche geltend machen kann.usw
Beitrag von sternenschnee - 10.11.11 - 10:55 Uhr
besser hätte man es nicht schreiben können
Beitrag von my-opinion - 10.11.11 - 12:25 Uhr
Es ist doch ganz einfach.
Die Frau hat vorsätzlich betrogen und sollte Schadensersatz zahlen.
Sie hatte ja eh doppelt kassiert ( Sie bekam schon Unterhalt vom biologischen Vater)
Wieso muss für so etwas Selbstverständliches eingentlich ein Gerichtsurteil des BGH her?
Beitrag von sternenschnee - 10.11.11 - 13:15 Uhr
Und was passiert mit den vielen Vätern die nicht zahlen obwohl sie der Vater sind?Auch vorsätzlich nicht zahlen?
Beitrag von my-opinion - 10.11.11 - 15:00 Uhr
Das kann ich Dir leider nicht beantworten.
Aber normalerweise wird das Geld, wenn es denn welches gibt, doch eingetrieben, oder?
Beitrag von sternenschnee - 10.11.11 - 15:06 Uhr
Nein leider nicht.Mein Ex zahlt keinen Pfennig ist extra Arbeitslos geworden und hat dann damit man ihm nichts kann,einen 1 E angenommen.Damit macht er ja was aber zahlen kann er nicht.Zumindestens zum Verständnis warum mich das so ärgert,er hat vorher bei VW gearbeitet gut verdient.Und warum will er nicht zahlen?Weil unsere Tochter um die er sich nicht kümmert,sehr krank ist.sie ist Chronisch krank hat noch eine schwere Op vor sich und für so ein Kind lohnt es sich nicht zu zahlen.Er hätte sie lieber abgetrieben.Ich selber kann leider nicht arbeiten,weil die kleine erst 14 Monate Alt ist und ja eben weil sie sehr krank ist und einige Therapien braucht wo ich hinter her muss.Wenn sie stabiler ist,hoffentlich nach der Op dann kann ich hoffentlich wieder arbeiten,aber was passiert mit einem Menschen?Gar nichts,mir wurde gesagt er kann nicht zahlen und gut ist.Das er nicht zahlen will auch nicht in Zukunft,ja was wollen die da machen.
Beitrag von my-opinion - 10.11.11 - 16:02 Uhr
Hallo Sternenschnee,
ich kann so etwas auch nicht verstehen.
Ich weiss nicht wie Eure Trennung abgelaufen ist etc.
Wenn Dein Ex wieder arbeiten wird, dann wird er auch den bis dahin angefallenen Unterhalt bezahlen müssen.
Wenn er ewig von einem 1 Euro Job leben möchte....
Beitrag von sternenschnee - 10.11.11 - 16:21 Uhr
Ich verstehe ihn auch nicht.Die kleine ist so niedlich und sie gibt einem so viel zurück,egal wie anstrengend es auch ist.Er ist nach der Trennung völlig ausgeflippt ist handgreiflich geworden und hat gedroht uns um zu bringen.Er bekam eine Verfügung.Trotzdem habe ich erst gedacht er wäre überfordert,hatte Verständnis für ihn und habe ihm vor geschlagen die kleine erst mal kennen zu lernen,damit er vielleicht seine Ängste vor ihr verliert.Man sieht ihr die Krankheit nicht an das wollte ich ihm zeigen.Ich habe versucht ihm klar zu machen das es sein eigen Fleisch und Blut ist,das er so viel verpasst jeder kleine Erfolg den sie hat wird ihn als Vater Stolß machen.Ich habe ihm gesagt das er es nie wieder Rückgängig machen kann,alles was er mit ihr verpasst.Ich habe ihn angefleht und ihm gesagt das sie ihn auch braucht,das wir zusammen zur Beratung gehen damit er lernt damit um zu gehen.Ich habe ihm gesagt das ich vor dem Tag Angst habe,wenn die kleine es nicht schafft oder die Op nicht überlebt das sie nie ihren Papa hat kennen lernen dürfen und er hat die kleine nie kennen gelernt.
Er sagt für so ein Kind zahlt er nicht,für so ein Kind geht er nicht arbeiten und ist mit dem Thema durch und ich habe aufgegeben was ihn betrifft.
Beitrag von my-opinion - 10.11.11 - 17:59 Uhr
Das ist sehr traurig.
Ich hoffe das Deine Tochter alles übersteht und Dein Mann sich auch wieder besinnt.
lg
my-opinion
Beitrag von karna.dalilah - 10.11.11 - 13:20 Uhr
Wo bitte stand in dem Beitrag, dass die Mutter vom biologischen Vater bereits Unterhalt erhielt?
Wenn die Frau wußte, dass der ehemalige LG nicht der leibliche Vater des Kindes ist- so ist das Verhalten der Frau moralisch verwerflich.
Schadensersatz kann der LG vom leiblichen Vater einklagen, denn der ist/war dem Kind unterhaltspflichtig- auch wenn er durch evt Unwissenheit dieser Pflicht nicht nachgekommen ist.
