Teilzeitangestellt und nebenberuflich selbständig?

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Beitrag von c.n.s - 10.11.11 - 13:40 Uhr

Hallo,

ich hoffe dass mir hier einige Experten helfen können.

Folgender Sachverhalt:

Momentan angestellt in Vollzeit. Vertrag läuft aus, weitere Anstellung nur in Teilzeit möglich. Nebenjob auf 400€-Basis in der gleichen Branche.

In dem Unternehmen in dem ich auf 400€-Basis arbeite könnte ich meine Stundenzahl erhöhen, allerdings müsste ich mich dafür selbständig machen.

Wenn ich nun das Angebot meines jetzigen Arbeitgebers annehme und weiterhin Teilzeit über 400€ bei ihm beschäftigt bleibe zahle ich ja weiterhin Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung etc. Kann ich mich nebenher selbständig machen und wenn ja, welche Abgaben muss ich da zahlen? Krankenversicherung etc. müsste ja eigentlich wegfallen da dies über den Teilzeitjob gezahlt wird, oder?

Was ist allgemein zum Thema Selbständigkeit zu beachten? Wo kann ich mich diesbzgl. beraten lassen?

Über hilfreiche Antworten freue ich mich...

Beitrag von c.n.s - 10.11.11 - 13:42 Uhr

Gleich noch eine Frage hinterher:

Muss ich in dem Angestelltenverhältnis dann eine bestimmte Stundenzahl arbeiten? Oder ist es ausreichend einfach über die 400€ zu kommen?

Beitrag von susannea - 10.11.11 - 15:18 Uhr

Wenn du dies im Nebenerwerb machst darf die selbstständige Tätigkeit nicht mehr Gewinn abwerfen also du EInkommen bei der nicht-selbstständigen Tätigkeite hast, hat mir die KK erklärt.

Beitrag von c.n.s - 10.11.11 - 15:55 Uhr

Und was ist wenn das so wäre?

Beitrag von susannea - 10.11.11 - 21:22 Uhr

DAnn zählt es nicht mehr als nebenberuflich und dann musst du dich ganz normal wie ein Selbstständiger versichern. DA ist dannnciths abgedeckt von den Beiträgen sondern muss alles extra gezahlt werden!

Beitrag von lavala - 10.11.11 - 20:06 Uhr

Deine Frage ist nicht einfach zu beantworten, weil hier auch dazu Informationen feheln.

Vieles hängt z. B. davon ab, welcher Art die Tätigkeit ist, ob sie gewerblicvher Art oder ob es nach dem Steuerverständnis eine freiberufliche Tätigkeit ist.

Grundsätzlich stellt sich bei mir die Frage, wie es sein kann, dass Du die Arbeitsaufgaben, die Du bisher als Vollzeitkraft hattest, auf einmal nicht mehr im Angestelltenverhältnis sdondern als Teilzeitkraft und in selbständiger Tätigkeit beim gleichen AG erfüllen sollst. Das klingt mir sehr nach Scheinselbständigkeit, mit der Dein AG Geld sparen will. Auch wenn heute der Begriff der Scheinselbständigkeit nicht mehr so oft und stark eine Rolle spielt wie noch vor etlichen Jahren, gibt es ihn durchaus und man muss aufpassen, dass man nicht als Scheinselbständiger von der KK bezeichnet wird.

An Deiner Stelle würde ich mir eine Existenzgründerberatung suchen (machen z. B. die Jobcenter) und mich dort gründlich beraten lassen. Dort wird man Dir auch erklären, was mit selbständiger Tätigkeit kaufmännisch auf Dich zukommt. Das kann man nicht mit zwei, drei Sätzen erklären.

Beitrag von c.n.s - 10.11.11 - 20:26 Uhr

Angestelltenverhältnis und Selbständigkeit sind doch nicht beim gleichen Arbeitgeber?!

Beitrag von lavala - 10.11.11 - 20:31 Uhr

Ja, das hatte ich falsch aufgefasst.
Trotzdem würde ich mich eingehend beraten lassen.