Elternzeit unterbrechen und hinten ranhängen??

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Beitrag von lahme-ente - 12.11.11 - 20:05 Uhr

Hallo,

mein Mann würde mal interessieren, ob er seine beiden Vätermonate die er jetzt nimmt, für 1 1/2 Wochen unterbrechen darf/kann und sie wieder hinten ranhängen könnte.

Unsere Tochter ist jetzt knapp 3 Wochen alt und die ersten beiden Monate hat er sich ausgesucht, um Elternzeit zu nutzen. Er würde evtl. die unterbrochenen 1 1/2 Wochen nach der 8. Woche wieder ranhängen.

Seine Arbeitsstelle fragte deswegen an, da sie einen Auswärtsauftrag haben (Ukraine) und dort seine Arbeitskraft schon gebraucht werden würde.

Jetzt überlegt er schon ein bissl, ob er "unterbrechen" kann/darf OHNE!!!, dass ihm finanzielle Nachteile dabei entstehen.
Unsere Elterngeldstelle meinte, dass es sein könnte, da er ja da definitiv mehr als 40 Wochenstunden arbeiten würde, dass er entweder gar kein Elterngeld bekommt oder er auf den Mindestsatz runterrutscht.

Habt Ihr damit schonmal Erfahrungen gemacht?

LG, Steffi

Beitrag von ploetschi - 12.11.11 - 20:16 Uhr

Hi,

grundsätzlich "darf" man die Monate des Elterngeldes splitten; sprich: jetzt eine gewisse Anzahl Monate nehmen, und dann später nochmal.

Aber: Das geht jeweils nur für ganze Lebensmonate des Kindes.

Es ginge also, dass er ab 1 Monat nach der Geburt wieder arbeiten geht, und danach nochmal einen Lebensmonat nimmt.

Allerdings muss er dies dann nochmal bei der Elterngeldstelle so "beantragen".

LG
ploetschi

Beitrag von susannea - 12.11.11 - 20:49 Uhr

Elternzeit schon, aber Elterngeld wird ja trotzdem in Lebensmoanten gerechnet.

Die Elterngeldstelle erzählt aber Müll, denn du darfst die 30/Woche im Monatsschnitt arbeiten, sprich er dürfte auch 3 Wochen voll und eine Woche gar nicht arbeiten und ist dann noch unter der Zeit.

Finanzielle Nachteile hat er damit natürlich trotzdem, weil ihm das EInkomemn aufs Elterngeld angerechnet wird und er somit nur 33 Cent je verdienten Euro mehr hat als nur mit Elterngeld!

Beitrag von ploetschi - 12.11.11 - 20:59 Uhr

Hi,

du hast natürlich Recht.

Meine Antwort bezog sich lediglich aufs Elterngeld (nicht auf die reine Elternzeit beim AG) und unter der Voraussetzung, dass man keinerlei finanzielle Einbußen hat.

LG
ploetschi

Beitrag von susannea - 12.11.11 - 21:02 Uhr

Ich weiß gerade nicht ganz, was du von mir willst, deine Antwort hier habe ich weder gelesen noch irgendwie berücksichtigt, sondern der TE geantwortet. ;)

Und finanzielle Einbußen bei Arbeiten in Elterngeldzeit hat man ja eigentlich immer ;)

Beitrag von ploetschi - 12.11.11 - 21:11 Uhr

Lach.

Habe dir nur nochmal geantwortet, weil deine Antwort direkt unter meiner erschienen ist.

Und grundsätzlich hat die TE, bzw ihr Mann, ja schon die Möglichkeit, die Elternzeit für gewisse Zeit auch OHNE finanzielle Einbußen zu unterbrechen.

LG
ploetschi