Hab mal ne frage wegen bewerbung schreiben

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Beitrag von cruisingpete - 12.11.11 - 10:22 Uhr

hallo ihr lieben,

ich möchte mich beruflich mal verändern......man legt ja zeugnisse vom letzten arbeitgeber hinein,nur bei mir ist es so das ich nach meiner ausbildung in der firma gelandet bin ,wo ich jetzt bin und von der jetztigen firma hab ich noch keins,soll ich eins beantragen oder muss man das überhaupt,weil den wissen die gleich was los ist.

also ich hab nur das zeugnis von meiner ausbildung.soll ich das wenigstens mit reinlegen??

liebe grüsse

Beitrag von myimmortal1977 - 12.11.11 - 14:39 Uhr

Dein Ausbildungszeugnis allein bringt in aller Regel recht wenig.

Fordere ein Zwischenzeugnis Deines jetzigen AG an, mit der Begründung so und so viele Jahre dort schon tätig zu sein und Du Dir ein Bild von Deiner bisher geleisteten Leistungseinschätzung machen möchtest.

Es birgt natürlich die Gefahr, dass Dein AG Lunte riecht, dass Du Dich beruflich verändern möchtest. Das würde ich in erster Instanz immer wehement abstreiten. Nur ohne das Zwischenzeugnis dürfte der Erfolg auf ein Bewerbungsgespräch bzw. Aussicht auf eine neue Stelle sehr dürftig aussehen.

Man legt übrigens nicht nur das letzte Arbeitszeugnis der Bewerbung anbei, sondern den höchsten Bildungsabschluss, ALLE vorhandenen Arbeitszeugnisse und relevante Qualifikationen für den neuen Job, die nicht länger als 5 - 10 Jahre zurück liegen.

LG Janette

Beitrag von nordlaender - 12.11.11 - 15:33 Uhr

Ein Zwischenzeugnis, aufgrund der Dienstzeit, anzufordern ist eher unüblich. Wenn man 10 Jahre beim gleichen Vorgesetzten in der gleichen AUfgabe steht wird er Verdacht schöpfen.

Gründe für die Anforderung sind:
- Vorgesetztenwechsel
- Änderung / Erweiterung des Aufgabengebietes
- Beförderung
- massive Veränderungen in der Firma
- Der Beginn einer längeren Auszeit z.B. Elternzeit, längerer Auslandsaufenthalt
- zeitliche Versetzung z.B. für 1 Jahr an einen anderen Standort

Wenn man aus gegebenen Grund ein Zwischenzeugnis anfordert sollte dies auch zeitnah geschehen.

Beitrag von myimmortal1977 - 12.11.11 - 16:06 Uhr

Ne, das ist nicht unüblich.

Aufgrund dieser Begründung liegt auch ein trifftiger Grund vor, das geht auch ohne Deine genannten Punkte. Es reicht schon aus zu begründen, dass man sonst die Befürchtung hat, nach weiteren 20 Jahren nicht mehr bis ins Detail objektiv beurteilen zu können.

Man darf nur nicht alle 2 Jahre mit so was kommen. Aber ansonsten ist das schon so korrekt.

http://www.karriere.de/bewerbung/das-recht-auf-ein-zwischenzeugnis-7042/