Antrag Elternzeit, welchen Zeitraum angeben?

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Beitrag von julex83 - 12.11.11 - 18:05 Uhr

Hallo zusammen,

ich möchte Elternzeit für 2 Jahre nehmen und habe nun den Antrag vor mir. Ich soll genau angeben von wann bis wann ich nehme. Ich will Elternzeit direkt im Anschluss an die Mutterschutzzeit nehmen. Meine kleine Maus ist am 04.11 geboren. Was gebe ich nun da an?

Ab 04.11.11 und dann 2 Jahre, das heißt ich komme am 03.11.13 wieder, oder?

Die Mutterschutzfrist geht doch aber noch 8 Wochen nach Geburt, muss ich erst dann das Datum nehmen? Ich brauche hilfe.....!

Danke im voraus!

Beitrag von verena32 - 12.11.11 - 18:13 Uhr

Hallo,

wenn du zwei Jahre beantrags, ist dein erster Arbeitstag der 4.11.13. und ja die elternzeit zählt ab Geburt, auch wenn sie sich mit dem Muttershcutz überschneidet.

Du hast übrigens ein Recht auf Teilzeit in Elternzeit, falls du nach einem jahr wieder arbeiten möchtest, kannst du jetzt direkt in den Antrag reinschreiben.

lg, verena

Beitrag von julex83 - 12.11.11 - 18:19 Uhr

Also ist der 04.11.11 der erste Tag elterzeittag und der 04.11.13 der erste Arbeitstag. Also muss ich in den Antrag schreiben
vom 04.11.11 bis 03.11.13 oder? da ich ja am 04.11.13 wieder arbeiten werde.

Beitrag von ploetschi - 12.11.11 - 18:43 Uhr

Hi,

genau, du nimmst Elternzeit vom 04.11. bis 03.11; der erste Arbeitstag ist dann der 04.11. nächsten Jahres.

Davon mal abgesehen: eigentlich bist du mit deinem Antrag schon zu spät dran, dieser hätte nämlich spätestens 7 Tage nach der Entbindung bei deinem AG vorliegen müssen, also gestern.

Aber ich hoffe mal für dich, dass dein AG kein Problem damit hat, ansonsten müsstest du nach dem Mutterschutz wieder deinen "normalen Arbeitsvertrag" erfüllen...

LG
ploetschi

Beitrag von susannea - 12.11.11 - 20:55 Uhr

Nein, sie nimmt natürlich nicht Elternzeit ab dem 4.11.2011, dann hätte sie ja keinen Anspruch mehr auf den AG-ZUschuß zum Mutterschaftsgeld!
Außerdem wäre sie und jeder andere dann viel zu spät mit der Anmeldung. Der erste Tag Elternzeit ist nach dem Mutterschutz!
Des halb ja auch eine Woche nach der Geburt spätestens angemeldet, da der Muttterschutz ja in der Regel 8 Wochen geht und somit hat man 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit diese angemeldet!

Ist das Kidn früher geboren, sinds übrigens auch mehr als 7 Tage, also ist sie evtl. noch cnith zu spät. ISt die Verspätung von ihr nicht zu vertreten, hat sie auch länger Zeit!

Beitrag von verena32 - 12.11.11 - 19:33 Uhr

ja das ist richtig so! Ist halt nur blöd weil du am Geburtstag deines Kindes wieder arbeiten musst. Aber wenn du noch urlaub übrig hast von vor dem Mutterschutz, kannst du den ja im Anschluss an die Elternzeit nehmen und der Geburtstag ist gerettet:-)

Beitrag von susannea - 12.11.11 - 20:53 Uhr

Falsch vom Ende Mutterschutz bis 3.11. und der 4.11, also der Geburtstag ist der erste Arbeitstag!

Beitrag von susannea - 12.11.11 - 20:52 Uhr

Das ist und bleibt falsch, die Elternzeit beginnt erst nach dem Mutterschutz (und muss auch so angemeldet werden, sonst wäre sie ja schon viel zu spät!), aber die Länge bezieht den Mutterschutz mit ein!

Beitrag von verena32 - 12.11.11 - 21:36 Uhr

was anderes hab ich auch nicht geshcrieben, auch wenn ich mich vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt habe.

lg

Beitrag von susannea - 12.11.11 - 22:29 Uhr

"vom 04.11.11 bis 03.11.13 oder?"
War aber gefragt, ob es richtig ist für die Anmeldung und du sagst ja, dann kannst du dies ja nciht so geschrieben haben, wie ich es gesagt habe, geschweige denn so gemeint, denn bei hier fängt ja die Elternzeit früher an ;)

Beitrag von zwiebelchen1977 - 12.11.11 - 19:55 Uhr

Hallo

Das Problem ist nur, das du eigentlich zu spät dran bist mit dem Antrag. Der muss 7 Tage nach Geburt beim Ag eingereicht werden.

Wenn du nun Pech hast, must du nach den 8 Wochen Mutterschutz wieder arbeiten gehen.

Bianca

Beitrag von susannea - 12.11.11 - 20:57 Uhr

Kennst du den VET von ihrem Kind? Immerhin könnte es doch früher gekommen sein und dann ist sie noch gar nicht zu spät!

