Hallo.
ich frage für eine liebe Freundin. Sie ist getrennt und ihr Kind hat noch keinen Krippenplatz (erst in 6 Monaten). Sie müsste ca. 6 Monate Hartz 4 beziehen, besitzt aber Wohneigentum das frisch gekauft ist und VOLLFINANZIERT. Sie hat davon keine Mieteinnahmen (da sie ja abzahlt) da sie die Wohnung nicht bewohnt. Steht ihr trotzdem was vom Staat zu? Wird ihr die Wohnung angerechnet? Weil wenn ja dann kann sie kaum mit dem Geld überleben. Die Wohnung nun wieder zu verkaufen wäre schwierig wegen Zinsen oder so, genau weiss ich das nicht. Ausserdem wäre es janur für ein halbes Jahr.
Kennt sich wer aus?
Danke für Rat
Hartz 4 und Wohneigentum das nicht abbezahlt ist
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von happy-87 - 12.11.11 - 20:05 Uhr
Beitrag von seikon - 12.11.11 - 20:13 Uhr
Deine Freundin bekommt ganz normal den Regelsatz Alg2 für sich und ihr Kind. Dazu den Alleinerziehendenzuschlag. Unterhalt vom Vater, Kindergeld usw. werden natürlich angerechnet.
Und natürlich bekommt sie auch Unterstützung zur Wohnung. Auch dann, wenn sie keine Miete zahlt, sondern einen Kredit abzahlt.
Allerdings werden ausschließlich die Zinsen bezuschusst, die sie bezahlt. Nicht den Kreditabtrag. Den muss sie selber wuppen. Und die Zinsen werden auch nicht voll bezahlt, sondern sie bekäme maximal das, was ihr bei einer angemessenen Mietwohnung auch zustehen würde.
Würde sie also z.B. 400 Euro Kaltmiete inkl. Betriebskosten bekommen bei Miete und sie hat aber schon 600 Euro Zinsbelastung zzgl. Tilgung, dann bekommt sie trotzdem nur die 400 Euro (plus natürlich Nebenkosten).
Bei Miete ist es so, dass die Arge noch 6 Monate die tatsächliche Miete übernehmen muss, wenn sie einen auffordern, die Kosten für die Unterkunft zu senken. Ich nehme mal an, dass das bei Eigentum ähnlich sein wird.
Wenn sie dennoch das ganze nicht wuppen kann, dann muss sie die Immobilie wohl oder übel wieder verkaufen. Da interessiert das weder die Bank, noch die Arge, ob das "schwierig" ist für die beiden.
Beitrag von seikon - 12.11.11 - 20:17 Uhr
Halt moment. Hab überlesen, dass sie die Wohnung gar nicht selbst bewohnt. Nein, dann bekommt sie natürlich nix vom Staat dazu. Also zumindest nicht von der Arge. Sie bekommt ganz normal ihre eigene Miete bezahlt, sofern angemessen. Aber den Abtrag und die Zinsen von der Wohnung sind ihr Bier. Inwieweit die Wohnung dann als Vermögen angerechnet wird kann ich nicht sagen. Aber ich kann mir schon vorstellen, dass sie erstmal genötigt wird, das Ding los zu werden, ehe sie Alg 2 beziehen kann.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 12.11.11 - 20:19 Uhr
Hallo
Wo wohnt sie denn? Steht die Wohnung leer?
Bianca
Beitrag von happy-87 - 13.11.11 - 07:50 Uhr
Sie bewohnt das nicht abbezahlte Wohneigentum nicht. Es ist vermietet. Sie bewohnt eine andere Wohnung zur Miete.
Also ich müsste eben wissen ob ihr da was abgezogen werden würde. Die Miete die sie "einnimmt" wird komplett für den Kredit verwendet. Sie hat keinerlei PLUS davon.
Hat jemand Rat?
Beitrag von zwiebelchen1977 - 13.11.11 - 08:09 Uhr
Hallo
Lies mal das hier
http://www.geldsparen.de/sparen/Familie_Soziales/alg_ii_und_wohneigentum.php
Bianca
Beitrag von anna031977 - 13.11.11 - 13:46 Uhr
Doch hat sie, mit jeder Kreditrate gehört ihr ein kleiner Anteil mehr von der Wohnung...
Beitrag von senior666 - 13.11.11 - 14:15 Uhr
die Zinsen kann sie evtl anrechnen lassen aber die gezahlte Kaltmiete des Mieters ist IHR Einkommen und wird garantiert in Anrechnung gebracht.
Beitrag von happy-87 - 14.11.11 - 07:59 Uhr
Von den 300 Euro Kaltmiete werden lediglich 80 EUro von Kredit getilgt. Rest Zinsen sagt sie...
Danke
Beitrag von seikon - 14.11.11 - 12:18 Uhr
Natürlich will deine Freundin das nicht hören, aber wenn sie nicht mit einer rabenschwarzen Schufa in der PI landen will, dann soll sie zusehen, dass sie die Wohnung so schnell wie möglich wieder los wird.
Mal ehrlich, 300 Euro Kreditrate? Und davon nur 80 Euro Tilgung? Das ist finanzieller Selbstmord. Zumal sie ja noch ihre eigene Mietwohnung zahlen muss. Und dann eine vollfinanzierte Wohnung........
Selbst Naivität wäre noch geschmeichelt.
Beitrag von myimmortal1977 - 13.11.11 - 15:17 Uhr
Man kann sich Sozialleistungen auch als rückzahlbares Darlehen für einen ausgehandelten Zeitraum auszahlen lassen.
Das kann man dann machen, wenn persönliche Gelder nicht so schnell frei gemacht werden können, wie sie benötigt werden würden.
Ich weiß aber in Deinem Fall nicht, welche Stelle für Euch zuständig sein könnte.....
Muss sie selbst tätig werden!
