Hallo,
ich habe da mal eine Frage aber erst mal zur Sachlage:
mein Sohn(5) besuchte mit seinem Kindergarten einen Schwimmkurs(35,-€ für 10 std. + 1,-€ für Urkunde"Seepferdchen"),leider musste er nach 5 std. den Kurs abbrechen,da es kein zweck hatte für ihn(nur theater gemacht wenn es ins tiefe Becken ging),er war die meiste zeit denn nicht im wasser.
Nun sind da noch 5 std. übrig,die Lute von der Schwimmhalle sagten ich kann die Karten mit meinem Sohn abschwimmen.(Ich müsste für mich selber denn noch Eintritt bezahlen)
Nur irgendwie kommt mir das komisch vor...ich bezahle normal für mein Kind wenn ich so gehe in die Schwimmhalle pro std. 1,-€..also mache ich doch miese... ich meine klar mit die 35,-€ bezahlte ich ja den Kurs/Schwimmlehrer.. nur wenn ich das jetzt irgendwie übernheme..denn finde ich das irgendwie nicht gerecht...
Was meint ihr dazu?Kann ich mir irgendwie die Restsumme von der Schwimmhalle wieder auszahlen lassen??Oder geht das nicht??
Ich meine ich will ja nicht knausern aber ich denke 12,50€(35€:10=3,50€/pro std....3,50€x 5std.(die er mitmachte)=17,50€ so denn bleiben noch 17,50€ -die 5std. wofür ich 1,-€ bezahlen= 12,50€)müsste einfach so zu bezahlen ohne das ich die erwartete Gegenleistung bekomm,finde ich schon irgendwie ungerecht.Ich hoffe ihr wisst was ich meine??
Lg keineahnung
Schwimmkurs abgerbochen..Restsumme wieder auszahlen lassen???Geht das?
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Beitrag von keineahnung86 - 10.11.11 - 11:36 Uhr
Beitrag von keineahnung86 - 10.11.11 - 11:37 Uhr
Entschuldigt die Rechtschreibfehler...
Beitrag von rumpelteaser - 10.11.11 - 11:42 Uhr
Hm...
also: du hast einen 10stündigen Kurs gebucht und willst jetzt nach dem 5. Mal abbrechen?
Der Kurs wird ja vermutlich weiter stattfinden, und sie werden wohl auch niemanden mehr finden, der jetzt noch dort, also in der Mitte des Kurses, beginnen kann - von daher glaub ich kaum, dass du da Geld zurück bekommst. Warum auch?
Ich finds ok von der Schwimmhalle, dass du zumindest noch 5 x schwimmen gehen kannst.
Beitrag von keineahnung86 - 10.11.11 - 11:45 Uhr
ich wollte ja nicht abbrechen, die Schwimmlehrerin meinte ja es hat kein sinn mit ihm.. ich kann es ja schlecht beurteilen,denn ich bin ja nicht mit bei.
Beitrag von twisterdister - 10.11.11 - 11:59 Uhr
Es geht doch um Dein Kind, welches schwimmen lernen soll. Dann geh mit, beurteile das selber und dann entscheide selbst. Nur weil die Kursleiterin sagt es geht nicht oder hat keine lust sich mit Kindern zu beschäftigen, die nicht so leicht schwimmen lernen gebe ich doch nicht auf. Das kannst Du ja auf alle folgenden Situationen übertragen die noch kommen werden(Schule, Nachhilfe... einfach alles).
Beitrag von vwpassat - 10.11.11 - 11:43 Uhr
Du hast den Auftrag erteilt "Schwimmkurs für meinen Sohn".
Dieser wird bzw. wurde ja teilweise erbracht. Wenn Du jetzt selbst abbrichst, ist das Dein Problem. Ich finde, die Schwimmhalle kommt Dir sogar damit entgegen, dass Dein Sohn jetzt noch den Rest so nutzen darf. Auszahlen wird Dir keiner was, warum auch?
Beitrag von carrie23 - 10.11.11 - 11:46 Uhr
naja aber dass du die Gegenleistung nicht bekommst liegt ja an deinem Sohn und nicht and er Schwimmhalle.
