Beihile Beamte familienpolitische Teilzeit Bayern

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Beitrag von anna031977 - 10.11.11 - 17:04 Uhr

Hab in den Beihilfevorschriften nichts zur Beihilfebemessung in familienpolitischer Teilzeit gefunden:

bis Novbember 11

ein Paar hat Zwillinge
er bayerischer Beamter 70% Beihilfe
sie bayerische Beamtin Elternzeit 70% Beihilfe

ab Dezember 11
ein Paar hat Zwillinge
er bayerischer Beamter
sie bayerische Beamtin in familienpolitischer unterhälfiger Teilzeit

Beide weiterhin 70 % oder einer 50 % und der andere 70% und wer bekommt dann 50% und wer bekommt 70% (er bekommt die Familienzuschläge aufs Gehalt)

Wie sehen jetzt die Beihilfesätze aus?

Die Dame in der Beihilfe stelle wusste es nicht und meinte ICH müsste doch IHR sagen, wie viel Beihilfe ich beantrage?

Wer kann helfen...

Beitrag von wirallevier - 10.11.11 - 20:56 Uhr

Hallo,

wäre mir neu, dass du das beantragen kannst. Das ist doch genau festgeschrieben und die schreiben es dir und schicken einen Beleg für die Krankenkasse.

LG

Beitrag von ujn1 - 10.11.11 - 22:06 Uhr

Hallo Anna,

soweit ich das sehe, wirst Du inn der familienpolitischen Teilzeit wie ein normaler Beamter behandelt (Art. 89 (4) BBG, d.h. die Möglichkeit, als Angehörige Deines Mannes weiter 70% Beihilfe zu bekommen, gilt nur für die familienpolitische Beurlaubung, nicht jedoch für die Teilzeit).

Damit bekommt einer von Euch 70%, der andere 50% (Art. 96 (3) Satz 3 BBG, zweite Alternative).

Das BBG macht keine Einschränkung, wer die 70% bekommt.

Standardmäßig wird der erhöhte Bemessungssatz an den Berechtigten gezahlt, der den kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag bezieht. Die Beihilfeberechtigten können jedoch gemeinsam eine abweichende Vereinbarung treffen. (Quelle: http://www.verwaltung.bayern.de/egov-portlets/xview/Anlage/1833272/DasbayerischeBeihilferecht.pdf Seite 8, Abschnitt C).

Deine Sachbearbeiterin hat also Recht: Ihr müßt sagen, wer von Euch die 70% bekommen soll. Sinnvollerweise ist das der von Euch mit der teureren privaten Krankenversicherung, da Ihr ja die Tarife entsprechend anpassen müßt.

LG

Beitrag von anna031977 - 11.11.11 - 09:56 Uhr

Danke so hatte ich es auch rausgelesen, habe aber doch noch eine Resthoffnung auf beide 70% gehabt. Aber anscheinend sind wir nicht auf einem Ponyhof....

Danke

lg Anna

Beitrag von ujn1 - 11.11.11 - 10:52 Uhr

Hi Anna,

in einigen anderen Bundesländern ist es tatsächlich so (z.B. NRW), dass zwischen familienpolitischer Teilzeit mit mehr oder weniger als der Hälfte der normalen Wochenarbeitszeit unterschieden wird. Für unterhälftige Teilzeit besteht dort z.B. weiter die Möglichkeit, über den Partner als Angehöriger zu 70% beihilfeberechtigt zu sein, wenn ansonsten die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Im BayBG kann ich diese Ausnahmeregelung jedoch nicht entdecken, dort ist dies ausdrücklich nur für die Beurlaubung ohne Dienstbezüge vorgesehen.

Es lebe der Föderalismus und die Übertragung der Ausgestaltung der beamtenrechtlichen Versorgung auf die Länder!

LG