Halb angestellt, halb freiberuflich - wie ist das mit Steuer, Versicherungen etc

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Beitrag von nele27 - 10.11.11 - 10:29 Uhr

Moin Ihr Lieben,

ich frage für eine Freundin.

Sie plant, 20-25 Stunden angestellt tätig zu sein und zusätzlich als freie Journalistin zu arbeiten.

Jetzt hatte sie Fragen, die ich ihr auch nicht sicher beantworten konnte. Vll weiß es einer von Euch.

- Muss sie ein Gewerbe anmelden? Ich meine nein...

- Welche Steuern muss Sie aus der freiberuflichen Tätigkeit abführen? Muss Sie Vorauszahlungen leisten?

- krankenversichert ist sie ja über den AG, nicht wahr?

- was ist mit Arbeitslosen- und Rentenversicherung?

- sollte Sie sich bei der Künstlersozialkasse melden oder ist diese nicht zuständig, wenn man nicht ausschließlich freiberuflich arbeitet?

- gibt es noch was zu beachten?

#danke für Eure Hilfe

LG, Nele

Beitrag von lisasimpson - 10.11.11 - 10:50 Uhr

hallo nele,

also ein gewerbe braucht sie nicht- sie ist ja keine gewerbetreibende sondern freiberuflerin.

"sollte Sie sich bei der Künstlersozialkasse melden oder ist diese nicht zuständig, wenn man nicht ausschließlich freiberuflich arbeitet?"
hm war sie schon mal bei der ksk?
ich würds jedenfalls machen, es kommt vor allem darauf an, ob sie HAUPTSÄCHLICH ihren einkünfte über die freiberufliche tätigkeit bezieht oder nicht.
das wird dann dort geklärt, welchen status sie hat.

ist ihre haupteinnahmequelle der arbeitgeber, dann wird sie weiterhin üebr diesen ihre sozialversicherung haben- ansonsten wohl über die ksk (obs da noch ein zwischending gibt, weiß ich nicht)

ebenso würde ich eine meldung ans finanzamt machen und eine gewinnschätzung abgeben.
diese berechnen dann die einkommensteuervorauszahlung
und sagen ihr auch, in welchen turnus sie eine umsatzsteurvoranmeldung machen muß (monatlich, quartalsweise oder jährlich)
das sind auch dann die steuern, die sie abführen muß (denn gewerbesteuer fällt ja nicht an)

außerdem sollte sie eben eine buchhaltung machen mit Einnamhen-überschußrechnung

Beitrag von nele27 - 10.11.11 - 11:11 Uhr

Merci #freu

Ist es nicht so, dass man unter einer bestimmten Umsatzgrenze NICHT umsatzsteuerpflichtig ist?? #gruebel

Ich erinner mich gaaaanz dunkel an alte Freiberuflerzeiten...

Sie war früher mal bei der KSK - und jeder, der es dahin geschafft hat, lässt ja die Versicherung ruhen, damit man nicht nochmal diese riesen Aufnahmeprüfungsorgien mitmachen muss #schwitz

Ich denke, zu Beginn wird der Hauptjob der feste Job sein, denn sie muss sich ja erst wieder ein Netzwerk aus Auftraggebern aufbauen. Aber für später wäre es ja gut, die Grenzen zu kennen...

LG, Nele

Beitrag von lisasimpson - 10.11.11 - 11:43 Uhr

"Sie war früher mal bei der KSK - und jeder, der es dahin geschafft hat, lässt ja die Versicherung ruhen, damit man nicht nochmal diese riesen Aufnahmeprüfungsorgien mitmachen muss "

um ehrlich zu sein, glaube ich das geht gar nicht.
ich dachte auch, daß ds bei meinem Mann ruht, aber als er sein angestelltenverhältnis beendet hatte, mußte er die ganze prozedur nochmal machen *ein graus*
vorher war es wie bei deiner freundin- hautsächlich angestellt, nebenbei freiberuflich.
daraufhin hat die ksk ihn quasi an den arbeitgeber verwiesen was die sozialversicehrung angelngt.

ich hatte das auch so verstanden, daß alles "ruht" und bei der veränderung der einkommensverhältnisse, "automatisch" wieder die ksks greift..
haben die wohl anders gesehen:)

ich glaube schon, daß es auch die möglichkeit der umsatzsteuerbefreiung gibt für freiberufler, weiß es aber nicht genau...

Beitrag von nele27 - 10.11.11 - 12:13 Uhr

#schock Oh nein!