ICh bin in einem Fitnesscenter und ich habe mich letztes Jahr dort angemeldet um abzunehmen.
Hätte ich nicht abgenommen weil ich nicht gegangen wäre, und sei es aus dem Grund dass ich keine Betreuung für meine drei Kinder gehabt hätte, wäre dass ja auch mein Bier gewesen.
Zahlen hätte ich trotzdem müssen weil ich ja einen Vertrag unterschrieben habe.
DU bist die Mutter und da muss man davon ausgehen dass du deinen Sohn soweit einschätzen kannst ob er es sich zutraut ins tiefe Becken zu gehen, somit dein Bier.
Man hat dir angeboten du könntest das Geld mit ihm abschwimmen, ich finde das sehr entgegen kommend und nicht ungerecht.
Ich glaube nicht dass du ein Recht darauf hast dir die Endsumme auszahlen zu lassen, lasse mich aber auch gerne eines Besseren belehren.
Beitrag von keineahnung86 - 10.11.11 - 11:48 Uhr
Wie schon oben geschriebe:ich wollte ja nicht abbrechen, die Schwimmlehrerin meinte ja es hat kein sinn mit ihm.. ich kann es ja schlecht beurteilen,denn ich bin ja nicht mit bei.
Beitrag von carrie23 - 10.11.11 - 11:50 Uhr
Das ist jetzt nicht böse gemeint aber DU als Mutter solltest schon beurteilen können ob dein 5 jähriger schon soweit ist ins tiefe Becken zu gehen.
Die meiste Zeit seit seiner Geburt verbringst ja DU mit deinem Sohn, oder hast du nie gelernt dein eigenes Kind einzuschätzen?
Du kannst ja genauso gut sagen du brichst nicht ab und willst dass er das weiter macht, rauswerfen wird sie ihn nicht können da du ja dafür bezahlt hast, ob du damti deinem Sohn einen Gefallen tust weiß ich nicht.
Beitrag von keineahnung86 - 10.11.11 - 11:54 Uhr
ja ich weiss ja was ihr meint aber man kann ja trotzdem mal fragen ob es geht oder nicht... ich meine denn habe ich eben pech gehabt... aber fragen kann man ja doch...
Klar kann ich mein kind einschätzen.Und ich dachte ja er ist soweit aber man kann sich ja auch als Mutter mal irren...
Beitrag von darkmoon66 - 10.11.11 - 14:58 Uhr
geh doch einfach das nächste Mal mit...vielleicht ist dein sohn entspannter wenn Du (also eine Person seines Vertrauens ) dabei bist.
Geld zurück wird es nicht geben denn der wille den vertrag zu erfüllen bzw die Vorraussetzung (Becken und Lehrer) ist ja seitens der Schwimmhalle vorhanden für höhere Gewalt (Theater deines Sohnes können die Leute nichts)
Beitrag von nick71 - 10.11.11 - 19:24 Uhr
"aber man kann ja trotzdem mal fragen ob es geht oder nicht..."
Dann frag die Schwimmlehrerin doch...fragen kostet ja bekanntlich nix.
Du bist übrigens auch nicht dazu verpflichtet, deinen Sohn aus dem Kurs zu nehmen, nur weil die Schwimmlehrerin der Auffassung ist, es hat keinen Zweck mit ihm.
Beitrag von sini60 - 10.11.11 - 11:55 Uhr
Die Schwimmlehrerin bricht ja nicht ab, weil sie keine Lust mehr hat, sondern weil dein Kind einfach noch damit überfordert ist. Du kannst jetzt nicht erwarten, dass dieses Risiko die Schwimmschule trägt. Für ihn ist es nur wirtschaftlich, wenn der Kurs voll ist und nicht, wenn er nach Beendigung des Kurses noch für ausgefallene Kinder Geld zurückzahlen muss. Ist eigentlich logisch oder?
LG
Sini
Beitrag von michi3005 - 10.11.11 - 12:03 Uhr
Bei unserem Schwimmkurs geht es nicht, allerdings finde ich 35 supergünstig bei uns kosten 10 Stunden 130€
LG
Beitrag von keineahnung86 - 10.11.11 - 12:04 Uhr
ja er ist auch wirklich super günstig... naja wie gesagt es war ja nur ne frage...
