Es ist nun klar, dass ich definitiv erst zum 30.4.2012 kündigen könnte, um mein Weihnachtsgeld zu behalten. Beim V-Gespräch für den neuen Job habe ich aber gesagt, ich könne am 1.4. starten, da ich es blöderweise tatsächlich so geglaubt habe. Naja, dumm gelaufen, habe ich gepennt und zwei entscheidende Worte in meinem 5-seitigen A-Vertrag überlesen. Kann man nicht mehr ändern.
bzw. habe es anders gedeutet...........
Ich würde auch am 1.4. neu anfangen, das verlorene W-Geld wäre natürlich blöd, aber würde mir jetzt nicht "das Genick brechen" - trotzdem - würdet ihr nach erfolgter Zusage nochmal nachfragen, ob es evtl. auch am 1.5. geht? das käme etwas doof rüber, oder? Bin etwas verunsichert............
LG Merline
Beginn neuer Job - verschieben?
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Beitrag von merline - 11.11.11 - 08:27 Uhr
Beitrag von hausbauer-hh - 11.11.11 - 09:03 Uhr
Ja, das käme seeeeehr doof rüber. Deine Arbeitskraft wird gebraucht, es kann sein, dass der neue AG dann sagt, "ja Frau XY, dann suchen Sie mal weiter, wir entscheiden uns für jemand anderes..."
Du kannst höchstens das so verkaufen, dass Dein jetziger AG Dich erst am 30.4. aus dem Vertrag läßt, das ist aber seeeehr unüblich und wenig glaubwürdig und den neuen AG gleich anlügen am Anfang... Nene...
Beitrag von lichtchen67 - 11.11.11 - 09:14 Uhr
> Ich würde auch am 1.4. neu anfangen, das verlorene W-Geld wäre natürlich blöd, aber würde mir jetzt nicht "das Genick brechen"<
Dann fang doch auch am 1.4. dort an. Sieht sicher nicht gut aus, das ganze gleich um 4 Wochen zu verschieben, was man zugesagt hatte.
Lichtchen
Beitrag von shiningstar - 11.11.11 - 09:14 Uhr
Ich würde auf das Weihnachtsgeld verzichten...!
Beitrag von merline - 11.11.11 - 10:03 Uhr
Danke für eure Meinungen! Warten wir erst mal ab, ob die Zusage überhaupt kommt. Vielleicht stellt sich das Problem ja gar nicht. Wenn doch, werde ich "stillschweigend" am 1.4. beginnen.
Beitrag von kruemlschen - 11.11.11 - 10:45 Uhr
achso, Du hast die Zusage noch gar nicht.
In dem Fall ist es doch noch viel einfacher.
Du wartest ab ob Du eine Zusage bekommst und bei dem Gespräch frägst Du dann direkt an ob ihr auch erst am 01.05. starten könnt, das ist doch gar kein Problem!
Mein neuer AG wollte mich gerne für sofort (V-Gespräch war im Mai), dann für 01.08. ich hatte aber noch Urlaub geplant, also haben wir am Ende den 01.09. vereinbart.
Wenn ein AG Dich wirklich will und Du von Dir und Deiner Leistung überzeugt hast, dann kann er auch noch einen Monat auf Dich warten.
Gruß K.
Beitrag von kittythecat - 11.11.11 - 10:24 Uhr
Hallo,
darf ich fragen um welchen Betrag an Weihnachtsgeld wir hier reden?
VG,
kitty
Beitrag von merline - 11.11.11 - 12:16 Uhr
Ein halbes Monatsgehalt! Ich gehe davon aus, dass man den BRUTTObetrag zurückgeben muss, also quasi bei Verrechnung bei der letzten Abrechnung dann nur das halbe Geld bekommen würde - oder wie auch immer sowas verrechnet wird.............
Beitrag von sassi31 - 11.11.11 - 12:50 Uhr
Das läuft ansich über eine Rückrechnung. Also eine Korrektur der alten Abrechnung.
Beitrag von kittythecat - 11.11.11 - 12:55 Uhr
Okay, da würde ich jetzt auch nicht einfach so verzichten wollen. Da du ja beim neuen AG noch keinen Vertrag unterzeichnet hast, würde ich auch versuchen das irgendwie hinzubiegen.
Du warst ja beim Vorstellungsgespräch und kannst am besten einschätzen, wie die dort drauf sind. Wenn du jetzt nicht gerade eine Schlüsselstelle dort bekleiden sollst, kann ich mir schon vorstellen, dass die warten, wenn sie dich unbedingt haben wollen.
Wie dringend und unbedingt die dich haben wollen, können wir natürlich nur schlecht beurteilen...
VG,
kitty
Beitrag von kruemlschen - 11.11.11 - 10:42 Uhr
Hallo Merline,
iim Gegensatz zum Rest würde ich beim neuen AG anrufen und unverbindlich nachfragen ob ein Arbeitsbeginn zum 01.05.2012 auch möglich ist!
