ein liebes hallo an alle,
ich frage jetzt mal in diesem forum nach, vielleicht kennt sich ja einer mit kindergeldzahlungen von der familienkasse aus.
ich lese mir nun schon seit jahren paragraphen durch und kenne mich eigentlich aus aber habe den eindruck, die für uns zuständige familienkasse leider nicht 
werde nur noch mehr von denen verwirrt.
kurz zur vorgeschichte:
ich bin damals nach dem abi zum arbeiten in die schweiz gezogen, habe dort meinen damaligen mann kennengelernt und wir haben ein kind bekommen.
da wir zur geburt noch nicht verheiratet waren und die gesetze für ausländer in der schweiz nicht zuließen, ohne arbeit dort zu leben, bin ich mit unserem kind erst mal wieder nach deutschland gezogen.
ich hatte hier kindergeld beantragt und es auch bewilligt bekommen. damals waren es noch 154,- euro.
ach so, ich sollte hinzufügen, mein kind und ich sind deutsche staatsbürger.
nach einem jahr erziehungsurlaub bin ich zurück in die schweiz, habe daher das kindergeld abgemeldet, geheiratet, dort gearbeitet etc.
mittlerweile bin ich von meinem mann geschieden, bin jetzt endgültig zurück nach deutschland gezogen und lebe nun seit 2006 wieder hier.
ich habe auch gleich kindergeld beantragt und seitdem zieht sich der ganze käse bis heute hin.
zuerst hieß es immer, mein kind lebt noch in der schweiz. ich habe denen die haushaltsbescheinigungen vorgelegt, trennungsnachweise, scheidungsunterlagen etc. aber die behörde stellte sich quer.
dann hieß es, ich beziehe ja leistungen fürs kind aus der schweiz, was ebenfalls nicht wahr ist. kindergeld gibt es in dem sinne dort gar nicht.
nur kinderzulagen und die auch nur, wenn man dort arbeitet.
hat wieder ewig gedauert, bis dies anerkannt wurde.
dann wollten die irgendwelche papiere über meinen ex-mann. wo der mittlerweile lebt- keine ahnung. ich habe seit 5 jahren keinen kontakt! die letzte mir bekannte adresse einschl. seines arbeitgebers habe ich 2006 angegeben.
wenn sich in den jahren was geändert hat, kann ich auch nichts dafür.
also hieß es, ich solle einen dedektiven beauftragen (haben die mir wirklich geschrieben)- na hallo????
ich komme mir langsam verarscht vor!!!
ich dachte, ich bekomme ganz normal kindergeld, wie jeder andere elternteil, bei dem das kind lebt auch!
ende 2010 (!!!) wurde mein antrag auf kindergeld dann doch endlich mal bewilligt.
leider habe ich nur drei monate volles kindergeld erhalten.
dann bis heute nur die hälfte, also 92,- euro.
nach zig briefen, anrufen und emails meinerseits kam heute endlich mal eine antwort:
sehr geehrte frau...,
"es besteht für sie nur ein anspruch auf kindergeld in der halben höhe, da eine erwerbstätigkeit des kindesvaters in der schweiz nicht bekannt ist. die zahlung des vollen KG für die zeit von sept.2010 bis jan.2011 erfolgte versehentlich und ist von ihnen zu erstatten."
wie bitte????? ich kann nicht glauben, dass das alles noch rechtens ist. ich warte hier seit fünf jahren, habe bisher nur eine nachzahlung von knapp 1000,- euro erhalten (haben die mir bis heute nicht erklärt) und jetzt erhalte ich nur die hälfte und soll noch was zurück zahlen????
es wäre super lieb, wenn mir da irgendjemand sagen kann, ob das jetzt wirklich alles rechtens ist.
besten dank und liebe grüße
Frage zum Kindergeld ( seeehr lang)
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von roxxalicious - 11.11.11 - 19:15 Uhr
Beitrag von shiningstar - 11.11.11 - 19:30 Uhr
Hast Du mal mit einem Anwalt (der sich mit Familienangelegenheiten auskennt) gesprochen? Kann Dir leider auch nicht weiter helfen...
Beitrag von roxxalicious - 11.11.11 - 19:35 Uhr
ja, der war aber total unzuverlässig.
ich wollte montag einen aufsuchen aber vorher fragen, ob ich da überhaupt eine chance habe oder ob die familienkasse tatsächlich recht hat.
Beitrag von iceflower - 11.11.11 - 20:36 Uhr
Wir hatten damals aehnlichen Aerger als wir aus UK nach D zurueckkamen. Wir hatten in England Kindergeld bekommen und man wollte uns partout nicht glauben, dass wir dort keines mehr bekommen. Erst nachdem wir einen Rechtsanwalt eingeschaltet haben, der die Familienkasse um einen "klagefaehigen Bescheid" gebeten hatte, gab es das Kindergeld.
Grundsaetzlich hat derjenige Anspruch auf Kindergeld, der in Deutschland unbeschraenkt steuerpflichtig ist. Versuche das der Kasse nachzuweisen und bitte ansonsten auch um einen klagefaehigen Bescheid, den Prozess gewinnst Du - wenn Deine Angaben stimmen- in jedem Fall!