Beitrag von michi3005 - 10.11.11 - 12:09 Uhr
Ich würde es abschwimmen, bzw. ich hätte nicht abgebrochen
Beitrag von arkti - 10.11.11 - 12:54 Uhr
Kurse sind eben Kurse, andere Kidner sind vielleicht innerhalb der Kurszeit 3 mal krank, die bekommen auch kein Geld wieder.
Beitrag von sarahg0709 - 10.11.11 - 14:06 Uhr
Hallo,
35 € für 10 Std? Das ist aber sehr billig.
Ich zahle für den Schwimmkurs meiner Tochter 140 €. Sind auch 10 Stunden.
Du müsstest mal die Vertragsbedingungen lesen. Aber ich befürchte mal, wenn Dein Sohn schon die Hälfte absolviert hat, bekommst Du nichts mehr zurück.
Meine Tochter hat ihren ersten Schwimmkurs in der 1. Stunde abgebrochen, da habe ich die Kosten für den Kurs komplett zurückbekommen. Allerdings stand hier in den Vertragsbedingen, dass bei einem späterer Abbruch keine Rückerstattung erfolgt.
LG
Beitrag von anarchie - 10.11.11 - 14:11 Uhr
Hallo!
da IHR den Kurs chancelt und Leher und Nebenkosten trotzdem weiter gezahlt werden müssen, ist es für mich ganz klar, dass ihr natüprlich nichts wiederbekommt.
Ich finde das Angebot schon sehr kulant.
und der Kurs war eh super-billig!
ich habe je Kind 180EUR gezahlt...
lg
melanie mit 4 Kindern
Beitrag von kati543 - 10.11.11 - 14:36 Uhr
Also ehrlich gesagt finde ich es noch supernett vom Schwimmbad euch die 5 Stunden als normale Karten auszustellen, dass ihr sie privat nutzen könnt. Nicht einmal das hätten sie gemusst (es sei denn, es steht im Vertrag).
Ihr habt einen KURS gebucht und nicht EINZELSTUNDEN.
Im übrigen war der Preis sehr günstig.
Beitrag von susannea - 10.11.11 - 15:24 Uhr
Du kriegst einen Teil erstattet, der dir nicht zustehen würde und willst noch mehr haben?!?
Nett von dir.
Überlege dir mal, warum die Schwimmhalle den Schwimmlehrer bezahlen soll, obwohl doch du abgebrochen hast!
Der wird ja auch einen Vertrag haben und sein Geld wollen!
Beitrag von delfinchen - 10.11.11 - 21:13 Uhr
Hallo,
kurz und knapp.
Du kriegst doch im Restaurant auch kein Geld zurück, wenn du deine Portion nicht ganz aufisst.
LG,
delfinchen
Beitrag von susannea - 10.11.11 - 21:25 Uhr
Du hörst doch, man kanns ja mal probieren, also wirds wohl im Restaurant dreister Weise auch mal probiert!
Beitrag von parzifal - 11.11.11 - 11:40 Uhr
Du "willst ja nicht knausern" machst aber in Deinen Überlegungen genau das Gegenteil.
Diese gehen auch in die völlig falsche Richtung. Du hast einen Vertrag geschlossen an den Du dich halten musst. Wenn der Anbieter durch Deine Kündigung des Vertrages etwas erspart wäre dies ein Ansatz für eine Rückerstattung. Da Du aber den Eintritt ja erhältst wars das. Ansonsten sind keine "Einsparungen" zu erkennen.
Beitrag von daisy80 - 11.11.11 - 12:40 Uhr
Ich glaube, da würde ich ihn den Kurs erst recht zuende machen lassen.
Er scheint ja Angst vor dem tiefen Wasser zu haben. Darum sollte sich die Kursleiterin schon kümmern. So einfach sagen "Das hat keinen Zweck" finde ich nicht in Ordnung. In so einem Kurs geht es auch um Wassergewöhnung und da sollte man als Kursleitung schon ein wenig differenzieren (können).
Ich würde sie da mal ansprechen.
