Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand helfen der die Situation auch schon hatte.
Folgendes: Mein Partner wollte Februar/März die 2 Partnermonate Erziehungszeit nehmen. Theoretisch bekäme er da ja Elterngeld.
Sein Chef will aber alle zum 1. Januar kündigen und im April wieder einstellen. Also wäre er ja arbeitslos und bekäme Arbeitslosengeld.
Nun habe ich im Internet gelesen dass man da theoretisch das Arbeitslosengeld + die 300 EUR Mindestelterngeld bekäme. Kann mir das gar nicht so vorstellen. Das wäre ja mehr als er jetzt verdient.
Habe beim Arbeitsamt angerufen und die Dame meinte, dass er, wenn er arbeitslos ist und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht nur sein Arbeitslosengeld bekäme - keine Elternzeit nehmen könnte (weil er da dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht) bzw. für die 2 Monate dann nur die 300 EUR Elterngeld. Hä?
Jetzt verstehe ich gar nichts mehr.
Die Hotline vom Bundesministerium ist am Freitag nicht aktiv - kann da also nicht fragen heute.
Was ist nun richtig bzw. das Beste für uns?
Ich hoffe es kann mir hier jemand weiterhelfen,
Lg Jule
Elterngeld/Arbeitslosengeld
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Beitrag von juli.ane - 11.11.11 - 10:37 Uhr
Beitrag von hedda.gabler - 11.11.11 - 11:11 Uhr
Hallo.
Das ist richtig ... Arbeitslosengeld (I oder II, das ist erst einmal egal) setzte voraus, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Wenn Dein Freund in Elternzeit geht, steht er ja in den zwei Monaten dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und erhält somit nur sein Elterngeld - allerdings nicht nur den Sockelbetrag von 300 Euro, sondern 67% seines Durchschnittsgehaltes der letzten 12 Monate vor den Partnermonaten (Monate der Arbeitslosigkeit werden mit 0 gerechnet).
LG
Beitrag von juli.ane - 11.11.11 - 12:38 Uhr
ah danke... na mit 300 EUR wäre das Leben auch echt hart geworden.
Lg Jule
Beitrag von susannea - 11.11.11 - 13:54 Uhr
Das stimmt doch nicht, dass er mit Elternzeit dem Arbeitsmarkt nciht zur Verfügung steht!
Er kann natürlich Elterngeld (300 Eur) und ALGI (aber nur für Teilzeit) beziehen!
Beitrag von hedda.gabler - 11.11.11 - 14:24 Uhr
Hallo.
Er darf aber im Elterngeldbezug nur bis zu 30 Stunden arbeiten und das Elterngeld wird natürlich mit dem Lohn verrechnet.
Des Weiteren sind sowohl Elterngeld als auch Arbeitslosengeld I Lohnersatzleistungen, die sich eigentlich gegenseitig ausschließen, so dass mich mal eine Quelle zu Deiner Behauptung interessieren würde.
LG
Beitrag von susannea - 11.11.11 - 14:41 Uhr
Wieso ist der Sockelbetrag eine Lohnersatzleistung?
Und warum sollten die sich ausschließen?
ABer ichdenke, die Broschüre des Ministeriums, hier spezielle Seite 26/27 sollte dir doch eigentlich bekannt sein:
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
;)
Da ist es ja eindeutig geregelt!
Und auch die Anrechnugn vom Elterngeld (Sockelbetrag) aufs ALGI bezweifle ich, denn Elterngeld kann ja neben einer Teilzeitarbeit bezogen werden, also besteht auch kein Grund zur Anrechnung!
Aber du kannst ja sicherlich eine Quelle nennen, nach der es angerechnet wird!
Beitrag von hedda.gabler - 11.11.11 - 14:49 Uhr
Hallo.
Wieso sollte jemand, der 12 Monate vor der Elternzeit beschäftigt war, nur den Sockelbetrag erhalten - da reden wir nämlich offensichtlich aneinander vorbei. Dass der Sockelbetrag nicht angerechnet wird, ist klar.
