befristeter arbeitsvertrag und schwangerschaft

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Beitrag von devita - 13.11.11 - 16:07 Uhr

hallo ihr lieben,
meine frage ist ganz kurz und knapp..
ich habe meinen arbeitgeber nach 10 jahren im juli gewechselt . vorher habe ich eine stunde hin und eine stunde zurück fahren müssen. nun brauche ich 10min.

das habe ich nur meiner familie wegen gemacht.
mein arbeitsvertrag ist auf ein jahr befristet und danach auf ein weiteres jahr befristet und danach dann auf unbestimmte zeit...was ist wenn ich nun wieder schwanger werde??
darf der mich dann einfach so kündigen??

(das wird er nicht machen wollen...er ist heil froh mich zu haben wir verstehen uns
bombastisch...er ist hundert pro zufrieden mit mir...ich arbeite im ambulanten dienst
hier herrscht pflegemangel)
aber könnte er das einfach so machen???nur weil ich schwanger bin??
und wenn ja wann könnte er das machen???

danke

Beitrag von rosalia53 - 13.11.11 - 16:25 Uhr

Hallo,

er kann dir während der Schwangerschaft grundsätzlich NICHT kündigen. Allerdings müsste er den befristeten Arbeitsvertrag nicht verlängern. Er würde dann auslaufen.

LG

Beitrag von kittythecat - 13.11.11 - 16:33 Uhr

Hallo,

kurze Rückfrage: Hast du schon den befristeten Folgevertrag (also die 2. Befristung) schriftlich? Und den unbefristeten Arbeitsvetrag?Oder nur die Aussicht darauf?

Grundsätzlich läuft jeder befristete Arbeitsvertrag einfach nach dem dort angegebenen Befristungsende aus, es braucht also gerade keiner Kündigung. Abweichend davon kann aber auch bei befristeten Arbeitsverträgen ein Kündigungsrecht daneben vereinbart werden.

Der Kündigungsschutz in der Schwangerschaft verhindert nur Kündigungen, nicht aber das Auslaufen des Vertrages wegen Ende der Befristung.

Wirst du also während deines 1. Arbeitsvertrags schwanger, läuft der auch trotz Schwangerschaft aus. Hast du allerdings direkt daran anschließend einen zweiten (befristeten) Arbeitsvertrag geschlossen, müsste dein AG um dich loszuwerden entweder diesen kündigen - was er im Regelfall wegen der Schwangerschaft nicht kann, bzw. weil sowieso kein Kündigungsrecht vereinbart ist - oder abwarten bis die 2. Befristung auch abgelaufen ist. Du bist also so gesehen durch den 2. Vertrag "sicher".
Solltest du dann allerdings natürlich schon einen unbefristeten Folgearbeitsvertrag haben, bzw. am Tag nach dem Ablauf des 2. befristeten Vertrags einfach zur Arbeit erscheinen, dann hast du eben ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit normalem Kündigungsrecht und Kündigungsschutz in der Schwangerschaft.

Aktuell ist schwanger werden für dich also aus beruflicher Sicht nur ratsam, wenn du alle Verträge schon fix hast und nicht nur in Aussicht gestellt bekommen hast.

VG,

kitty

Beitrag von devita - 13.11.11 - 16:55 Uhr

in meinem vertrag steht .....

das arbeitsverh. ist befristet bis zum 30.6.12 wird das arbeitsverh. danach fortgesetzt

so gilt es auf ein jahr befristet bis zum 30.6.13 wird es danach fortgesetzt so gilt es auf unbestimmte zeit...

Beitrag von rosalia53 - 13.11.11 - 17:07 Uhr

das ist noch keine Verlängerung.

LG

Beitrag von senior666 - 13.11.11 - 17:15 Uhr

du hast also einen befristeten Vertrag bis 30.06.12 und wenn dein AG Bock darauf hat das du weiter arbeitest, und nur dann, bekommst du einen neuen befristeten Vertrag für 1 Jahr.Meldest du dich bis 29.06.12 schwanger kannst du garantiert einen neuen Vertrag vergessen.

