Wenn es für meinen Vermieter gut läuft (und für mich schlecht) hat mein Vermieter einen Käufer für die Wohnung in der ich noch wohne...
Auf der einen Seite... argh... auf der anderen Seite... der Grund überhaupt näher zu meinem Ausibldungsplatz zu ziehen... und mir das Leben einfacher zu machen.
Jetzt ist meine Wohngegend eher günstiger. weiß jemand wie sich das mit dem Wohngeld verhält... wird der Satz angepasst?
Wohngeld
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Beitrag von schwilis1 - 11.11.11 - 08:12 Uhr
Beitrag von kruemlschen - 11.11.11 - 10:46 Uhr
Sorry, aber ich verstehe Deine Frage nicht!
Nur weil Dein Vermieter seine Wohnung verkauft heißt das doch nicht dass Du ausziehn musst. Oder willst Du ausziehen?
Bekommst Du schon Wohngeld?

K.
Beitrag von schwilis1 - 11.11.11 - 11:36 Uhr
ach oft denk ich immer, dass wen jemand ne wohnung kauft, er auch i n diese gerne einziehen mchte
Beitrag von kruemlschen - 11.11.11 - 11:56 Uhr
1. ist das nicht so einfach, der Käufer kauft die Mieter nämlich mit
2. kaufen eine Menge Menschen eine Wohnung nur als Kapitalanlage
Beitrag von schwilis1 - 11.11.11 - 12:22 Uhr
ja das stimmt. also.. ich beziehe Wohngeld und BAB... ich würde gerne ausziehen weil ich seit 1 jahr Ärger mit ner nachbarin habe und mir das zusehends auf die PSyche geht... davon abhalten tut mich: die miete ist im vergleich relativ günstig...
und ich weiß nicht, ob man bei Wohngeld wie bei ALG2 ne Genehmigung braucht um umzuzuiehen.. mal wieder hab ihc keine ahnung von nichts
Beitrag von kruemlschen - 11.11.11 - 12:38 Uhr
Hallo,
nein, Du brauchst keine Genehmigung zum Umzug (das währe mir zumindest neu), Du musst das Wohngeld lediglich neu beantragen für die neue Wohnung.
Wenn die Miete in einer anderen Wohnung höher ist als in der bisherigen, dann wird Dir vermutlich das Wohngeld aufgestockt, ich würde an Deiner Stelle aber einfach mal bei der Wohngeldstelle anrufen.
LG K.
Beitrag von schwilis1 - 11.11.11 - 12:40 Uhr
danke :)
ja momentan denk ich immer noch, ass ich das erst wirklich mache wenn ich die kündigung habe und wirklcih raus muss....
Beitrag von fiwa78 - 11.11.11 - 11:30 Uhr
Hallo !
Dann paß mal auf was in der Kündigung steht ! Wenn da wegen Eigenbedarf steht,muß dir dein Vermieter eine andere gleichwertige Wohnung besorgen (ob sie dann nimmst oder nicht ist dir überlassen) oder wenigstens den Umzug bezahlen .
Was das Wohngeld angeht,kenne ich mich nicht so aus,aber ich glaube du müßtest es bei einer neuen Wohnung neu beantragen .
Lg fiwa78
Beitrag von zwiebelchen1977 - 11.11.11 - 11:46 Uhr
Hallo
Ich denke nicht, das der Vermieter einen Umzug zahlen muss. Er muss die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten.Es ist dann eine ordentliche Kündigung. Aber er muss keine Umzug zahlen, wieso auch?
Beitrag von kruemlschen - 11.11.11 - 11:58 Uhr
Hi,
wie kommst Du denn bitte dazu so eine Behauptung aufzustellen?
Wenn mein Arbeitgeber mir kündigt ist er auch nicht verpflichtet mir eine gleichwertige neue Arbeitsstelle zu "besorgen".
K.
