Hallo ihr Leiben!
Ich hoffe, jm von euch kann mir dank Erfahrungen/Studium/Wissen weiterhelfen...
Die (Ex) Frau meines Freundes hat sich jetzt einen Anwalt genommen, nachdem das Trennungsjahr mit nicht ganz geringem Unterhalt für sie fast beendet ist. Nach ihrem Argument könne man bei Uneinigkeit das Trennungsjahr verlängern und sie fordere nur fortlaufend Unterhalt, auch über die Scheidung hinaus, wann immer diese sein wird.
Sie ist abgesehen von chronischer Faulheit und Arbeitsunwillen völlig gesund, hat aber keine Lust zu arbeiten.Vor der Ehe hat sie gearbeitet und sich selbst ernährt. In der Ehe von seinem Einkommen gelebt, weil ihr nichts "Spass gemacht hat" und "Taschengeld" bekommen.
Meine Frage nun:
Da es momentan um Zahlungen, Summen, Einkommen, und lauter solche finanziellen Dinge geht...und sie damit droht uns "kalt zu machen" - dass wir die Wohunung nicht halten können und ein Auto verkaufen müssen.... (nebenbei hat SIE ihn verlassen)
...in wie weit kürz das Vorhandensein unserer neuen Beziehung und ihre Verweigerung von Arbeit ihren Unterhaltsanspruch? Hat sie möglicherweise eine Chance mit einer "Psychomasche" wie "ich bin so depressiv usw.., ich kann nicht arbeiten" wirklich langzeitlich Unterhalt zu bekommen?
Kinder aus der ersten Ehe gibt es keine. Ehedauer vier jahre.
Wir leben nun eheähnlich zusammen und erwarten Nachwuchs. Sollten wir die Schwangerschaft irgendwo angeben? Ändert das irgendwas an der Zahlungsauflistung, dass ich dann ohne Job und schwanger auch unterhaltsbedürftig bin? Eigentlich würde ich lieber noch ein wenig schweigen, aus Angst, dass noch etwas schief gehen könnte...aber wenn uns das die wohnung erhält, steht es natürlich außer Frage...
Gibt es denn sowas wie "Erhalt des Lebensstandarts" für meinen Partner? Denn nach ihren Forderungen nach Anwaltskosten und nachehlichem Unterhalt müssten wir die Wohnung räumen, primär ein Auto verkaufen und das Kleine müsste nach der Geburt mit ins Schlafzimmer, da eine kleinere Wohnung dann kein Kinderzimmer mehr hätte... von Rücklagen für dessen Studium oder Ausbildung mal abgesehen...
Ich würde mich sehr über Hilfe und Ratschläge freuen!
weiß grad nicht mehr weiter und meinen Freund will ich ja auch nicht belasten, sondern ihm unterstützend zur Seite stehen...
LG
Janni
weniger Unterhalt an Ex wg meiner Schwangerschaft?
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Beitrag von jannikameierl - 10.11.11 - 15:17 Uhr
Beitrag von leonie133 - 10.11.11 - 15:26 Uhr
Du, ich kann dir da keine Ratschläge geben.
Was mir aber sauer aufstößt, ist das übliche Gesabber "Die Ex ist doof, faul, arbeitsscheu und will uns nur Böses und das ganze Geld" 
Und man sollte sich mit der Produktion des Nachwuchses vielleicht so lange zurückhalten, bis die finanziellen Verhältnisse geklärt sind.
Wenn du deinen Freund unterstützen willst, gehst du halt wieder arbeiten, vielleicht Teilzeit.
"Erhalt des Lebensstandards" für deinen Partner? Soll das ein Witz sein?? ER hat doch beschlossen, sich noch vor der Scheidung weiter fortzupflanzen...
Beitrag von jannikameierl - 10.11.11 - 15:41 Uhr
danke,
auf das typische *geldgierige exfrau die sich lieber auf den finanzen anderer ausruht anstatt zu arbeiten und alle "neufrauen" verteufelt* gelaber kann ich dann verzichen!!
deiner meinung nach geht besser die neue, schwangere freundin arbeiten, als dass die ex, die ihn betrogen und dann verlassen hat?
herrlich...
in zukunft bitte konstruktive beiträge, sonst kann man sich ein solches forum sparen!