Beitrag von zwiebelchen1977 - 12.11.11 - 20:59 Uhr

Es gilt doch der tatsächliche Geburtstermin. Fabians vet wäre der 29..11 gewesen. Und gekommen ist er am 10.11

Also muste ich bis 18.11 2007 die Elternzeit beantragen

Beitrag von susannea - 12.11.11 - 21:05 Uhr

Nein, es gilt 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes muss die Anmeldugn da sein. DA du 8 Wochen nach der VET hattest, hätte die Anmeldung erst am 6.12. da sein müssen, denn dein Mutterschutz ging ja dann auch noch bis zum 24.1. (unter der Voraussetzung, dass er nicht als Frühchen zählte, dann hättest du sogar noch 4 WOchen länger Zeit gehabt) und erst am 25.1. begann die Elternzeit.

Der tatsächliche Geburtstermin ist nur bei Übertragung wichtig, weil es dann ja 8 Wochen bis zum Ende des Mutterschutzes sind!

Beitrag von zwiebelchen1977 - 12.11.11 - 21:07 Uhr

Hallo

Es steht aber anders im Gesetz

Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig verbindlich erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Soll die Elternzeit unmittelbar nach der Mutterschutzfrist in Anspruch genommen werden, ist das Elternzeitverlangen spätestens sieben Wochen vor Ablauf der Mutterschutzfrist zu stellen, also in der ersten Woche nach dem Geburtstermin.[3]

Bianca

Beitrag von susannea - 12.11.11 - 21:11 Uhr

Ich weiß ja nicht, wo du den Auszug her hast, aber das Gesetz besagt dies nciht!

HIer der Gesetzestext:
"§ 16 Inanspruchnahme der Elternzeit
(1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine angemessene kürzere Frist möglich. Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist, wird die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes auf den Zeitraum nach Satz 1 angerechnet. Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an einen auf die Mutterschutzfrist folgenden Erholungsurlaub, werden die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes und die Zeit des Erholungsurlaubs auf den Zweijahreszeitraum nach Satz 1 angerechnet. Die Elternzeit kann auf zwei Zeitabschnitte verteilt werden; eine Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin die Elternzeit zu bescheinigen."
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html

Da steht nichts von einer Woche, weil das ja auch vollkommender Unsinn ist. Bei Mehrlingsgeburten hast du z.B. mindestens 5! Wochen Zeit das zu erklären.

Beitrag von susannea - 12.11.11 - 20:51 Uhr

Ab Ende des Mutterschutzes bis zum 3.11.2013 geht dann die Elternzeit.

Beitrag von susannea - 12.11.11 - 20:58 Uhr

Wie war eigentlich der errechnete Geburtstermin? Evtl. bist du ja noch gar nciht zu spät mit der Elternzeitanmeldung dran!

Beitrag von ploetschi - 12.11.11 - 21:00 Uhr

Hmm, spielt das in diesem Fall eine Rolle?

Ich verstehe zwar, auf was du hinaus willst, aber die Elternzeit muss ja 7 Wochen vor deren Beginn beantragt werden. Und hierbei spielt ja dann "nur" der tatsächliche ET eine Rolle. Oder irre ich mich?

LG
ploetschi

Beitrag von zwiebelchen1977 - 12.11.11 - 21:05 Uhr

Hallo

Ja, es spielt der tatsächliche Et eine Rolle. So steht es auch im Gesetzt. Wenn ihr Ag mies ist, muss sie nach 8 Wochen wieder gehen, das sie die Frist zur Beantragung verpasst hat.

Bianca

Beitrag von susannea - 12.11.11 - 21:15 Uhr

Nien, der tatsächliche Et ist nicht unbedingt entscheidend für das Ende des Mutterschutzes und somit auch nicht für die Anmeldung der Elternzeit.
Selbst wenn sie die Frist verpasst hätte (was ja nicht klar ist), kann immer noch der Paragraph so genommen werden, dass es trotzdem reicht, wenn sie es nicht zu verantworten hatte.

Beitrag von susannea - 12.11.11 - 21:06 Uhr

Ja, da irrst du, denn Tage, die vorher nicht genommen werden konnten, weil das Kidn früher kam, werden ja hinten an den Mutterschutz angehängt.

Kommt das Kind z.B. 14 Tage früher, dann hat man nach der Geburt 8 Wochen + die restlichen 14 von vor der Geburt, also nicht 7 Tage Zeit die Elternzeit anzumelden, sondern 7+14 Tage.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 12.11.11 - 21:09 Uhr

Ok, aber die Elternzeit endet doch trotzdem dann 1 Tag vorm Geburtstag, oder?

Bianca

Beitrag von ploetschi - 12.11.11 - 21:13 Uhr

Ok. Wieder etwas dazu gelernt.

Dass der Mutterschutz um die entsprechende Zeit verlängert wird, wusste ich. Aber ich bin immer davon ausgegangen, dass die Elternzeit (abgesehen von der Verrechnung Muttschutzgeld + Elterngeld) offiziell für die Mutter immer schon mit der Geburt beginnt.

LG
ploetschi

Beitrag von zwiebelchen1977 - 12.11.11 - 21:14 Uhr

Kannst du sehen, wie du willst. Sie beginnt nach dem Mutterschutz, wird aber sozusagen"angerechnet". Also könnte man auch sagen, sie beginnt nach der Geburt

Bianca