Hallo,
nach langem Kontakt mit dem Finanzamt bin ich ratlos und hoffe hier einen Experten zu finden, der mir helfen kann.
Mein Vater ist aufgrund einer Krebserkrankung 2008 verstorben. Er hat vorher eine Abfindung in Höhe von 40.000 Euro von seinem Arbeitgeber für die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgehandelt, die dann meine Mutter im Jahr 2009 erhalten hat.
Da sie mit diesem Geld ihr renovierungsbedürftiges Haus instand setzen wollte, fragte sie auf dem zuständigen Finanzamt (leider nur telefonisch) nach, ob sie eine Steuerschuld zu erwarten hätte, die Antwort war negativ.
Im Jahr 2010 kam der Schock, sie sollte 7500 Euro Steuern zahlen. Die sogenannte Fünftelregelung käme nicht in Betracht, da sie im Jahr 2009 nur 40000 Euro Einkünfte gehabt hätte, dem gegenüber standen im Jahr 2008 40681Euro steuerpflichtige Einnahmen meines Vaters und 10164 Euro Krankengeld. Also seien die Einkünfte 2009 niedriger gewesen und die Bedingung des §34 Abs. 1 EStG lägen nicht mehr vor.
Mit meinen beschränkten steuerlichen Kentnissen habe ich versucht mich zu belesen und unter anderem gefunden, dass man bei der Berechnung auf das Vorjahr der Entschädigungszahlung abstellen müsse, immer unter der Fragestellung, wie sich das Einkommen entwickelt hätte, wenn das Arbeitsverhältnis fortgeführt worden wäre.
Meines Erachtens kann das FA dann doch nicht von einem Arbeitsentgeld 2008 ausgehen, vielmehr hätte man aufgrund der Erkrankung, die eine Weiterbeschäftigung unmöglich gemacht hat, doch von der Krankengeldzahlung ausgehen müssen, oder sind solche Sachverhalte für unsere Finanzbehörden zu realistisch?
Außerdem hätte man doch für das Jahr 2009 auch die Witwenrente einrechnen müssen, da Renten doch auch als Einkünfte gelten, oder hätte man sogar fiktiv Krankengeld für 12 Monate einrechnen müssen, da man bei der Rechnung ja, soweit ich verstehe, fiktiv davon ausgeht, dass mein Vater noch gelebt hätte (das FA nannte das "Fußstapfenregelung").
Abschließend würde ich noch gerne wissen, ob man mit den Finanzbehörden eine Ratenzahlung verhandeln kann, da meine Mutter nur eine kleine Witwenrente von 840 Euro monatlich bezieht, sofern der Bescheid tatsächlich rechtens ist.
Vorab bereits vielen Dank für eventuelle Antworten
Tamara
Abfindug- brauche DRINGEND Hilfe
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Beitrag von tasc - 12.11.11 - 16:13 Uhr
Beitrag von anna031977 - 12.11.11 - 18:04 Uhr
warum fragst Du nicht für wenig Geld nen Steuerberater....Frage Antwort basta!
Beitrag von sassi31 - 12.11.11 - 21:49 Uhr
Da du ein recht komplexes Thema anschneidest, würde ich dir raten, einen Steuerberater aufzusuchen.
Beitrag von myimmortal1977 - 13.11.11 - 15:31 Uhr
Dein Wissen ist leider nicht ganz korrekt.
Lies mal hier, vielleicht ist es Dir dann leichter verständlich, was mit der Fünftelregelung gemeint ist.
http://www.abfindunginfo.de/abfindu7.htm
Wir wissen auch nicht, ob Dein Vater und Deine Muter getrennt oder gemeinsam veranlagt waren. Je nachdem und ob Deine Mutter auch Einkünfte erwartete, kann dieses auch unter Umständen mit eine Rolle spielen.
Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt und muss auch im Nachhinein versteuert werden. Auch eine Witwenrente muss unter Umständen im Nachhinein verteuert werden.
Ich glaube, bei dem Fall ist es die Summe aller Dinge, die die Nachzahlung hat so hoch ausfallen lassen.
Wende Dich an einen Steuerberater. Es ist in dem Fall gut investiertes Geld.
Dir alles Gute, Janette
