Beantragung Elternzeit bei AG bei früherem ET

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Beitrag von nikokind - 10.11.11 - 09:54 Uhr

Hallo Zusammen,

ich hab eine Frage zur Beantragung der Elternzeit und zum Elterngeld bei einer früheren Geburt.

Errechneter ET ist der 06.12.11. In MuSchu bin ich also bis 31.01.12. Bei meinem AG möchte ich 12 Monate EZ beantragen. Folglich also bis 05.12.12, solange erhalte ich Elterngeld und möchte dann danach wieder arbeiten gehn. Wenn sich an diesen Daten nichts ändert und die Kleine auch am errechneten Termin kommt, ist mir soweit ja alles klar. Allerdings halten sich ja die wenigstens Babys an ihrern errechneten ET ;-)

Wenn ich nun mal davon ausgehe, dass die Kleine rund 3 Wochen zu früh, also am 15.11. zur Welt kommt, dann bin ich - meines Wissens nach - dennoch bis zum 31.01.12 in MuSchu, da die "verlorenen" Wochen vor der Geburt an die Zeit nach der Geburt angehängt werden.
Wenn ich dann 12 Mon EZ ab Geburt beantrage, würden sich doch MuSchu und EZ überschneiden. Ebenso würde sich die Zahlung von Mutterschaftsgeld und Elterngeld überschneiden.

Wie also muss ich die EZ beantragen, wenn mein Baby früher zur Welt kommt? Und erhalte ich dann EG auch erst ab dem 01.02.12, sowie es auch bei einer "pünktlichen" Geburt der Fall ist?

Ich hoffe ich konnte mich so ausdrücken, wie ich es im Sinn hatte ;-)

LG nikokind

Beitrag von hausbauer-hh - 10.11.11 - 10:11 Uhr

Die Elternzeit beginnt immer ab dem Geburtsdatum. Der Mutterschutz überschneidet sich immer mit der EZ. Beantrage die Elternzeit ab Geburt, weise auf den errechneten ET hin und dass dieser ohne Gewähr ist.

Beitrag von susannea - 10.11.11 - 11:35 Uhr

Alles falsch!
1. Elternzeit beginnt wie die TE richtig bemerkt nach dem Mutterschutz!
2. Elternzeit meldet man an!
3. Elternzeit meldet man erst nach der Geburt an!

Also erstmal abwarten wann das Kind kommt, dann ist noch genügend Zeit (midnestens 1 Woche)!

Beitrag von lisasimpson - 10.11.11 - 10:54 Uhr

du hast anspruch auf 12 monate elterngeld - verrecht wird dabei das mutterschaftsgeld, was du nach der geburt beziehst.
bekomsmt du also statt 8 wochen 12 wochen mutterschaftsgeld (zu frühe geburt), dann verrechnen sich diese 12 wochen mit dem elterngeld und du hast dann eben im anschluß weniger lange elterngeld.
elternzeit für "ein jahr" ist immer bis zum 1. geburstag.
bis dahin gehen dann auch die 12 monate elterngeld

bei deinem angenommenen geburstatag, dem 15.11, wüdest du also bis zum 14.11. 2012 elterngeld bekommen (die ersten wochen eben verrechnet mit dem muschu geld) und danach nichts mehr.
ob du dann länger elternzeit nimmst oder nicht, spielt dabei keine rolle

Beitrag von susannea - 10.11.11 - 11:36 Uhr

Wie kommst du auf die DAten, sie nennt doch einen VET im Dezember ;)

Beitrag von lisasimpson - 10.11.11 - 11:45 Uhr

aber ihre frage ist doch- rein hypothetisch, FALLS der Geburtstermin am 15.11. ist, oder?!

Beitrag von susannea - 10.11.11 - 15:15 Uhr

Deswegen fragte ich ja, wo sie das Datum nennt, Habs nun aber gefunden ;)

Aber ihre Frage ist doch dann totaler Unfug, weil die Elternzeit ja erst nach der Geburt angemeldet wird, sich also auch keinesfalls mit dem Mutterschaftsgeld (wo es dann nach momentaner Rechtslage ja keinen AG-Zuschuß gäbe) überschneiden kann ;)

Beitrag von susannea - 10.11.11 - 11:32 Uhr

Da du Elternzeit erst nach der Geburt anmeldest, ist das doch gar kein Problem!

Aber, wenn das Kind früher kommt bleibt es, kommt es später, geht der Mutterschutz länger, trotzdem hast du nach der Geburt dann noch eine Woche Zeit die Elternzeit ANZUMELDEN!

Beitrag von nikokind - 10.11.11 - 19:04 Uhr

OK dankeschön, wusste nicht wie sich dann alles verschiebt, ist nun aber klar.

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