Hallo,
vor ein paar Tagen wurde unser Antrag auf Kinderzuschlag abgelehnt mit der Begründung, dass "...selbst mit einem mögl. Wohngeldanspruch der Gesamtbedarf nicht gedeckt werden kann...".
Nun ist der Witz, dass wir mit gestriger Post Wohngeld gewährt wurde - ich meine, Wohngeld würde doch nicht gewährt werden, wenn wir unter einer gewissen Einkommensgrenze liegen oder? Ich hatte mit der Bearbeiterin der Wohngeldstelle telefoniert, als die Ablehnung von KiZuschlag kam und sie meinte, sie würde den Wohngeldbescheid gleich fertig machen und ich solle sofort in Widerspruch gehen und als Begründung den Wohngeldbescheid ranhängen. Nun zweifle ich trotzdem, ob das ausreicht, da die oben zitierte Begründung der Familienkasse ja nicht so rosig für uns aussieht...
Hier die Berechnung der Familienkasse:
Gesamtbedarf 1353 €
zu berücksichtigendes Einkommen 602 € (ich habe 932 € Elterngeld - wie kommt die Familienkasse auf 602 €???)
Hier nun unser Einkommen:
Elterngeld 932 €
Wohngeld 436 €
Zusammen mit dem max. mögl. Kinderzuschlag für zwei Kinder, also 280 €, würden wir auf ein Gesamteinkommen von 1648 € kommen, was doch den Gesamtbedarf weit überschreitet oder nicht? Wir also somit nicht ALGII-hilfebedürftig sind....
Oder geht die Familienkasse nur von dem zu berücksichtigendem Einkommen iHv 602 € aus? Dann wären wir bei 602 + 436 + 280 = 1318 €, also 35 € unter dem zu deckendem Gesamtbedarf....
Oder befinden wir uns in der sog. GRAUZONE und sind auf die Willkür des Sachbearbeiters angewiesen?
Ich bin wirklich am verzweifeln, zumal wir seit drei Monaten irgendwie so über die Runden kommen mussten, da jede Institution auf den Bescheid der anderen gewartet hat. Wenn jetzt wieder alles umgemodelt wird und wir noch zum Jobcenter müssen, weiß ich gar nicht mehr weiter.
Hat jemand einen guten Rat? In Widerspruch gehe ich ohnehin und füge den Wohngeldbescheid bei, aber ich hab so das dumpfe Gefühl, dass ich damit nicht durchkomme. Obwohl mein Hoffnungsschimmer ja immer noch der ist, dass die Wohngeldstelle bei zu niedrigem Einkommen erst gar nicht Wohngeld gewährt hätte... (Wir mussten allerdings dem Wohngeldantrag eine Verzichtserklärung auf ALGII beifügen.)
LG
karo
Kann Kinderzuschlag trotz gewährtem Wohngeld abgelehnt werden?
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Beitrag von karo1207 - 12.11.11 - 17:32 Uhr
Beitrag von angelika2112 - 12.11.11 - 18:38 Uhr
So wie ich das sehe war deine Bearbeiterin nicht auf den aktuellen Stand, vermutlich hat sie die 300€ Elterngeld abgezogen, die bis letztes Jahr nicht angerechnet wurden, aber ab diesem Jahr wird das EG komplatt angerechnet. So zumindest mein letzter Stand.
Leg Widerspruch ein, zu verlieren hast du ja nichts.
PS: Beim Wohngeld bleib der Behalt von 300€ EG, wird also von deinem Einkommen zur Berechnung abgezogen, nicht aber bei Sozialleistungen wie ALG II oder Kinderzuschlag, da es ja ALG II abhängig ist.
Beitrag von duchovny - 13.11.11 - 21:11 Uhr
Sorry, aber nicht ganz korrekt. Wenn man vorher nicht gearbeitet hat, wird das komplette Elterngeld angerechnet, bei Leuten die vorher gearbeitet haben bleiben die Freibeträge. Ich nehme jetzt stark an, dass sie gearbeitet hat.