Meine KSK "ruht" auch schon seit 2005 ... ich hatte immer gedacht, wenn ich noch mal Freiberufler werde, genügt ein Anruf. Und nicht noch mal die Durchleuchtung sämtlicher Arbeitsproben inkl. kritischer Fragen #zitter

Beitrag von lisasimpson - 10.11.11 - 12:18 Uhr

ja, so hatte ich das auch verstanden-
PUSTEKUCHEN:)

Beitrag von laufendermeter - 10.11.11 - 11:07 Uhr

Hi Nele,

also ein Gewerbe braucht sie als Freiberuflerin nicht anzumelden, aber eine Steuernummer vom Finanzamt braucht sie - die gibt es ganz unkompliziert auf Antrag.

Ich denke, sie kann die Kleinunternehmerregelung wählen und führt dann keine Umsatzsteuer ab - und berechnet natürlich auch keine! Das müsste gehen, es sei denn, es gibt wegen der Festanstellung eine Sonderregelung. Fragt einfach mal beim Finanzamt nach, die müssten das am besten wissen!

Bei der KSK braucht sie sich IMHO nicht melden, da sie ja über den Arbeitgeber versichert ist.

Viele Grüße
Kerstin #winke

Beitrag von nele27 - 10.11.11 - 11:13 Uhr

Danke #freu

Weißt Du die Grenze für Kleinunternehmer??

Am Anfang wird sie sicher kaum was freiberuflich verdienen, aber wenn sie erstmal mehrere Auftraggeber an Land gezogen hat, ändert sich das sicher.

Ich erinner mich an meine freiberuflichen Zeiten, dass das alles ein riesen Papierkrieg war #gruebel

Und sie hat dann 2 Steuernummern, eine als Angestellte und eine als Freiberuflerin??

Beitrag von laufendermeter - 10.11.11 - 11:27 Uhr

Mh, ob sie zwei Steuernummern braucht, kann ich dir nicht genau sagen, fragt mal beim FA nach. Aber sie kann ja schlecht die Angestellten-Steuernummer auf die Rechnungen packen! #kratz Außerdem musste ich beim Finanzamt genau den Rahmen meiner Tätigkeit benennen.

Die Grenze liegt bei 17 500 im vorangegangenen Jahr und 50 000 im aktuellen Jahr. Da müsste sie schon viel schreiben, um drüberzukommen! ;-) Diese Kleinunternehmerregelung ist unheimlich praktisch, hat nur den Nachteil, dass man sich als Anfänger "outet". Will man also wirklich, richtig professionell rüberkommen und irgendwann seinen Lebensunterhalt mit der freiberuflichen Tätigkeit verdienen, lohnt es sich vielleicht doch, irgendwann zu wechseln!

Beitrag von nele27 - 10.11.11 - 11:42 Uhr

Danke Dir. Ich werde Ihr das alles durchgeben und den Rest muss sie eben selbstr recherchieren... Also richtig groß rauskommen will sie nicht mit der Freiberuflichkeit. Sie hat jetzt einen Vollzeitvertrag, aber ist durch die vielen Überstunden und den Stress so ausgebrannt, dass sie erst ein Sabbatical genommen hat und nun reduziert wieder einsteigen will. Die Freiberuflichkeit soll aber nicht in einen Vollzeitjob ausarten, sondern eher ein zweites Standbein sein, da ihr halbtags zuwenig ist.

Dennoch weiß ich aus eigener Erfahrung, dass man, wenn man so schreibt und schreibt und einen spannenden Termin nach dem anderen annimmt, plötzlich einen Haufen Kohle angehäuft haben kann, obwohl mal eigentlich nur n bisschen jobben wollte :-)

Ich weiß auch noch nicht, ob ich von freiberuflicher Arbeit als Stressreduzierungsmethode so wirklich überzeugt sein soll #kratz Aber das ist ein anderes Thema.

LG

Beitrag von laufendermeter - 10.11.11 - 12:23 Uhr

#bitte

Ich könnte mir auch schöneres vorstellen, um meinen Stress zu reduzieren, aber das muss ja jeder selber wissen! :-p

Viele Grüße
Kerstin

Beitrag von manavgat - 10.11.11 - 11:48 Uhr

Über die Sozialversicherung muss sie sich keine Gedanken machen. Eventuell lohnt sich die Aufnahme in die Künstlersozialkasse (oder wie das heißt).

