Hallo zusammen,
wenn sich jemand nach Erhalt der Kündigung durch den AG zu spät bei der Agentur für Arbeit meldet, bekommt er ja auf jeden Fall eine Sperrzeit beim Bezug der Leistungen. Ist der Arbeitslose in dem Fall krankenversichert, oder wird alles komplett gestrichen, so dass der Beitrag selbst gezahlt werden muss? Und wie kann man die Höhe des zu zahlenden Beitrages als freiwillig gesetzlich versicherte Person errechnen?
Danke für eure Hilfe.
Gruß
Holly
Krankenversicherung bei ALG I und Sperrzeit?
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Beitrag von holly_7 - 10.11.11 - 18:15 Uhr
Beitrag von king.with.deckchair - 10.11.11 - 19:17 Uhr
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Sperrzeit.html#tocitem5
Beitrag von holly_7 - 11.11.11 - 06:28 Uhr
Danke. Werde es mir durchlesen.
