Hallo!
Ich bin seit 2007 zu Hause, habe 3 Kinder und habe kein eigenes Einkommen. Ich bekomme nur Elterngeld und Kindergeld. Mein Mann ist Alleinverdiener. Nun sollen wir wieder Steuern nachzahlen.
Warum wird bei mir nichts angerechnet? Egal wo ich Kosten von mir angebe (Gewerkschaft, Krankheitskosten) nichts wird für mich anerkannt.
Warum? Oder gebe ich die Kosten an der falschen Stelle an?
Svenja
Lohnsteuerjahresausgleich
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Beitrag von svenja - 13.11.11 - 00:20 Uhr
Beitrag von ploetschi - 13.11.11 - 02:03 Uhr
Hi,
da du selbst keine Steuern zahlst, kannst du auch keine erstattet bekommen.
Und da das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt, kann es schon sein, dass ihr in Summe gesehen zusammen Steuern nachzahlen müsst.
LG
ploetschi
Beitrag von bi_di - 13.11.11 - 05:00 Uhr
Gewerkschaft, Krankheitskosten, etc. sind Kosten, die die Steuerlast mindern. Allerdings kann nix gemindert werden, was man nicht zahlt.
Die Nachzahlung wird vermutlich durch's Elterngeld verursacht. Das unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Will heissen, es wird zwar nicht versteuert, kann aber die Steuerstufe (nicht Steuerklasse) Deines Mannes klettern lassen. Und mit der u.U. höheren Steuerstufe wird beim EStk das Einkommen (bzw. die Steuerlast) Deines Mannes nachberechnet. Das führt oft zu Nachzahlungen. Steht aber auch in jedem Infoblättchen zum Elterngeld.
Grüsse
BiDi
Beitrag von iceflower - 13.11.11 - 07:28 Uhr
Seid doch froh, dass Ihr erhebliche Steuervorteile durch die Steuerklasse 3 durch Deinen Mann habt - so wird Dein Zuhausebleiben doch finanziert! Selbst eine Alleinerziehende hat deutlich mehr Abzuege... Wie kann man nur daraufkommen, Steuern wiederbekommen zu wollen, wenn man keine zahlt
Beitrag von svenja - 13.11.11 - 22:29 Uhr
Natürlich zahle ich zuerst keine Steuern, aber mein Mann wird durch mich höher besteuert! Also habe auch ich weniger davon....
Beitrag von comapo - 14.11.11 - 17:39 Uhr
Nee. Er wird durch Dich nicht höher besteuert sondern hat in Stkl. 3 den Splittingvorteil "direkt drin" (mal umgangssprachlich gesprochen). Dein Elterngeld ist steuerfrei, jedoch erhöht es den prozentualen Steuersatz, der auf euer zu versteuerndes Einkommen erhoben wird.
LG
Beitrag von zwiebelchen1977 - 13.11.11 - 08:16 Uhr
Hallo
Für was willst du was erstattet haben? Du zahlst doch keine Steuern!
Bianca
Beitrag von svenja - 13.11.11 - 22:31 Uhr
WIR, mein Mann und ich zahlen Steuern. Und durch mein Elterngeld auch mehr als sonst. Ausgaben habe ich auch.
Beitrag von comapo - 14.11.11 - 17:36 Uhr
Ja, aber Deine Ausgaben können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie entweder unter bspw. Sonderausgaben fallen oder nicht sowieso schon nicht abzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung sind.
Dein Mann zahlt doch mit Steuerklasse 3 kaum Steuern vom Lohn. Es ist doch klar, dass er dann bei entsprechend hohem zu versteuerndem Einkommen nachzahlen muss, da Du scheinbar Progressionseinkünfte hast, die den Steuersatz erhöhen.
Wechselt die Steuerklasse, dann kommt es nicht zu Nachzahlungen.
LG
Beitrag von comapo - 13.11.11 - 13:58 Uhr
Hallo,
dann ist die Steuerklasse 3/5 für euch ungünstig. Geht in 4/4, dann habt ihr zwar im Monat weniger, aber müsst am Jahresende nicht nachzahlen.
Werbungskosten kann man nur geltend machen, wenn man auch Einnahmen hat. Deine Renten-, Krankenversicherung etc. werden berücksichtigt, darüber hinaus können Krankheitskosten nur als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden und das dann auch nur, wenn sie einen bestimmten Prozentsatz vom Gesamtbetrag eurer Einkünfte übersteigen.
Macht ihr die Steuererklärung selbst? Vielleicht hilft es in einen Lohnsteuerhilfeverein einzutreten.
LG