Journalisten gehören zu den freien Berufen, d. h. kein Gewerbe. Allerdings muss sie eine Einnahme-Überschussrechnung erstellen und dabei aufpassen, dass sie keine Kosten vergisst! Den Gewinn gibt sie dann in ihrer Steuererklärung an. Durch die Steuerprogression ist der Steueranteil hier nicht zuvernachlässigen. Ich würde mal 3o% vorsichtshalber zurücklegen.

Gruß

Manavgat

Beitrag von nele27 - 10.11.11 - 12:03 Uhr

Danke Dir #freu

Würdest Du zu einem Steuerberater gehen mit der Einnahme-Überschussrechnung???

Ich hab das damals als Freiberufler gemacht - in der gesparten Zeit habe ich lieber das Geld für die Steuerberaterin verdient :-)

Weiß aber nicht, ob ich mich nur besonders doof angestellt habe oder es wirklich so kompliziert war.

LG; Nele

Beitrag von manavgat - 10.11.11 - 12:28 Uhr

Excel Tabelle. Alle Ausgaben, alle Einnahmen und die Belege nach Datum sortiert dahinter.

Brauchste keinen Steuerberater für.

Allerdings würde ich mir einen Ratgeber kaufen, vielleicht gibt es ja was für Journalisten. Ansonsten: EÜR für Dummies.

LG

Manavgat

Beitrag von nele27 - 10.11.11 - 14:07 Uhr

Bei mir steht das Buch "Von Beruf frei" im Regal, ich werde es ihr mal leihen...

Beitrag von silberfunken - 10.11.11 - 13:37 Uhr

Hi,

das meiste ist ja schon beantwortet:

Zum Thema Sozialversicherung:
Wichtig ist, welche Beschäftigung hinterher als "hauptzberuflich" gilt. Aufgrund der 20-25 Std. im Angestellten Verhältnis gibt es die widerlegbare Vermutung, dass dies die Hauptbeschäftigung sein wird.

Sollte jetzt aber ein ähnlicher Zeitaufwand für ihre Freiberufliche Tätigkeit vorliegen bei am besten noch höheren Ergbnis als bei der nichtselbständigen Tätigkeit, könnte durchaus die Hauptberuflichkeit wechseln.

Deswegen würde ich an ihrer Stelle auf jeden Fall den Sachverhalt ihrer zuständigen Krnakenkasse melden. Sollte die Krankenkasse die Einschätzung teilen, dass die freiberufliche Tätigkeit die Nebentätigkeit ist, hat dies in der Tat keine sozialverischerungstechnischen Folgen und es bleibt bei dem alleinigen Sozialversicherungsabzug durch den Arbeitgeber.

Ich würde auch dringend anraten, bei dem Finanzamt den entsprechenden Fragebogen für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit auszufüllen.

Dort wird u.a. auch auf die Kleinunternehmerregelung hingewiesen. Ob diese jetzt sinnvoll ist, kann nicht ganz eindeutig entschieden. Dies hängt von der Umsatzhöhe, der Art der Aufwendungen und natürlich auch davon ab, ob die Auftraggeber vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Es gilt auf jeden Fall NICHT die Faustregel, dass die Kleinunternehmerregelung IMMER vorteilhaft ist.

Sollte im Rahmen der Gewinnerwartung ein positives Ergebnis eingetragen werden, ist mit vierteljährlichen Vorauszahlungen zu rechnen.

Zu der Künstlersozialkasse kann icht nichts sagen.

Viele Grüße,

Silberfunken

P.S.
Und ich würde durchaus empfehlen, dass ggf. das erste Jahr bei einem Steuerberater gemacht wird und man anschließend anhand der Auswertungen schaut, ob man sich das selber zutraut.

Beitrag von nele27 - 10.11.11 - 14:06 Uhr

#danke

Ich denke, am Anfang, solange sich die Freiberuflichkeit noch im Aufbau ist, wird das Einkommen und der Aufwand aus der angestellten Arbeit noch höher sein.

Ich werde meiner Freundin aber sagen, dass sie das beobachten soll, wenn sich das Verhältnis evtl. umkehrt - und dann genau durchrechnen, ob sie lieber die Freiberuflichkeit im kleineren Rahmen beibehält oder sich ein höherer Gewinn wirklich im Vergleich zum Aufwand lohnt...

Ich war vor vielen Jahren Freiberuflerin und hab es nicht auf die Reihe bekommen ohne Steuerberater :-)

LG, Nele