Die Stelle in der Broschüre sagt aber genau das, was ich gesagt habe ... es wird verrechnet. Er bekommt NICHT das komplette Elterngeld, sondern Alg I plus den Sockelbetrag.
Und es steht in dem Abschnitt, das derjenige für Alg I dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss ... dass es reicht, nur Teilzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, steht da nichts.
LG
Beitrag von susannea - 11.11.11 - 14:55 Uhr
"Die Stelle in der Broschüre sagt aber genau das, was ich gesagt habe ... es wird verrechnet. Er bekommt NICHT das komplette Elterngeld, sondern Alg I plus den Sockelbetrag."
Nein, das hast du nicht gesagt, sondern das es nur eines von beiden gibt ;)
Dies habe ich so gesagt, sonst wäre es ja keine Widerspruch zu deinem gewesen. ;)
Das es generell für ALGI reicht dem Arbeitsmarkt Teilzeit zur Verfügung zu stehen ist vollkommen klar, ist ja immer steht natürlich auch bei den Bestimmugnen zum ALGI und nicht zum Elterngeld ;)
Wenn dem nicht so wäre, wie sollte man dann bitte in Elternzeit ALGI erhalten können, wenn der AG einem keine Teilzeitstelle bieten kann?
Oder wie sollten Mütter, die nicht Vollzeit arbeiten können/wollen ALGI erhalten?
Beitrag von hedda.gabler - 11.11.11 - 14:58 Uhr
>>> Wenn dem nicht so wäre, wie sollte man dann bitte in Elternzeit ALGI erhalten können, wenn der AG einem keine Teilzeitstelle bieten kann?
Oder wie sollten Mütter, die nicht Vollzeit arbeiten können/wollen ALGI erhalten? <<<
Du schmeißt hier gerade Elterngeldbezug und Elternzeit durcheinander.
Beitrag von susannea - 11.11.11 - 15:00 Uhr
Nein, das tue ich nicht! DAs bringst du gerade erstmals hier zusammen!
Hier ging es um deine Behauptung, dass man Vollzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss um ALGI zu erhalten.
Wobei dies in der Broschüre übrigens auch gar nicht erwähnt werden muss, da ja vorher dort steht, dass man maximal 30h arbeiten darf, also Teilzeit, also darf man auch nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen!
Beitrag von sunshine1176 - 11.11.11 - 12:06 Uhr
Ist es denn aber nicht so, dass wenn man die Elternzeit beim Arbeitgeber eingereicht hat, dass man dann einem Kündigungsschutz unterliegt?
Beitrag von hedda.gabler - 11.11.11 - 12:20 Uhr
Hallo.
>>> Ist es denn aber nicht so, dass wenn man die Elternzeit beim Arbeitgeber eingereicht hat, dass man dann einem Kündigungsschutz unterliegt? <<<
Was schlußendlich irrelevant ist, dass der Mann der TE so oder so nur sein Elterngeld in den zwei Monaten bekommt.
LG
Beitrag von sunshine1176 - 11.11.11 - 12:24 Uhr
Hallo,
das ist mir auch klar, grundsätzlich hat sich mir diese Frage gestellt, weil er ja dann in der restlichen Zeit nicht arbeitslos sein müsste. Ich meine mal so etwas gehört zu haben, bin mir aber nicht sicher.
LG
Beitrag von susannea - 11.11.11 - 13:57 Uhr
Ja, natürlich stimmt dies so!
Beitrag von juli.ane - 11.11.11 - 12:39 Uhr
ja das meine ich auch gelesen zu haben. Aber er wird wohl schon im Dezember gekündigt und Partnermonate wollte er eigentlich im Februar/März machen.
Lg Jule
Beitrag von sunshine1176 - 11.11.11 - 12:46 Uhr
Ok! Denn wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dann ist man ab Antragstellung 8 Wochen lang geschützt.
Aber so wie die anderen geschrieben haben, sieht es ja gut für euch aus! 