Beitrag von kittythecat - 13.11.11 - 17:22 Uhr

Hallo,

das Problem ergibt sich hier aus der Formulierung an sich:

"Wird das AV danach fortgesetzt, so gilt...". Das bedeutet, es bedarf eines gesonderten Willens zur Fortsetzung. Die Fortsetzung im Rahmen eines neuen befristeten AVs bzw. des entfristeten "3." AVs tritt eben gerade nicht automatisch ein, sondern nur dann, wenn dich dein AG auffordert weiter zur Arbeit zu erscheinen und du das machst, bzw. wenn du einfach so nach Ablauf der Befristung zur Arbeit erscheinst und dein AG dich nicht mit dem Hinweis auf das nicht mehr bestehende AV sofort wieder heim schickt.

Heißt in deinem Fall, dass das AV nach jeder Befristung regulär erstmal ausläuft und KEIN Anspruch auf das 2. befristete AV bzw. ein unbefristetes AV besteht. Sobald du in der 1. oder 2. Befristung schwanger wirst und dein Chef dann keine Lust mehr auf dich hat, lässt er deine Befristung einfach auslaufen.

Eventuell - da bin ich aber zuwenig in der Materie drin - könnte man sich darüber streiten, ob die zweite - hier nur bedingt durch die Fortsetzung - angedachte Befristung den Formanforderungen entspricht. Natürlich ist die 2. Befristung hier schriftlich erfolgt, ich könnte mir aber Vorstellen, dass man das erneut schriftlich machen müsste, wenn die Bedingung auch tatsächlich eintritt. Im Regelfall ist es ja so, dass durch die schlichte Fortsetzung des AV ein unbefristetes AV entsteht. Vielleicht gibt`s hier ja noch einen Experten zu diesem Thema ;-).

VG,

kitty

Beitrag von vwpassat - 13.11.11 - 19:32 Uhr

Du hast einen entscheidenden Denkfehler!

Du brauchst nicht gekündigt werden. Wenn Dein AG Dich nicht mehr will, dann läuft der Vertrag einfach im Juli 2012 aus. Dasselbe 2013.

Es ist demzufolge absolut unklug, vor Mitte 2013 schwanger zu werden.

Beitrag von haruka80 - 13.11.11 - 23:13 Uhr

Hallo,

ich habe 5 Jahre in einem Hort gearbeitet,hatte immer befristete VErträge. Im November 2008 sollte der Vertrag auslaufen mal wieder, ich sollte unbefristet pbernommen werden, das war mündlich abgemacht.
Im September der positive SS-Test. Leider wuchs mein Bauch so fix, dass ich von den Kids immer wieder angesprochen wurde, ob ich ss sei.
Ich mußte es meiner Chefin in der 11.SSW sagen, ich konnte sie nicht anlügen, es war ne offene Vermutung.
Meine Chefin war da eiskalt: DU bist schwanger, damit ist ein unbefristeter VErtrag nicht möglich, du kannst aber von Januar bis zum Mutterschutz auf Honorarbasis weiterarbeiten, rechtlich mußt du 4 Wochen raus sein damit wir dich wieder einstellen könne.

Na ja, ich bekam den Honorarbasisvertrag und bekam n BV, weil mich das alles so fertig machte, ich vorzeitige Wehen hatte.
Was ich hart fand, war ihre Antwort auf meine Frage, warum sie von dem mündlichen Festvertrag denn jetzt absehen könne, mündlich würde ja auch was zählen : "DAS hat ja keiner außer uns mitbekommen."

L.G

Beitrag von tina_b84 - 14.11.11 - 09:04 Uhr

Hallo,

warum hat dich dein Arbeitgeber wohl befristet beschäftigt? Damit er dich im Ernstfall unkompliziert wieder los wird! Ohne auf Kündigungsfristen achten zu müssen, ohne eine Kündigungsschutzklage zu riskieren... er brauch dann einfach nur ein bisschen Geduld und kann den Vertrag auslaufen lassen.

Ein Ernstfall könnte eine Schwangerschaft und eine anschließende Elternzeit sein. Gerade in der Pflege bekommen doch viele Frauen ein Berufsverbot. Dann braucht er dauerhaft Ersatz für dich. Wieso sollte er dir die Stelle freihalten? Weil ihr euch so "bombastisch" versteht? Warum hat er dich dann nicht gleich dauerhaft durch einen unbefristeten AV gebunden?

Du arbeitest zwar in der Pflege, aber deshalb ist dein AG noch lange kein "Samariter" ;-)

LG, Tina