Beitrag von ein-ein-halb - 10.11.11 - 15:47 Uhr
"Das übliche Gesabber..." find ich in den Zusammenhang schon fast frech...
Als ich die Überschrift gelesen hab, hab ich auch noch gedacht: " Na mal abwarten was da jetzt kommt"
Aber 1. war seine Ex ja die jenige die sich getrennt hat und 2. haben sie keine Kinder.
Was also bitte hält eine gesunde, erwachsene Frau dann davon ab arbeiten zu gehen?
Ich kann hier nirgends rauslesen dass sie wirkliche Probleme hätten die das verhindern.
Und ja, ich bin der Meinung dass es einfach bösartige Frauen gibt, die nach ner Trennung nichts besseres im Sinn haben als ihrem Ex Mann das Leben zur Hölle zu machen.
Und da sie die Scheidung ja wohl bewusst rauszögern will... wann darf man sich denn deiner Meinung nach, nach einer Trennung "fortpflanzen"?
Beitrag von jannikameierl - 10.11.11 - 15:52 Uhr
@ ein-ein-halb
Die Gesunde, erwachsene Frau hat in Anwesenheit von Freunden sogar öffentlich von sich gegeben, dass sie nicht vor hat jemals wieder arbeiten zu gehen und dass er dafür bezahlen wird. Sie wolle alles unternehmen, um uns unser gemeinsames Leben zu zermürben und ihm seinen Lebensstandart zu nehmen. Meiner Meinung nach eine ziemlich unlogische Haltung, -erst ihn verlassen und dann stressen...
wir freuen uns auf das baby und hoffen nun, dass alles gut geht und dieser scheidungsterror schnell vorbeigeht...
Beitrag von sarahg0709 - 10.11.11 - 16:07 Uhr
Hallo,
ich vermute mal, die Ex wird schon einen Grund gehabt haben, warum sie ihren Mann verlassen hat. Einfach so geht man nicht. Und da ich nicht annehme, dass Dein Freund nach dem Auszug der Ex mal schnell ein Kind gezeugt hat, seid Ihr ja wohl schon länger zusammen.
Soviel zum Thema "böse Ex", die dem lieben Mann das Leben zur Hölle macht. Eine Geschichte hat immer 2 Seiten.
Bis die Scheidung ausgesprochen ist, muss er Trennungsunterhalt bezahlen. Der nachehelichen Unterhalt kann dann bei der Scheidung über das Gericht geregelt werden.
LG
Beitrag von jannikameierl - 10.11.11 - 16:30 Uhr
sie ist ausgezogen, hat dabei erklärt, dass sie ihn schon seit jahren nicht mehr liebt und schon nach nem jahr ehe die scheidung wollte, aber aus bequemlichkeit und finanziellem anreiz dort geblieben ist...
wir sind (man beachte das abgelaufene trennungsjahr) jetzt seit acht monaten zusammen...... seine ex wollte keine kinder und er hat das damals akzeptiert. unser werdender nachwuchs ist für uns jetzt das größte glück!
Beitrag von sarahg0709 - 11.11.11 - 09:56 Uhr
Hallo,
also entschuldige mal, Du kennt ihn 8 Monate und bist im 8. Monat schwanger. Oder habe ich hier was falsch verstanden?
Für besonders überlegt halte ich das nicht.
Und wie gesagt, bis zur Scheidung ist er wohl weiter unterhaltspflichtig. Ist die Forderung tituliert, kann ihn die Noch-Ehefrau auch pfänden lassen.
Er kann einen Anwalt beauftragen und den Unterhalt neu berechnen lassen, sobald das Kind da ist, wobei ich mal vermute, dass seine Frau das auch tun wird.
LG
Beitrag von twisterdister - 10.11.11 - 16:00 Uhr
Entweder wurdest Du verlassen oder hast verlassen und bereust es nun, da Du Dein Leben alleine nicht gebacken bekommst...echt zum kotzen Deine Antwort...
