Hallo ihr Lieben,
ich befinde mich gerade Mitten im Pädagogik-Studium und bin im 7. Monat schwanger.
Meine Kleine soll im Februar kommen.
Trotz Baby möchte ich versuchen weiter zu studieren.
Falls es nicht klappen sollte, Baby und Studium unter einen Hut zu bringen, müsste ich ein Urlaubssemester einlegen, in dem ich dann kein BaföG bekomme und auf ALG2 angewiesen wäre.
Jetzt meine Frage: ich hab gehört, dass das Elterngeld bei Hartz4 komplett abgerechnet wird. Stimmt das?
Danki
LG Miri
Elterngeld angerechnet bei Hartz4?
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Beitrag von samuel06 - 10.11.11 - 12:18 Uhr
Beitrag von samuel06 - 10.11.11 - 12:20 Uhr
sorry, ich meinte natürlich "angerechnet" und nicht "abgerechnet"
Beitrag von ballroomy - 10.11.11 - 12:58 Uhr
Ja, soweit ich weiß, wird bei ALG 2 sowohl Kindergeld als auch Elterngeld komplett angerechnet.
Beitrag von hedda.gabler - 10.11.11 - 12:59 Uhr
Hallo.
Ja, das stimmt (ich meine, dass es nur bei einem ergänzenden Alg II-Bezug nicht voll angerechnet wird, aber da bin ich mir nicht sicher) ... bei vollem Alg II-Satz ist das auf alle Fälle so.
Wenn Du Alg II beantragen willst, musst Du übrigens nachweisen, dass Du den Kindsvater in seine Pflicht nimmst (oder es zumindest versuchst), was Kindsunterhalt und Betreuungsunterhalt für Dich anbelangt.
LG
Beitrag von schmerle123 - 10.11.11 - 13:00 Uhr
elterngeld ist eine lohnersatzleistung. du hast ja keinen lohn in dem sinne gehabt.
als studierende hast du trotzdem anrecht auf elterngeld, aber wenn du alg 2 beziehst, wird der volle mindestbetrag, den du erhälst, angerechnet.
Beitrag von schmerle123 - 10.11.11 - 13:03 Uhr
noch was: bei sozialleistungen wie bafög wird das elterngeld nur als einkommen berücksichtigt, wenn der mindestbetrag 300 euro übersteigt. bist du dir sicher, dass du im urlaubssemester kein bafög erhälst??
Beitrag von samuel06 - 10.11.11 - 13:08 Uhr
Ja, habe ich mich schon erkundigt. Im Urlaubssemester bleibt man inskribiert, ist aber kein aktiver Student und so hat man kein Anrecht auf Bafög
Beitrag von bobb - 10.11.11 - 13:04 Uhr
Wenn Du vorher nicht gearbeitet hast,wird es angerechnet.
Ich hab z.B.Elterngeld etwas über 300€,die 300 kann ich behalten,das "Etwas" drüber wird angerechnet.
Beitrag von manavgat - 10.11.11 - 14:35 Uhr
Dein Partner kommt nicht für Euch auf?
Gruß
Manavgat
