Wie lange muß sowas vorher angekündigt werden? Gibt es da Regelungen? Und muß das schriftlich passieren?
LG Merline
Urlaubssperre
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Beitrag von merline - 10.11.11 - 14:48 Uhr
Beitrag von myimmortal1977 - 10.11.11 - 16:01 Uhr
In Betrieben mit Betriebsrat muss der Betriebsrat vorher zustimmen. In Betrieben ohne Betriebsrat kann der Chef das so anordnen, auch kurzfristig, da sich in der Wirtschaft immer kurzfristige Ereignisse ankündigen können.
Verhängt der Chef oder die Firma eine Urlaubssperre, so kann der AN nur gerichtlich gegen diese Anordnung vorgehen. Diese Anordnung gilt auch für die AN, wo vorher der Urlaub schon als genehmigt galt. Denn ein Unternehmen hat immer das Recht, genehmigten Urlaub aus DRINGENDEN BETRIEBLICHEN GRÜNDEN zurück zu nehmen. Vereinzelnt muss er dann aber für die entstandenen Kosten für den AN aufkommen.
Das einzige, was ich Dir nicht wissentlich beantworten kann ist, wie lange eine Urlaubssperre am Stück bestehen darf.
LG Janette