Beitrag von jannikameierl - 10.11.11 - 16:31 Uhr
ja, das seh ich dann auch so!!!
Beitrag von leonie133 - 10.11.11 - 19:52 Uhr
hallo
ja ist klar. Nur weil ich der TE nicht den Arsch gepudert habe, bin ICH verlassen worden oder umgekehrt... 
Du bist nicht sehr kreativ.
Beitrag von an-mi - 10.11.11 - 20:52 Uhr
Beitrag von twisterdister - 10.11.11 - 21:53 Uhr
Kreativ? Hast Du Recht, bin ich nicht, muss ich aber auch nicht sein, da es bei Dir halt offensichtlich ist...
Beitrag von leonie133 - 11.11.11 - 09:29 Uhr

ich weiß nicht was du meinst... Dass ich persönlich betroffen bin oder war?
Nö. Muss dich enttäuschen...
Beitrag von silbermond65 - 10.11.11 - 18:47 Uhr
Da die zukünftige Exfrau die ist,die keine Kinder hat,weder krank noch sonstwas ist,sollte doch wohl eher SIE ihren Arsch bewegen und arbeiten gehen,meinst du nicht?
Wenn es der TE um Unterhaltskürzungen für vorhandene Kinder gehen würde,könnte ich dich ja noch verstehen,aber so.......NEIN.
Beitrag von schwilis1 - 11.11.11 - 08:33 Uhr
aber was für ein selbstwertgefühl hat denn ein Mensch von dem exmann kohle zu verlange... sie haben keine Kinder... sie ist gesund und kann arbeiten gehen... warum muss sie ihn dann Schröpfen?
Beitrag von myimmortal1977 - 10.11.11 - 15:39 Uhr
Ich kann Dir nur die Geschichte von meinem Groß-Cousin erzählen.
Frau über I-Net kennen gelernt. Sie war da noch in Ausbildung, letztes Ausbildungsjahr zur Verwaltungsfachangest. Sie kam mit nichts in den Händen.
Er schon länger ausgelernt, gut bezahlter Job bei einer großen Bank, eigenes Haus, netter Sportwagen.
Sofort schwanger geworden, lt. ihm nicht mit beiderseitigem vorherigen Einverständnis. Glaube ich ihm auch.
Beide haben vor Geburt geheiratet.
Sie rannte sofort nach bekanntwerden der SS von Arzt zu Arzt und ließ sich wegen diverser Geschichten fortlaufend krank schreiben.
Sie stand kurz vor der Prüfung, fühlte sich aber aufgrund der SS "zu schwach" zum Lernen 
Jeder sagte, dass sie nicht krank gewesen sei und daheim rumhoppeln konnte, wie man fitter nicht sein konnte.
Sie trat zwar zur Prüfung an, fiel jedoch durch, kein wunder, wenn man nicht gelernt hat.
Das Kind kam, sie zeigte psychische Auffälligkeiten, hat sich zum Schluss mit der ganzen Familie zerstritten. Vornehmlich ging es darum, dass niemand das Kind anfassen durfte.
Das steigerte sich dermaßen, dass mein Gr.-Cousin binnen der ersten 2 Jahre die Scheidung wegen unüberbrückbarer Differenzen einreichte.
Sie nahm sich einen doch recht guten Scheidungsanwalt. Dachte, sie könnte nun ordentlich schröpfen, da er ja ganz gut finanziell da stand.
Was bei der Verhandlung rauskam, was niemand vorher wußte.... Sie war vorher schon in psychiatrischer Behandlung aufgrund einer schweren Borderline-Persönlichkeits-Störung.
Sie gab immer vor, nicht arbeiten zu können. Verlor dadurch schon andere Arbeit, aufgrund zu hoher Fehlzeiten.
Mein Gr. Cousin muss lediglich für sie für die ersten 3 Jahre zahlen, im Anschluss nicht mehr, nur für das Kind, da sie ausschlaggebende Dinge bewußt verschwiegen hatte.