Beitrag von roxxalicious - 11.11.11 - 20:52 Uhr
ok, komme ich wohl um einen prozess nicht drum herum-schade.
aber auch einfach unfassbar!
zumal ich in brandenburg ja sofort kindergeld erhalten habe, der ärger ist hier dann in berlin entstanden.
als ob ich gelder in fremden ländern erhalten könne- ja klar!
bin mittlerweile schon so bockig, dass ich überlege, die a.... auf zinsen zu verklagen (tipp vom steuerberater)
danke für deine antwort.
Beitrag von zwillinge2005 - 12.11.11 - 08:12 Uhr
HAllo,
wie alt ist denn Dein Kind? Ist Dein Exmann Dir gegenüber noch unterhaltspflichtig bzw. kommt er seiner Unterhaltspflicht dem Kind gegenüber nach - wahrscheinlich nicht, da Du seinen Aufenthaltsort nicht kennst. Bezieht Ihr andere staatliche Leistungen? Arbeitest Du? Wenn Dein Ex unterhaltspflichtig ist, dann steht Ihm die Hälfte des Kindergeldes zu. Da der Aufenthaltsort nicht bekannt ist zahlt die Familienkasse Dir nicht den vollen Betrag aus - denn eventuell steht Deinem Ex die andere Hälfte zu. Ich kann verstehen, dass sich die Familienkasse da absichert. Ein Anwalt kann da die Rechtslage sicher einfacher klären. Vielleicht braucht es keinen Prozess. Vielleicht kann auch der Anwalt bei der Suche nach dem Vater des KIndes helfen. Warum ist der Kontakt unterbunden worden/abgebrochen?
LG, Andrea
Beitrag von roxxalicious - 12.11.11 - 10:20 Uhr
hallo du,
mein kind ist 7 jahre alt.
natürlich ist er dem kind gegenüber unterhaltspflichtig, er hat aber noch nie gezahlt. ich habe auch einen tollen titel-nützt mir aber nichts. war bei der beistandschaft, unterhaltsvorschusskasse, anwälten. alle briefe aus der schweiz kommen zurück, da kommt keiner ran. es sei denn, ich nehme mir dort einen anwalt. ist mir zur zeit aber zu kostspielig.
verstehe also nicht, weshalb dieses land dem geld geben sollte. ich habe das alleinige sorgerecht und er ist nicht mal deutscher. er hat noch nie hier gelebt.
finde es daher ein unding, dass nach bedürfnissen von irgendwelchen expartnern geschaut wird. er könnte es doch höchstens von der steuer absetzen aber das geld erhält der partner, bei dem das kind lebt.
alle alleinerziehenden in meinem umfeld erhalten kindergeld. ex hin oder her.
weshalb kein kontakt besteht? er ist gewaltätig geworden und hat meinen sohn mehrmals entführt. nein danke, darauf verzichte ich.
Beitrag von biene81 - 12.11.11 - 13:12 Uhr
Es ist voellig egal ob Dein Ex Deutscher ist oder nicht oder ob er hier je gelebt hat. Mein Mann ist auch Brite.
Kontaktiere doch mal die schweizer "Familienkasse" und frage nach einem Bescheid, in dem steht, das fuer Dein Kind keine Zahlungen mehr geleistet werden und seit wann das so ist.
LG
Biene
Beitrag von roxxalicious - 12.11.11 - 17:56 Uhr
hallo
????? verstehe das jetzt nicht so ganz.
in der schweiz habe ich nie leistungen erhalten. es gibt dort keine "familienkasse" und auch kein kindergeld.
lg
Beitrag von roxxalicious - 12.11.11 - 10:27 Uhr
ach so...und als ich in brandenburg gewohnt habe, hat es ja auch funktioniert mit der auszahlung.
suche nach dem vater: eigentlich nicht nötig. die stadt kenne ich ja, sowie die adresse der eltern. die behörden dort müssen aber dennoch keine auskunft über ihn rausgeben. leider.
Beitrag von biene81 - 12.11.11 - 13:09 Uhr
Hallo,
wir haben in Schottland gelebt, haben dann, als wir wieder nach Deutschland gezogen sind aber mein Mann noch in GB gearbeitet hat, hier auch nur alteiliges KG bekommen.
Nun hat mein Mann hier Arbeit, er musste seinen deutschen Arbeitsvertrag vorzeigen und einen Schrieb von den britischen Behoerden, das fuer das unsere Kind keine Leistungen mehr gezahlt werden. War ganz einfach.
LG
Biene
Beitrag von nick71 - 12.11.11 - 15:10 Uhr
"es besteht für sie nur ein anspruch auf kindergeld in der halben höhe, da eine erwerbstätigkeit des kindesvaters in der schweiz nicht bekannt ist."
Als erstes würde ich (schriftlich!) nachfragen, in welchem Gesetz inkl. Paragraphen das nachzulesen ist...diese Auskunft sollte man dir geben können, wenn es sich denn tatsächlich so verhält.
Oder du wendest dich gleich zwecks Beratung (und ggf. Vertretung) an einen entsprechenden Fachanwalt...diesen Zirkus würde ich an deiner Stelle nicht länger mitmachen. Falls du Ansprüche hast, die über das hinausgehen, was man dir zahlt, verjähren die ja ggf. auch irgendwann.