Du hast doch gar nichts zu verlieren, solange Du nett und höflich nachfragst und einlenkst wenn Du merkst dass eine Verschiebung nicht gewünscht ist.
Es ist mir völlig unverständlich warum hier die meisten denken die Arbeitswelt währe gleichzusetzen mit einer Diktatur
Du erbringst schließlich eine Leistung, da darfst Du auch Deine Wünsche äußern!
LG K.
Beitrag von sini60 - 11.11.11 - 10:58 Uhr
Bis jetzt hat sie aber noch keine Leistung erbracht sondern nur Wünsche geäußert.
Beitrag von kruemlschen - 11.11.11 - 11:27 Uhr
das hab ich gerade auch gelesen. Trotzdem ändert das nichts daran dass sie bei einer Zusage freundlich nachfragen kann ob man sich auf einen späteren Eintrittstermin einigen kann!
Beitrag von nele27 - 11.11.11 - 11:18 Uhr
Ich würde auch unverbindlich nachfragen und gleich klarstellen, dass der 1.4. auch möglich wäre... das zeigt dem neuen AG doch auch, dass die eine faire Einigung mit dem alten AG sucht (so kann man es dem neuen auch verkaufen) und wird ihr sicher eher positiv ausgelegt, weil es eben eine gewisse Loyalität zeigt.
LG, Nele
Beitrag von merline - 11.11.11 - 12:18 Uhr
so war auch mein erster Gedanke! Ich will natürlich, falls es eine Zusage gibt, das ganze in keinster Weise gefährden............ Deshalb überlege ich ja, was besser ist....
Beitrag von manavgat - 11.11.11 - 11:27 Uhr
Das kannst Du nicht bringen. Da nimmt Dich keiner mehr ernst!
Gruß
Manavgat
Beitrag von lichtchen67 - 11.11.11 - 11:28 Uhr
Ich glaube ich habe den Eröffnungsthread falsch gedeutet.. "nach erfolgter Zusage".. da dachte ich, der Vertrag ist in der Tasche.
Scheint aber nicht so zu sein. Man hat sich quasi erst unverbindlich unterhalten, im Gespräch gesagt, man könne am 1.4. einsteigen. Fest steht aber auch, dass man in dem Falle erst mit dem alten Arbeitgeber eine Eingung erzielen muss.
In dem Falle tendiere ich auch dazu, dass man dem neuen AG durchaus sagen kann, besser wäre am 1.5. - es ginge aber auch am 1.4. Die lassen schon mit sich reden. im Normalfall.
Ich dachte es ist ein feste Zusage zum 1.4. da, der Vertrag unterschrieben. Da fände ich es zuviel "gehuddel".
Lichtchen
Beitrag von sassi31 - 11.11.11 - 12:49 Uhr
Nein, das würde ich nicht. Als AG würde ich mich dann nämlich direkt fragen, was für einen MA ich mir da angelacht habe und wahrscheinlich meine Entscheidung für den MA bereuen.
Und ehrlich gesagt verstehe ich auch gar nicht, was du hier für einen Wirbel machst wegen dem Weihnachtsgeld. Du hast eine Entscheidung getroffen (vielleicht nicht genau die Folgen bedacht) und nun steh halt auch dazu.
Beitrag von susannea - 11.11.11 - 14:01 Uhr
Solange du noch keienn Vertrag hast oder keinen unterschrieben hast und ihr euch also generell noch nicht einig seid, finde ich, kannst du auch problemlos fragen, ob das andere Datum geht.
Beitrag von demy - 11.11.11 - 14:33 Uhr
Hallo,
ich habe dir doch im letzten Beitrag schon geschrieben, dass du deinen Passus des Arbeitsvertrages zur Weihnachtsgeldregelung prüfen lassen sollst, da ich denke dass er unwirksam ist und auch erklärt warum ich ihn für unwirksam halte.
http://www.urbia.de/forum/28-finanzen-beruf/3369988-nochmal-weihnachtsgeld-klausel/21376477
Was ist bei deiner Prüfung herausgekommen?
Gruß
Demy
Beitrag von merline - 11.11.11 - 14:42 Uhr
Wer soll den prüfen? Anwalt? Meinen Noch-Arbeitgeber möchte ich ungern fragen, solange die noch nix von meinen Kündigungsabsichten wissen...................
Beitrag von demy - 11.11.11 - 15:59 Uhr
Hallo,
natürlich ein Anwalt wer denn sonst?
Ist die Klausel nämlich unwirksam, besteht seitens des Arbeitnehmers überhaupt keine Rückzahlungspflicht des Weihnachtsgeldes.
Alternativ kannst du auch selber einmal im Internet vorrecherchieren.
Dann ist das ganze Geplänkel zu wann du kündigen sollst nämlich hinfällig 
Gruß
Demy