Hier gilt Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und die Kosten laufen stillschweigend auf.
Vielleicht liegt die Lösung darin, dass alle Kinder und deren Väter gleich nach der Geburt vor Ausstellung der Geburtsurkunde einen Vaterschaftstest machen. Das erspart im Nachhinein Gerichts- Anwalts- und Verwaltungskosten.
Beitrag von silvana88 - 10.11.11 - 15:21 Uhr
Vielleicht liegt die Lösung darin, dass alle Kinder und deren Väter gleich nach der Geburt vor Ausstellung der Geburtsurkunde einen Vaterschaftstest machen. Das erspart im Nachhinein Gerichts- Anwalts- und Verwaltungskosten.
Hört sich vielleicht so erstmal komisch an, aber als Mann kann man es ja wirklich nie wissen.
Da hat man es als Frau schon besser, da kann man sich sicher sein, dass man die Mutter ist.
Zumindest wäre es schonmal ein anfang, wenn Männer auch ohne die Zustimmung der Mutter einen Test machen könnten.
Mütter die mit einem Test nicht einverstanden sind, scheinen sich ja auch irgendwo nicht ganz sicher zu sein.
Immerhin kann die unsicherheit beim Vater ja auch die Bindung zum Kind beeinträchtigen.
Beitrag von my-opinion - 10.11.11 - 15:37 Uhr
Hallo,
Das steht hier.
http://www.lto.de/de/html/nachrichten/4763/bgh-zu-kuckuckskindern-mutter-muss-den-echten-vater-nennen/
gruß
my-opinion
Beitrag von sternenschnee - 10.11.11 - 15:50 Uhr
Das ist heftig das habe ich vorher nicht gelesen
Beitrag von karna.dalilah - 10.11.11 - 20:39 Uhr
WOW... das ist ja mal dreist... Frauen gibt es...
Beitrag von parzifal - 13.11.11 - 10:30 Uhr
Dass sie doppelt Unterhalt erhielt, ist dem Urteil/Beitrag nicht zu entnehmen.
Du musst die lange Laufzeit der Verfahren berücksichtigen, bis so etwas beim BGH landet. Der Scheinvater hat vermutlich mit Feststellung seiner Nichtvaterschaft vor ein paar Jahren die Zahlung eingestellt. Und der richtige Vater zahlt seither schon "ein paar Jahre".
Beitrag von my-opinion - 13.11.11 - 17:10 Uhr
Man könnte schon eine doppelte Zahlung interpretieren.
http://www.lto.de/de/html/nachrichten/4763/bgh-zu-kuckuckskindern-mutter-muss-den-echten-vater-nennen/
gruß
my opinion
Beitrag von parzifal - 13.11.11 - 17:46 Uhr
Ich schreibe, dass Deine Schlußfolgerung sich nicht zwingend aus dem Beitrag erschließt und Du verweist wieder nur auf diesen.
Du müsstest schon die konkrete Stelle zitieren. Und dann wirst Du feststellen, dass Dein Zitat auch in Übereinstimmung mit fehlendem doppelten Kassieren zu bringen ist.
Es spricht doch auch vielmehr dafür, dass die Mutter als es beim Scheinvater nichts mehr zu holen gab sich dann an den leiblichen Vater wendete.
Wenn Du doppelten Erhalt von Unterhalt voraussetzt musst Du den Nachweis dafür erbringen. Und der Link gibt das nunmal nicht her.
Ohne ausreichende tatsächliche Feststellung sollte man einem Dritten nichts so gravierend Negatives unterstellen (auch wenn die Mutter Ärger verdient hat).
Bis jetzt kann man bei zu Gunsten der Mutter noch bei wohlwollender Blickweise unterstellen, dass sie eventuell hoffte dass der Scheinvater auch der leibliche war.
Wenn sie doppelt kassierte fällt sie moralisch (und strafrechtlich) noch einige Stufen tiefer. Also sollte man mit solchen Behauptungen vorsichtig sein.
Dass Du davon ausgingst kann ich verstehen, weil der Artikel mißverständlich ist. Wenn Du aber trotz Hinweis weiterhin daran festhältst, sie habe doppelt kassiert, dann liegt keine versehentliche Fehlinterpretation vor. Dann solltest Du Deine Ansicht aber so untermauern, dass man diesen Schluss als zumindest sehr nahe liegend nachvollziehen kann. Bisher ist er das aus den genannten Gründen nicht.
Beitrag von my-opinion - 14.11.11 - 13:03 Uhr
Mir war nicht klar das Du auf meinen Beitrag mit dem Link geantwortet hast.
Darum noch einmal der Link.
Ich habe den Beitrag so interpretiert, wenn das falsch von mir interpretiert wurde, dann ist es eben so.
Beitrag von parzifal - 15.11.11 - 04:36 Uhr
Falsch interpretieren ist kein Beinbruch. Dies kann jedem passieren und ist im vorliegenden Fall aufgrund des mißverständlichen Beitrags auch vollkommen verständlich.