Sie bekommt für die 2 Jahre Ehe einen minimalen Ausgleich, der nur um die 40 € mtl. beträgt. Dieser Ausgleich wurde vor dem Richter in der Höhe gerechtfertigt, da sie diese Persönlichkeitsstörung wissentlich verschwieg und diese zu dem Zeitpunkt nicht als ausgeheilt galt.
Euch alles Gute, Janette
Beitrag von jannikameierl - 10.11.11 - 15:47 Uhr
DANKE!
Das ist doch schon mal ein Ansatz...
Für Kinder weiter zahlen ist ja selbstverständlich! Und sicher auch im Sinne des Vater...
Trifft in unserem Fall ja nicht zu. Sie wollte damals keine Kinder, wir bekommen jetzt eines...
danke Janette
Beitrag von kittythecat - 10.11.11 - 15:41 Uhr
Hallo,
hier nur die Kurzfassung: Beim Unterhalt gibt es quasi zwei paar Schuhe - zum einen, ob derjenige, der Grundsätzlich einen Anspruch hätte auch bedürftig ist (sich also nicht selbst mit eigenen Mitteln versorgen kann) und zum anderen, ob genug zum Umverteilen an Unterhalt da ist, oder ob ein Mangelfall vorliegt.
Der Ex steht aktuell Trennungsunterhalt zu und nach der Scheidung in diesem Fall wohl auch nachehelicher Unterhalt entweder in Form des Aufstockungsunterhalts (damit sie quasi den Lebensstandard aus der Ehe halten kann) bzw. weil du die psychische Komponente ansprichst: Unterhalt wegen Krankheit. Die Berechnungsmodalitäten sind da nicht ganz einfach zu erklären, zumal das auch nicht unumstritten ist.
Viel wichtiger wird allerdings sein, dass zuallererst euer Kind beim Unterhalt berücksichtigt wird, dann du in Form des Betreuungsunterhalts und dann erst die Ex an 3. Rangstelle. Das heißt, dass die Ex erst dann was bekommt, wenn das zu verteilende Einkommen für Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt noch nicht drauf gegangen ist. Eine "Lebensstandsgarantie" gibt es insofern für den Ex-Mann bzw. Bald-Vater nicht, gegenüber dem Kind hat er einen notwendigen Selbstbehalt (irgendwo um die 900,-) gegenüber der Ex einen angemessenen Selbstbehalt.
Wichtiger wäre es zu wissen, ob der Unterhalt der Ex schon aktuell tituliert ist. Falls ja, dann muss er aktuell nach dem Titel zahlen! Ihr solltet dann, sofern die Schwangerschaft Richtung Mutterschutz vorangeschritten ist einen Abänderungsantrag unter dem Stichwort "Betreuungsunterhalt" und absehbarer Kindesunterhalt stellen. "Irgendwo angeben" bringt da nichts, außer bei Gericht, wenn`s zu einem Verfahren um den Unterhalt kommt.
Wie lange die Scheidung noch dauert ist eine nicht ganz einfach zu beantwortende Frage, denn die Ex muss der Scheidung zustimmen, solange 3 Jahre seit dem Trennungszeitpunkt noch nicht vergangen sind, erst dann kann auch ohne ihre Zustimmung eine Scheidung erfolgen....
VG,
kitty
Beitrag von jannikameierl - 10.11.11 - 16:03 Uhr
also im zweifelsfall kleinere wohnung, kind ohne kinderzimmer und sie beehrt uns noch bis ende 2013...
mit 900 euro kann er dann auto-abzahlen und wohnung bei laufenden versicherungen usw und den kosten für ihren anwalt, die er ja zahlen muss nicht mehr aufbringen...also auto weg und umzug...
zur not schaffen wir auch das...es schmerzt zwar, wenn man es im sinne von ungerechtigkeit oder ähnlichem empfindet. aber uns kann sie nichts anhaben... wir haben uns und alles was sie macht, schweißt uns nur fester zusammen...