LG sunshine
Beitrag von juli.ane - 11.11.11 - 12:49 Uhr
ja, wie gesagt meine Angst war ja, dass er entweder nur 300 EUR Elterngeld bekommt oder gar keine Elternzeit nehmen kann...
So gefällt es mir und ich hoffe ihm, auch gut.
Lg Jule
Beitrag von sunshine1176 - 11.11.11 - 12:50 Uhr
Beitrag von ballroomy - 11.11.11 - 12:34 Uhr
ALG 1 gibt es nur, wenn man dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung steht.
Sobald er die Kündigung erhält, arbeitssuchend melden. Und am ersten Tag der ARbeitslosigkeit dann arbeitslos melden.
Wenn er dann sagen wir mal zum 1.1.12 arbeitslos ist, und er möchte ab 1.2. Elternzeit nehmen, dann meldet er das einfach dem Arbeitsamt und erhält ab 1.2. dann vor dort keine Leistungen mehr. Er beantragt ja dann Elterngeld.
Rechtzeitig dann wieder beim Arbeitsamt melden, wann er dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung steht. (1.4.?) und dann bei Wiederaufnahme der Arbeit natürlich auch wieder beim Arbeitsamt abmelden.
Die Höhe des Eltergeldes errechnet sich wie folgt:
Die 12 Monate vor der Geburt des Kindes erhaltenen Nettolöhne addieren und die Summe durch 12 teilen. Davon dann 65 oder 67% (das weiß ich nicht genau) ist die Höhe des Elterngeldes.
Gruß
ballroomy
Beitrag von juli.ane - 11.11.11 - 12:37 Uhr
ah! es werde Licht im Dunkeln 
also kann er dennoch Elternzeit nehmen...die Dame vom Arbeitsamt hat das nicht so klar ausgedrückt, die sagte immer nur... "dann steht er ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung"...
okay prima, so wie du das beschrieben hast werden wir es wohl machen.
Danke, Jule
Beitrag von susannea - 11.11.11 - 13:59 Uhr
Das ist falsch!
Nur wenn er "Vollzeit" zuhause bleiben will bekommt er keine Leistungen mehr von dort.
Elternzeit nehmen kann er übrigens nicht! Er kann nur ohne Leistung oder mit Teilzeitleistung dann zur Kindererziehugn zu Hause bleiben!
1.2. oder 1.4 wäre übrigens sicherlich keine ratsamen Daten, wenn nciht durch Zufall das Kind am 1. geboren ist!
Beitrag von juli.ane - 11.11.11 - 17:56 Uhr
was ist falsch?
jetzt bin ich wieder verwirrt...
er kann zwar zuHause bleiben und Elternzeit nehmen aber ohne Leistungen? Oder meinst du ohne Leistungen vom Arbeitsamt?
ne sie ist am 15. geboren
Beitrag von susannea - 11.11.11 - 19:50 Uhr
Natürlich kann er auch in Elternzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Dann allerdings natürlich nur maximal 30h/Woche wodurch er auch maximal 75% des ALGI erhalten kann.
Als Arbeitsloser hat er keinen Anspruch auf Elternzeit.
Er kann allerdings natürlich in der Zeit ohne ALGI-Leistung (nur elterngeld) zu Hause bleiben oder er kann eben sich Teilzeit zur Verfügung stellen und "Teilzeit-ALGI" bekommen und dazu 300 Euro Elterngeld.
Hoffe, das war jetzt verständlich.
Beitrag von juli.ane - 11.11.11 - 22:19 Uhr
Ja jetzt schon...mann mann mann... warum ist das nur so verwirrend?
verstehe mich nicht falsch, eigentlich sollte ich das alles durchblicken (so von der Bildung her) aber seitdem ich Mami bin ist mein Gehirn irgendwie anders gepolt. 
Danke dir!
Lg Jule
Beitrag von susannea - 11.11.11 - 22:30 Uhr
Ich denke, Elterngeld ist schon sehr komplex, selbst die Bearbeiter wissen es teilweise nicht richtig, also da finde ich nachfragen gar nicht schlimm ;)
Mit dem ALGI ist es ja ähnlich.