Wenn dies der Fall ist, sollte man es aber einsehen und klarstellen (oder wenn man nicht der Meinung ist seine Ansicht verteidigen).
Ein "dann ist es eben so" halte ich bei falsch erhobenen Vorwürfen die zu Unrecht erfolgten etwas dürftig.
Besser wäre es m.E. gewesen klarzustellen, dass tatsächlich auch keine Doppelzahlung vorliegen kann.
Das ist aber Einstellungssache ob und wie man sich korrigiert. Vielen fällt eine Korrektur aus unerfindlichen Gründen wahnsinnig schwer oder ist sogar unmöglich (gerade hier auf urbia ist das der Fall).
Beitrag von parzifal - 13.11.11 - 10:46 Uhr
Ich vermute mal er will generell mehr Sanktionen gegen einen Elternteil, dass sich so falsch verhalten hat.
Dass das Gericht dies nicht zu prüfen hat, wenn es nicht Gegenstand des Verfahrens ist, hast Du ja korrekt ausgeführt.
Dass weitere Sanktionen prinzipiell aber angemessen wären sehe ich genauso. Das hat nichts mit Scheiterhaufen zu tun.
Und wenn andere sich falsch Verhalten soll das genauso sanktioniert werden (Einkommen nicht angeben etc.).
Wenn einer einen Mißstand anprangert, dann ändert ein Hinweis auf andere Mißstände nichts daran, dass der genannte Mißstand vorliegt.
Ansonsten klingt das Fingerzeigen auf andere wie "der hat aber auch falsch gehandelt" als wenn das eine Entschuldigung wäre.
Wenn man Deine Kritik weiterspinnt, dann müsstest Du bei jedem Mißstand den hier jemand nennt (also auch Mütter die sich über Väter beklagen) dies kritisieren, wenn sie nicht im gleichen Atemzug alle Fehler nennt die Mütter machen und auch sanktioniert gehören.
Interessant wäre der Fall im übrigen, wenn der leibliche Vater nicht zahlungsfähig ist.
Bzw. jetzt nur den Unterhalt zahlen kann aber keine Rückzahlungen? Was dann?
Beitrag von krypa - 13.11.11 - 16:49 Uhr
Hallo parzifal u.A.
,
danke für deine Anmerkungen.
Dass Väter ''falsch handeln'', wissen wir doch ausgiebig von diversen Alleinerziehenden-Foren und glauben wir ohnehin unaufgefordert.
Ich will mal diese dummdreiste Unart von ''die Väter aber auch''-Argumentation mal an einem krassen Beispiel verdeutlichen:
Ein Kind beschwert sich, dass Mama es immer wieder haut. 'Lula' antwortet:: Ach Kind, Väter hauen ihre Kinder auch....Punkt.
Des Weiteren denke ich, dass, auch wenn das Gericht lediglich mit einem Klagegegenstand befasst war, es durchaus in der Lage gewesen wäre, von sich aus die Straftatbestände der Personenstandsfälschung und des Betruges aufzugreifen und entsprechende Strafverfahren einzuleiten.
Im Übrigen meine ich, dass die dolosen Handlungen der Mutter ursächlich für den ''Schaden'' des Scheinvaters sind. Was muß da ein Scheinvater bis zum BGH klagen? Die Schädigerin ist doch längst bekannt.
Das kommt mir so vor wie das Schreien: "Haltet den Dieb!'' ---"Er hat mein Messer im Rücken!"
Außerdem wunderts mich, dass die Unterschlagung des wahren Vaters gegenüber dem Kind kein Straftatbestand ist.
MfG krypa
Beitrag von silvana88 - 10.11.11 - 15:02 Uhr
Zumindest gehören solche Mütter wegen Betrug angezeigt.
Ich kann ja auch nicht einfach auf ne Alditüte ein Dolce und Gabbana Logo nähen, nur um mehr Geld dafür zu bekommen.
Beitrag von sternenschnee - 10.11.11 - 15:09 Uhr
Sie hat erst mal nicht zwei mal Unterhalt bekommen.
Das sie zu Unrecht Unterhalt vom nicht Vater bezogen hat und das auch wusste ist Betrug und völlig daneben.So ein Verhalten sollte bestraft werden,aber es sollte auf beiden Seiten einfach härter durch gegriffen werden.
Beitrag von silvana88 - 10.11.11 - 15:17 Uhr
Manche schauen aber dann schon bei welchem Mann mehr zu holen ist.
Ok das ist ja jetzt alles mal nur eine Vermutung, aber es gibt so Fälle.
Betrug ist es ja dann nicht nur dem Mann gegenüber, sondern ja auch dem Kind.
Ich stelle es mir einfach schlimm vor, wenn man schon eine Bindung aufgebaut hat, weil man dachte es ist sein Kind.
Klar haben Männer genauso die Pflicht den Unterhalt zu zahlen, sehe ich genauso.