Beitrag von kittythecat - 10.11.11 - 17:27 Uhr
Halt ganz ruhig! Ihr, also du und Kind habt doch die "besseren" Ansprüche. Ihr bekommt zuerst Geld (also eure Familienkasse) und dann bekommt die Ex Geld, wenn dann noch was da ist. Stell dir das so vor, dass das Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt aus der Tasche deines Mannes in deine wandern, aber das Geld bleibt damit am Ende im selben Topf, also eurer Familienkasse.
Da muss dann erstmal noch was für die Ex übrig sein. Sprich Gehalt deines Partners abzüglich deinen Unterhalt und Kindesunterhalt muss mehr als der angemessene Selbstbehalt sein, nur wenn dann noch ein Überschuss da ist, dann bekommt die Ex noch was!
Umstritten ist aktuell die Berechnung des nachehelichen Unterhalts der Ex, aber das soll euch erstmal solange nicht stören, wie eh nicht genug Geld nach Abzug von KiUhalt und Betreuungsunterhalt übrig wäre um der Ex noch vollen Unterhalt zu zahlen!
VG,
kitty
Beitrag von jannikameierl - 10.11.11 - 17:31 Uhr
danke!
mir gehts ja nicht darum, ihr das zu verweigern, was ihr rechtlich zusteht.soll sie haben, ist ja nur geld... ich wäre nur sehr traurig, wenn wir uns dann zu dritt eine kleine wohnung nehmen müssten mit umzugskosten/aufwand und alles während der schwangerschaft, -damit sie weiter nicht arbeiten muss...
Beitrag von kittythecat - 10.11.11 - 17:49 Uhr
Hallo,
da ihr nur das zusteht, was noch übrig ist wenn du und Kind versorgt sind, musst du dich weder rechtfertigen, noch finde ich deine Frage wie es dann läuft irgendwie unverschämt (lass`s dich da jedenfalls nicht mit ärgern!)
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Schau, es war früher anders - da war die Ex-Ehefrau sehr lange noch zu versorgen, oft sogar lebenslang und die neue Familie durfte am Existenzminimum rumkrebsen. Dann hat man erkannt, dass die Realität doch so ist, dass es mittlerweile viele Leute gibt, die nicht ihr ganzes Leben in der Ehe zusammen sind und dass es dann eben neue Familien gibt, die dann auch noch was zu essen haben wollen, ne
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Deswegen ist es heute so, dass die Ex eh nur bis zur Scheidung einen generellen Unterhaltsanspruch hat (dass nennt man in der Ehe begründete Solidarität), nach der Scheidung gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Das heißt jeder Ex-Ehepartner muss versuchen sich weitestgehend selbst zu versorgen und nur, wenn er es nicht schafft aus eigener Kraft den in der Ehe geführten Lebensstandard zu erhalten, dann gibt es noch was drauf, ABER eben nur nachrangig, denn Kinder gehen beim Unterhalt immer vor und Kinder betreuende neue Partner auch.
Allenfalls wenn die Ex auch Kinder hätte und wegen der Betreuung nicht arbeiten könnte, dann müsstet ihr euch alle den Kuchen einigermaßen gleichmäßig teilen, aber in eurer Situation hast du vollkommen Recht danach zu Fragen, was passieren soll, wenn nun nicht nur die Ex als Unterhaltsberechtigte da ist, sondern auch Kind und du!
Also, lass dich nicht beirren und viele Grüße,
kitty
Beitrag von nick71 - 10.11.11 - 22:05 Uhr
"zur not schaffen wir auch das...es schmerzt zwar, wenn man es im sinne von ungerechtigkeit oder ähnlichem empfindet."
Dein Freund sollte ggf. selber einen Anwalt nehmen bzw. sich zumindest anwaltlich beraten lassen. Die Kosten kämen dann zwar auch noch auf ihn zu, aber ohne Anwalt hat er ggf. am falschen Ende gespart.
Beitrag von sassi31 - 10.11.11 - 17:19 Uhr
Dein Freund sollte sich einen guten Fachanwalt suchen. Da aus der Ehe keine Kinder hervorgegangen sind, die nun betreut werden müssten, spricht nichts dagegen, dass seine Ex arbeiten geht.
