Frage wegen Erbe !

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Beitrag von baldbistduda - 13.11.11 - 13:50 Uhr

Hallo ich habe eine frage meine Beiden großeltern sind nun verstorben und somit haben sie gutes Erbe hinterlassen das nun geteilt werden soll auf die Kinder Mein vater der Sohn von meinen Großeltern starb auch leider schon somit wie ich es verstanden habe tretten für meinen verstorbernen vater das erbe Ich und mein Bruder an.

meine frage ist jetzt da ich auch verschuldet bin bekomm ich dann überhaupt eine Erbe ausbezhalt oder geht das an meine gläubiger ?
Liebe grüße

Beitrag von misses_b - 13.11.11 - 13:57 Uhr

Hallo!

Erstmal müsst ihr warten bis das Gericht Euch anschreibt, das Ihr überhaupt erbberechtigt seid.

Dann solltet Ihr Euch vorher schlau machen, WAS ihr da überhaupt erbt. Nicht jedes Erbe, was auf den ersten Anschein toll aussieht ist es auch im nachhinein.

Vielleicht gibt es - neben dem "guten Erbe" auch noch Schulden, von denen Ihr nichts wisst?

Und ein Erbe annhemen heißt, ALLES annehmen, notfalls auch Schulden. Ihr seid für die Bestattungskosten zuständig, die Wohnung aufzulösen usw.

Und ja, wenn Du Geld erbst solltest Du zuallererst Deine Schulden davon begleichen!

Hol Dir beim Gericht einen Beratungsschein und gehe zu einem Notar. Der wird Dir alles - sachlich fundiert - haarklein erläutern können.

Gruß

misses_b

Beitrag von arkti - 13.11.11 - 13:58 Uhr

Die Frage ist schon dreist.

Die Schulden zu begleichen sollte wohl an erster Stelle stehen.

Beitrag von baldbistduda - 13.11.11 - 14:17 Uhr

Ich glaube du hast das falsch verstanden oder ich habe mich nicht Sachlich ausgedrückt meine frage war geht das direkt am die Gläubiger oder bekomm ich das geld und muss ich das dann machen wenn ich das Geld habe ! also das Erbe wird Höher ausfallen als was ich an schulden habe von daher war oder ist mir schon bewusst das ich meine Schulden davon zahlen werde !

Beitrag von senior666 - 13.11.11 - 14:23 Uhr

da nicht deine Gläubiger sie Erben sind erklärt es sich doch von allein, oder?

Beitrag von baldbistduda - 13.11.11 - 14:32 Uhr

Sorry ich bin wohl echt Blöd aber so sicher versteh ich das Nicht #hicks

Also bekomm ich das geld und setzte mich dann mit den gläubiger in verbindung

SORRY

Beitrag von senior666 - 13.11.11 - 14:42 Uhr

Hast PN, denn wie ich handeln würde schreibe ich nicht offen.

Beitrag von myimmortal1977 - 13.11.11 - 14:56 Uhr

Du musst nicht erst warten, bis das Nachlassgericht Euch als mögliche Erben anschreibt.

Ihr könnt auch vorher selbst zum zuständigen Nachlassgericht gehen und Eure Erbscheine beantragen. Da dieses aber eine häufig umständliche Prozedur ist, würde ich zu einem Notar gehen, der für Euch urkundlich den Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht einreicht.

Schulden zu haben ist eine Sache, solange sie bisher regelmäßig bedient wurden von Deiner Seite.

Du bist aber nicht in einer PI oder hast vollstreckbare Titel am Laufen? Pfändungen?

Ich weiß nur, dass bei einer PI die Hälfte eines Erbes an die Gläubiger zu verteilen ist. An die 2. Hälfte dürfen sie nicht heran.

Aus moralischer Sicht muss man natürlich Einnahmen jeglicher Herkunft dafür verwenden, die Gläubiger zu bedienen.

Außerdem glaube ich bei heutiger Zinslage kaum, dass Du einen verträglichen Gewinn durch Geldanlage erwirtschaften könntest, die auch nur annähernd Zinsen, Verzugszinsen und Verfahrenskosten decken können.

Somit in weiser Voraussicht, dass sie irgendwann alle säumigen Schuldner doch mal am Allerwertesten zu packen bekommen, wärst Du wirtschaftlich klug beraten, die Schulden mit dem Erbe zu begleichen und quasi bei +/- 0 anzufangen.

Lässt einen die Nächte auch ruhiger schlafen ;-)

PS: Ihr müsst natürlich im Vorwege klären, ob nicht doch ein Testament gemacht wurde und ggf. irgendwo hinterlegt wurde, ggf. beim Nachlassgericht. In dem Moment könnte sich das Blatt für Euch wenden.

Bitte vergesst auch nicht, dass Ihr mit der Annahme des Erbes, SÄMTLICHE bestehenden Verträge von dem Verstrobenen übernehmt. Gemietete Wohnung, laufende Versicherungen, Zeitungsabos, Telefon, Strom etc. Das muss alles einzeln von jedem Erben gekündigt werden!

Denn, wie oft falsch in den Köpfen der Hinterbliebenen gedacht, erlöschen solche Verträge nicht automatisch mit dem Tod des Vertragsnehmers, sondern gehen an die Erben mit über.

Außerdem, und das wurde Dir auch schon hier geraten, würde ich vorher genau checken, ob nicht doch noch irgendwo Altlasten vom Verstorbenen ruhen, die Ihr ggf. auch mit übernehmen müsstet, die ggf. doch das ganze Erbe "auffressen" würden.

Euer Problem wird sein, dass Ihr ohne Erbschein keine Auskünfte bei Banken erhalten werdet. Das bekommt man erst, wenn man den Erbschein vorlegt.

LG Janette

Beitrag von twisterdister - 13.11.11 - 21:49 Uhr

Manchmal hilft ein Komma setzen beim lesen...

Beitrag von manavgat - 14.11.11 - 11:50 Uhr

Das wäre doch super, wenn Du Deine Schulden begleichen könntest!

Gruß

Manavgat

Beitrag von vifrana58116 - 14.11.11 - 16:20 Uhr

Dass du und dein Bruder erbberechtigt seid, ist richtig. Ist bei meinem Mann und seiner Schwester auch so. Vater schon gestorben, Oma lebt noch.

Zumindest der Pflichtteil steht euch zu.

Ausgezahlt bekommst du es. Das Nachlassgericht kümmert sich ja nicht um deine Gläubiger.