Hallo an alle mal,
war beim Arbeitsamt und habe mich Arbeitslos melden müssen.
Ich war bis April 2010 im Erziehungsurlaub meiner großen und ab okt 2010 bis sept 2011 immer wieder Berufstätig also Versicherungspflichtig angemeldet.
Die Dame von Caritas meinte ich hätte keinen Anspruch auf Alg1 der Berater meinte aber es wäre ein neues Gesetzt raus gekommen da würde die Zeit wo man ein Erziht mit angerechnet. Aber ob ich vorher Berufstätig sein musste hat er mir nicht sagen können.
Ich hbae 2006 die Schule beendet und 2007 meine Tochter bekommen. Da zwischen war leider nix. Nun meine Frage:
Steht mir trotzdem Alg1 zu??? Weiß dass jemdn weil ich habe doch in den 3Jahren Alg2 Leistungen Erhalten1
Danke für jede Wertvolle antwort wissensvolle antwort
Sabina + Reggy 4,74J+
17ssw
Alg1 trotz nur 166Tage gearbeitetund vorher im elternzeit????
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Beitrag von sabse89 - 11.11.11 - 16:10 Uhr
Beitrag von susannea - 11.11.11 - 19:56 Uhr
Du warst also bei der großen auch nicht in Elternzeit, da du ja keinen Ag hattest. Wenn du vorher auch kein ALGI oder ähnliches erhalten hat, dann zählt das für dich leider nicht!
von Oktober 2010 bis September hattest du immer nur kurzfristige Beschäftigungen? War das von vorne herein klar und auch in der Branche so üblich? Dann kann es sein, dass kurze Anwartschaftszeiten gelten, aber die Erziehungszeiten helfen dir dann leider nicht, weil da ja das Kind über 3 war!
